Fahrgastrechte im Zugverkehr – Welche Ansprüche Bahnreisende bei Verspätungen und Ausfällen haben
Egal ob auf Geschäftsreise, Familienbesuch oder dem Weg in den Urlaub: Verspätungen und Zugausfälle gehören für Bahnreisende fast schon zum Alltag – und sorgen für viel Frust. Besonders dann, wenn wichtige Termine ins Wanken geraten. Welche Rechte Reisende dann haben und was sie im Fall der Fälle tun können, weiß Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH.
60 Minuten sind zu viel: Welche Rechte haben Reisende, die die Fahrt abbrechen?
Für Reisende ist es immer wichtig, ihre gesetzlichen Fahrgastrechte zu kennen. Ist schon bei der Abfahrt oder infolge eines Zugausfalls absehbar, dass sie mindestens 60 Minuten verspätet am Ziel ankommen, können sie zwischen drei Möglichkeiten wählen: Möglichkeit 1 ist die Erstattung des vollen Fahrpreises innerhalb von 30 Tagen für den nicht mehr durchgeführten Teil der Reise – oder für die ganze Reise, wenn diese durch die Verspätung sinnlos geworden ist. Ergibt sich das Problem bei einem Zwischenstopp, kann der Bahnfahrer auch eine Rückfahrt zum ersten Ausgangspunkt verlangen. Möglichkeit 2 ist die Fortsetzung der Fahrt, ggf. mit geänderter Streckenführung, zur nächsten Gelegenheit. Möglichkeit 3 ist die Fortsetzung der Reise zu vergleichbaren Bedingungen zu einem späteren Zeitpunkt.
Wer trotzdem weiterfährt, kann einen Anspruch auf Entschädigung haben
Reisenden, welche die Fahrt fortsetzen und die Fahrpreiserstattung nicht in Anspruch nehmen, steht bei Verspätungen von mindestens 60 Minuten eine Entschädigung von 25 Prozent des Ticketpreises zu. „Verzögert sich die Ankunft um mindestens 120 Minuten, zahlt das jeweilige Bahnunternehmen sogar 50 Prozent zurück“, erklärt Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. „Diese Rechte gelten übrigens auch bei Streiks oder schlechtem Wetter.“ Einzig in Ausnahmen wie einer Verschuldung durch Dritte, extremen Witterungsbedingungen, Naturkatastrophen, Polizeieinsätzen, Notfällen im Zug oder Sabotage zahlt das Bahnunternehmen keine Entschädigung. Gleiches gilt beispielsweise auch bei Unfällen im Bahnübergangsbereich und Notarzteinsätzen am Gleis, wenn diese nicht vom Bahnunternehmen zu verantworten sind. Reisende enthalten keine Entschädigung, wenn Ihnen schon vor dem Ticketkauf Informationen zur Verspätung zur Verfügung standen. Keine Entschädigungsbeträge gibt es, wenn der Betrag unter vier Euro liegt.
Ausnahmen gelten für Zeitkarten
Besondere Regelungen gelten für Zeitkarten. Auch hier bekommen Reisende eine Entschädigung, allerdings richtet sich deren Höhe nach den Entschädigungsbedingungen des Bahnunternehmens. So erhalten zum Beispiel bei der Deutschen Bahn Inhaber einer Bahncard 100 bei Verspätungen von mindestens 60 Minuten in der Zweiten Klasse eine pauschale Entschädigung von 10 Euro. Es gibt maximal 25 Prozent des Zeitkartenwertes als Entschädigung.
Diese Fristen gilt es zu beachten
Für das Einreichen von Beschwerden gilt nach der EU-Fahrgastrechteverordnung offiziell eine Frist von drei Monaten. Viele Bahngesellschaften räumen allerdings eine Kulanz von bis zu einem Jahr ein. Trotzdem empfiehlt es sich, Ansprüche möglichst schnell und innerhalb der Dreimonatsfrist geltend zu machen. Die Formulare für Entschädigungsanträge gibt es auf der Internetseite des Betreibers oder direkt beim Bordpersonal, bei der Deutschen Bahn auch in Reisezentren. „Wichtig ist, alle Belege zur Fahrt gut aufzubewahren“, rät Brandl.
