Zwei Wege zurück zum Führerschein - ohne MPU

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Henning Hartmann aus Oranienburg bei Berlin erklärt, wie Betroffene ihre Fahrerlaubnis auch ohne MPU zurückerlangen können. Mit seinen Kanzleien in Berlin, Oranienburg und Bielefeld berät Dr. Hartmann kompetent zu allen Fragen des Straf- und Verkehrsrechts.

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In einem aktuellen Videobeitrag stellt er zwei legale Möglichkeiten vor:

1 Über das Strafurteil
Wird im Strafverfahren die Fahreignung festgestellt und im Urteil dokumentiert, ist die Fahrerlaubnisbehörde daran gebunden (§3 Abs. 3 und 4 StVG). Eine zusätzliche MPU darf dann nicht mehr angeordnet werden. Diese Möglichkeit ist vielen Betroffenen unbekannt, obwohl das Bundesverwaltungsgericht dies bereits 1988 bestätigt hat.

2 EU-Führerschein im Ausland
Alternativ besteht die Möglichkeit, die Fahrerlaubnis in einem anderen EU-Mitgliedstaat neu zu erwerben. Wird dabei die Sperrfrist beachtet und das Wohnsitzerfordernis eingehalten, ist der Führerschein ohne Umschreibung auch in Deutschland und der gesamten EU gültig – selbst dann, wenn hierzulande noch eine MPU gefordert würde.

Wichtige Hinweise:

Die Sperrfrist in Deutschland muss abgelaufen sein

Der Wohnsitz im Ausstellungsland ist verpflichtend

Dr. Hartmann betont: „Viele wissen nicht, dass es gleich zwei rechtlich abgesicherte Wege zurück zum Führerschein gibt – und das ganz ohne MPU.“

Die Kanzlei Dr. Henning Hartmann mit Standorten in Oranienburg, Berlin und Bielefeld gehört zu den renommierten Adressen im Bereich des Straf- und Verkehrsrechts. Gründer und Namensgeber Dr. Henning Hartmann ist Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für Verkehrsrecht und verfügt über langjährige Erfahrung in der erfolgreichen Vertretung von Mandanten in komplexen Verfahren.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf den Themen Führerschein, Fahrerlaubnisrecht und MPU. Viele Betroffene wenden sich an die Kanzlei, wenn sie nach Alkohol- oder Drogenfahrten den Führerschein zurückerlangen möchten oder Unterstützung bei der Umgehung bzw. Abwehr einer MPU suchen. Darüber hinaus berät die Kanzlei umfassend zu Fragen des EU-Führerscheins, einschließlich der Verlängerung abgelaufener Dokumente im europäischen Ausland.

Die Kanzlei zeichnet sich durch individuelle Beratung, hohe Fachkompetenz und engagierte Mandatsbetreuung aus. Ob strafrechtliche Verteidigung, Verkehrsordnungswidrigkeiten oder die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis – Mandanten profitieren von praxisnahen Lösungen, fundierter Expertise und einer transparenten Kommunikation.

Unterstützt wird Dr. Hartmann von einem erfahrenen Team aus Rechtsanwälten, Fachkräften und Kooperationspartnern. Durch die Kombination aus rechtlichem Fachwissen und strategischem Vorgehen gelingt es, auch in schwierigen Fällen optimale Ergebnisse zu erzielen.

Kontakt
Kanzlei Dr. Henning Hartmann
Henning Hartmann
Bernauer Str. 29
16515 Oranienburg
+4933015018745
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https://www.re-hartmann.de/

Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • Bußgeld (Wikipedia)
    Unter Geldbuße, kurz Buße, auch Bußgeld o. ä., versteht man im Verwaltungsrecht eine Geldzahlung, die bei geringfügiger Verletzung der Rechtsnormen wegen Ordnungswidrigkeit durch Behörden oder Gerichte verhängt wird. Davon abzugrenzen ist die im Strafrecht deutschsprachiger Länder vom urteilenden Gericht verhängte Geldstrafe. In den meisten Rechtsordnungen spielen Geldbußen besonders im Straßenverkehr eine Rolle. Der Allgemeinbegriff Buße betrifft jede Art von Ausgleich des Täters für von ihm verursachtes Unrecht oder Leid. Hierunter fällt auch die religiöse Buße und die Kirchenbuße als Abkehr vom falschen Lebensweg und Hinwendung zu Gott. Für den Sünder galt die Buße als einziger Weg zum Seelenheil. Im Christentum stellt die Buße das Bemühen um die Wiederherstellung eines durch menschliches Vergehen gestörten Verhältnisses zwischen Gott und dem Menschen dar. Die Buße führt über die Erkenntnis der eigenen Schuld (Ijob 42,6 ) zu den rechtschaffenen Werken des neuen Lebens (Apg 26,20 ), die die Abkehr von der bisherigen Lebensführung einschließen (Röm 6,1f ). Das Kompositum Geldbuße soll darauf hinweisen, in welcher Form der Täter zu büßen hat, nämlich durch eine Geldzahlung. Durch diese soll er eine Vermögensminderung erleiden anstelle des Freiheitsentzugs bei einer Gefängnisstrafe. Die Geldbuße ist eine Sanktion zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, die den wirtschaftlichen Vorteil, den der Täter aus der Ordnungswidrigkeit erlangt hat, übersteigen soll. Doch nicht jeder Geldbuße ist auch ein wirtschaftlicher Vorteil des Täters vorausgegangen (etwa beim Fütterungsverbot für Stadttauben). In einigen Sprachen ist die Bezeichnung für eine Geldbuße aus dem lateinischen Wort finare für „beenden, bezahlen“ abgeleitet. Das gilt neben dem Englischen (fine) auch in den Niederlanden (niederländisch fijn) und Frankreich (französisch fin). In England werden die Worte für Geldbuße und Geldstrafe (englisch penalty) begrifflich nicht genau unterschieden und oft synonym gebraucht.
  • Strafrecht (Wikipedia)
    Das Strafrecht, auch als Kriminal[straf]recht bezeichnet, umfasst im Rechtssystem eines Landes diejenigen Rechtsnormen, durch die bestimmte Verhaltensweisen verboten und als „Straftaten“ mit einer Strafe sanktioniert werden. Als Straftaten werden somit Handlungen bezeichnet, die strafbewehrt sind. Ziel des modernen kontinentalen Strafrechts ist der Schutz bestimmter Rechtsgüter, so etwa Leben, Gesundheit und Eigentum, zudem die Sicherheit und Integrität des Staates sowie elementare Werte des Gemeinschaftslebens. Die Strafandrohung, nicht von allen Ländern praktiziert, reicht von Geldstrafe über Freiheitsstrafe zur Körperstrafe. In seiner Ultima Ratio resultiert in manchen Staaten die Todesstrafe. In den meisten Staaten ist das Strafrecht mit einem eigenen Strafgesetzbuch kodifiziert. Gegebenenfalls wird das Strafgesetzbuch durch Gesetze zum Nebenstrafrecht ergänzt. Das Strafrecht stellt Rechtssätze auf, die die Strafbarkeit bestimmter Handlungsweisen und ihre spezifischen Merkmale definieren, die sogenannten Straftatbestände. Festgelegt werden zudem Art und Umfang der mit der Normverletzung verbundenen Strafmaßnahmen (Strafzumessungsrecht, Sanktionenrecht). Aus der Tradition des römischen Rechts heraus zählt häufig das Strafverfahrensrecht selbst zum Strafrecht. Zur Durchsetzung der materiell-rechtlichen Strafanordnungen werden in den Verfahrensordnungen die zuständigen Institutionen und deren Arbeitsweise, also die Regeln der Verfolgung von Straftaten festlegt. Hinsichtlich der zulässigen Strafen, der Bewertung des Sinns und Zwecks der Strafe, Art und Umfang der zugrunde liegenden Rechtsgrundlagen sowie der Einordnung des Strafrechts in die Rechtssystematik, gibt es zum Teil erhebliche Unterschiede zwischen den Rechtssystemen einzelner Staaten. Sie sind Gegenstand der vergleichenden Rechtswissenschaft.
  • Verkehrsstrafrecht (Wikipedia)
    Verkehrsstraftaten oder Verkehrsdelikte sind in Deutschland Verkehrsverstöße auf öffentlichem Grund, die wegen ihrer Schwere nicht als Verkehrsordnungswidrigkeit geahndet, sondern als Vergehen oder Verbrechen bestraft werden.
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