Weiterfahrt mit anderen Verkehrsmitteln
Kommt es zu Verzögerungen der Ankunft von mindestens 20 Minuten oder Zugausfällen, entfällt zum Beispiel bei der Deutschen Bahn automatisch die Zugbindung. „Reisende im Nahverkehr können dann einen beliebigen anderen Nahverkehrszug des Unternehmens nutzen. Wer in einen höherwertigen Zug wie einen IC oder ICE umsteigen möchte, muss sich jedoch ein anderes Ticket kaufen“, erläutert die Juristin. „Die Kosten können sich Betroffene beim Servicecenter für Fahrgastrechte erstatten lassen.“ Dies gilt jedoch nicht für stark ermäßigte Fahrkarten wie das Deutschland-Ticket oder spezielle Ländertickets. Hier müssen Reisende die Mehrkosten selbst tragen. „Wer mit einem Fernverkehrs-Ticket unterwegs ist, kann beim Wegfall der Zugbindung mit diesem Ticket auf alle DB-Fernverkehrs- oder Nahverkehrszüge umsteigen“, weiß Brandl. Auch Taxikosten übernimmt die Bahn unter Umständen. Wenn der letzte Zug des Tages ausfällt oder die Ankunft sich zwischen Mitternacht und fünf Uhr morgens um mindestens 60 Minuten verspätet, erstattet die Bahn bis zu 120 Euro der Taxikosten. „Dieser Schritt bedeutet zwar zunächst eine Vorauszahlung, erspart aber lästige Wartezeiten“, ergänzt die ERGO Expertin. Betroffene sollten den Taxifahrer unbedingt nach einer Rechnung fragen. Voraussetzung der Erstattung ist, dass die Bahn kein anderes Verkehrsmittel zur Verfügung stellt und dass kein Kontakt zum Unternehmen möglich ist.
Betreuung und Unterbringung bei längeren Ausfällen
Stranden Reisende für eine längere Zeit am Bahnhof, müssen Bahnunternehmen Unterstützung leisten: Bereits ab einer Stunde Wartezeit oder bei einem Zugausfall muss die Zuggesellschaft kostenlos Mahlzeiten und Erfrischungen in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit bereitstellen, soweit diese im Zug oder am Bahnhof verfügbar sind oder sich die Lieferung noch zu vernünftigen Kosten durchführen lässt. „Dies ist kein freiwilliger Service, sondern ein in der EU-Verordnung über Fahrgastrechte klar geregelter Anspruch“, erklärt Brandl. Lässt sich die Fahrt am selben Tag nicht mehr fortsetzen, muss das Bahnunternehmen die Hotelkosten inklusive Fahrt dorthin übernehmen – je nach Umstand sogar für bis zu drei Nächte. Hier ist es wichtig, die Übernachtung vorher mit der Zuggesellschaft abzustimmen.
Praktische Tipps und Must-haves für den Fall der Fälle
Vorbereitung ist alles, besonders bei einer langen Bahnfahrt: Eine geladene Powerbank hält das Smartphone auch bei stundenlanger Verzögerung oder gar Stromausfall im Waggon funktionstüchtig, sei es für die digitale Fahrplanauskunft, die Fahrgastrechte-App, Erreichbarkeit im Notfall oder eine Streaming-App für den Zeitvertreib. Auch Kopfhörer, Kartenspiele, eine Wasserflasche und ein kleiner Snack im Gepäck können einen Unterschied machen – vor allem für Reisende mit Kindern. Und sollte es doch zu einem Totalausfall des Zuges kommen, gilt: Ruhe bewahren und gezielt handeln. „Wer seine Rechte kennt, reist auch bei Störungen souveräner und kommt am Ende sicher ans Ziel“, resümiert Brandl.
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- Bahn (Wikipedia)
Bahn (über mittelhochdeutsch bane, möglicherweise aus gotisch banja, ‚Schlag‘, ‚Wunde‘, ‚Schneise im Wald‘) steht für: in der Physik die Bewegungslinie eines Objekts, die Trajektorie (Physik) oder Flugbahn in der Astronomie bei einem regulären Himmelskörpers die Umlaufbahn in der Mathematik die Menge aller Punkte, in die ein Element durch eine Gruppenoperation überführt werden kann, siehe Gruppenoperation #Bahn ein schienen- bzw. anderweitig spurgebundenes Verkehrsmittel, siehe Bahn (Verkehr) auf Schienen: die Eisenbahn, die Straßenbahn, die Standseilbahn auf Seilen: die Luftseilbahn schwebend: die Schwebebahn Luftkissenschwebebahn Magnetschwebebahn Wasserkissengleitbahn im gleislosen Verkehr die Fahrbahn die Autobahn die Gleislose Bahn die Wegebahn die Start- und Landebahn im Sport die Laufbahn die Schwimmbahn die Kegelbahn die Bowlingbahn in der Technik die Bahnen in einem Maschinenteil, auf der sich ein anderes Teil bewegt oder "läuft" gleitend: in Gleitlagern oder auf besonderen Gleitbahnen (z. B. in Drehmaschinen) wälzend: in Wälzlagern oder auf besonderen Wälzbahnen (z. B. in Geradführungen mit Wälzkörpern) die flache oder ballenförmig geformte Schlagfläche beim Hammer die zentrale gerade Fläche zwischen den Hörnern auf einem Amboss eine Vertiefung in einer Klinge, siehe Hohlkehle (Blankwaffe) ein längliches, rechteckiges Stück einer Textilie (Stoffbahn) oder Folie (Folienbahn) in der Neuroanatomie die Nervenbahn Bahn heißen: Banie, Ort in der Woiwodschaft Westpommern, Polen (deutscher Name) Deutsche Bahn AG, Verkehrsunternehmen (abkürzend) Deutsche Bundesbahn, ehemaliges Verkehrsunternehmen (abkürzend) Bahn (Simulation), Eisenbahnsimulationsprogramm Bahn ist der Familienname folgender Personen: Adolf Bahn (1813–1882), deutscher Übersetzer und Schriftsteller Andreas Bahn (* 1972), deutscher Maler Bentley Baxter Bahn (* 1992), deutscher Fußballspieler Christian Friedrich Bahn (1773–1834), deutscher Reeder, Handelsunternehmer und Mäzen der Stadt Rügenwalde Ernst Bahn (1901–1978), deutscher Maler, Zeichner und Grafiker Peter Bahn (Volkskundler) (1953–2022), deutscher Museumsleiter und Autor Peter Bahn (Politiker) (1957–2023), österreichischer Politiker … - Ergo (Wikipedia)
Ergo steht für: ergo, lateinisch für „also, entsprechend, demnach“ (bspw.: Cogito ergo sum) Ergo Group, deutsche Versicherungsgruppe Ergo Arena, Multifunktionshalle in den polnischen Städten Danzig und Sopot ergo, Name einer Bluesband aus der DDR, siehe Waldemar Weiz #Ergo Personen: Linde Ergo (* 1966), belgische Bildhauerin Siehe auch: Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel mit Ergo beginnt Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel Ergo enthält - Rechtsschutz (Wikipedia)
Als Rechtsschutz wird das Recht jedes Bürgers bezeichnet, vor unabhängigen Gerichten in angemessener Zeit die Entscheidung über einen Sachverhalt zu bekommen bzw. sein Recht geltend zu machen. Zudem wird umgangssprachlich – zumindest in Juristenkreisen – damit auch die Sparte der Rechtsschutzversicherung innerhalb der Versicherungswirtschaft bzw. des Versicherungsrechts bezeichnet. - Reise (Wikipedia)
Unter einer Reise versteht man im Sinne der Verkehrswirtschaft die Fortbewegung von Personen über einen längeren Zeitraum zu Fuß oder mit Transport- oder Verkehrsmitteln außerhalb des Wirtschaftsverkehrs, um ein einzelnes Reiseziel zu erreichen oder mehrere Orte zu besuchen (Rundreise). Im fremdenverkehrswirtschaftlichen Sinne umfasst eine Reise sowohl die Ortsveränderung selbst als auch den Aufenthalt am Zielort. Wissenschaftlich werden Reisen unter anderem nach Reisegrund, Zweck und Dauer kategorisiert sowie die Motivationen für das (Ver-)Reisen untersucht. Meist erhoffen sich Reisende entweder, durch eine Reise glücklicher zu werden, oder sich durch die Reise persönlich weiterzuentwickeln. Der Begriff der Reise kann auch metaphorisch verstanden werden. Neben der physischen Fortbewegung kann eine Reise etwa den Wandlungsprozess im Leben eines Menschen beschreiben. Demnach ist die Reise nicht als Entfernungsüberbrückung, sondern als Bild für das Leben eines Menschen zu verstehen, das beispielsweise die Persönlichkeitsformung zum Ziel hat. - Urlaub (Wikipedia)
Urlaub ist die Zeit, in der eine arbeitsfähige Person von der Arbeit freigestellt ist. In Deutschland und Österreich wird unter Urlaub in der Regel der Erholungsurlaub verstanden (Schweiz: Ferien), in der Schweiz umgekehrt nur andere Urlaubsarten als Ferien. - Verspätung (Wikipedia)
Eine Verspätung (englisch delay) liegt vor, wenn Ereignisse, Personen, Transport- oder Verkehrsmittel nicht zum erwarteten, vereinbarten oder planmäßigen Zeitpunkt beginnen, eintreffen, starten, enden oder ankommen, sondern erst danach. - zug (Wikipedia)
Zug steht für: Wesensmerkmal einer Person, siehe Charaktertypen Gebirgszug, alpine Landschaftsformation Höhenzug, lang gestreckte Landschaftsformation Rechtsmittelzug im Gerichtswesen, siehe Instanz (Recht) Muskelverspannung die Wahrnehmung des Näherrechts das im mittelalterlichen und zum Teil noch frühneuzeitlichen (deutschen) Recht geübte Vorbringen eines Rechtshandels aufgrund von Uneinigkeit unter den Gerichtsgenossen, den Parteien oder den Urteilern an ein anderes (gleichrangiges) Rechtsprechungskollegium oder an eine Obrigkeit, siehe Rechtszug (Rechtsgeschichte) Seuchenartige Verbreitung von Krankheiten, z. B. Räudezug Vorgang beim Tabakrauchen Vorgang beim Trinken Wassergraben in Teilen des deutschen Sprachraums Zug (Kurzgeschichte), eine Erzählung von Alice Munro Zug (Achterbahn) Verkehr: Buszug, Omnibus mit Busanhänger Gespann („ein Zug Ochsen“) Lastzug, Lastkraftwagen mit Anhänger Obus-Zug, siehe Oberleitungsbus#Doppeltraktionen Zug (Schienenverkehr), Einheit aus Triebfahrzeug und gegebenenfalls Wagen im Schienenverkehr Zug (Schiff), ein Fahrgastschiff auf dem Zugersee in der Zentralschweiz Palladium (Schiff, 1977), ein Fahrgastschiff, bis 2003 unter dem Namen Zug in Dienst eine Kraft oder mechanische Vorrichtung: Bowdenzug, bei Maschinen, z. B. Fahrradbremsen kleine Kraft, die die Ankergabel von der Unruhwelle wegzieht, um Schleifen zu vermeiden, siehe Hemmung (Uhr) Zugspannung in der Mechanik, siehe Mechanische Spannung #Schub-, Druck- und Zugspannung Pfahlzug, Zugkraft von Schleppern in der Schifffahrt Verband von mehreren Bohrstangen, siehe Rotary-Bohrverfahren Flaschenzug, Vorrichtung zur Übertragung von Kräften Zug (Einheit), ehemaliges Salzmaß in Regensburg Zug (Posaune), Teil der Posaune bzw. Zugposaune, an dem gezogen wird, siehe Posaune#Bauformen und Stimmlagen Zug (Theater), Hebevorrichtung über einer Theaterbühne Zug (Waffe), gewundene Vertiefung im Innern des Laufs einer Feuerwaffe Zugkraft, eine ziehende Kraft eine Bewegung: Luftzug, sehr leichter Wind Spielzug, ununterbrochene Spieltätigkeit einer einzelnen Person in einem Mehr-Personen-Spiel Vogelzug, Tierwanderung Zug (Draht), bei der Herstellung von Draht eine Produktionslänge, …