R+V-Infocenter: Nach mehreren Wochen Aufenthalt Vermieter einbinden
Wiesbaden, 18. August 2025. Jeder darf in seiner Wohnung Besuch empfangen – grundsätzlich so oft und so viel er möchte. Erst wenn die Gäste länger als sechs Wochen bleiben, ändert sich die rechtliche Lage. Dann muss der Vermieter eingebunden werden, erklärt das Infocenter der R+V-Versicherung.
„Mieter besitzen in ihren vier Wände das Hausrecht, und das schließt auch Besuch ein“, sagt Michael Rempel, Jurist bei der R+V Versicherung. Gäste dürfen also übernachten, den Hausschlüssel bekommen und sogar einen Hund mitbringen. Das gilt auch, wenn die Hundehaltung im Haus verboten ist. Dabei muss der Mieter nicht einmal selbst zu Hause sein – der Besuch kann sich jederzeit allein in der Wohnung aufhalten. Das gilt genauso für die gemeinschaftlich genutzten Bereiche wie Treppenhaus oder Flur.
Nach mehreren Wochen Erlaubnis notwendig
Lebt ein Gast über einen längeren Zeitraum in der Mietwohnung, kann aus dem Besuch eine Untervermietung oder Mitnutzung werden. Als Richtlinie gilt ein Aufenthalt von sechs Wochen am Stück. „In solchen Fällen ist früher oder später davon auszugehen, dass die Person ihren Lebensmittelpunkt verlagert hat. Dann muss der Vermieter zumindest informiert werden. Unter Umständen ist die Erlaubnis des Vermieters erforderlich“, erklärt R+V-Experte Rempel. Das bedeutet im Umkehrschluss: Wenn der Vermieter nicht informiert wird, kann er das Mietverhältnis schlimmstenfalls sogar kündigen.
Familienangehörige dürfen immer einziehen
Allerdings kann der Vermieter in den meisten Fällen den Einzug nicht verbieten – zumindest, wenn es nachvollziehbare Gründe dafür gibt, die Wohnung zu teilen. Weniger streng sind die Regelungen, wenn ein Mitglied der Kernfamilie einzieht. „Bei Ehegatten, Kindern und Eltern ist grundsätzlich keine Genehmigung nötig“, ergänzt R+V-Experte Rempel. Heiratet also beispielsweise die Mieterin, kann sie ohne Erlaubnis des Vermieters ihren Ehemann in die Wohnung aufnehmen. Rempel empfiehlt trotzdem, den Vermieter zu informieren: „Eine zusätzliche Person in der Wohnung kann Einfluss auf die Nebenkosten haben, so dass die Vorauszahlung angepasst werden muss.“
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
– Wichtig: Als Feriendomizil dürfen die Mieter ihre Wohnung nicht einfach untervermieten. Derartige Nutzungen verstoßen massiv gegen die Grundsätze der Wohnraummiete und können den Vermieter sogar zu einer fristlosen Kündigung berechtigen. Das hat zum Beispiel das Landgericht Berlin entschieden.
– Lebt ein Gast mit Unterbrechungen in der Wohnung, zum Beispiel nur unter der Woche, ist dafür keine Erlaubnis notwendig.
– Ein Besuchsverbot oder Einschränkungen des Besuchsrechts im Mietvertrag sind in der Regel unwirksam. Allerdings dürfen Vermieter bestimmten Personen bei schwerwiegenden, nachweisbaren Gründen ein Hausverbot erteilen, etwa wenn bereits mehrfach der Hausfrieden gestört wurde.
Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die „Ängste der Deutschen“ ermittelt beispielsweise bereits seit 1992 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.
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- Besuch (Wikipedia)
Ein Besuch ist das vorübergehende Aufsuchen des Aufenthaltsorts einer oder mehrerer Personen oder das vorübergehende Aufsuchen eines Ortes oder einer Institution durch einen oder mehrere Besucher aus eigenem Antrieb. - Erlaubnis (Wikipedia)
Die Erlaubnis, auch Genehmigung, Bewilligung oder Konzession (von lateinisch concedere ‚zugestehen‘, ‚erlauben‘), ist eine von einer Behörde ausgestellte Erklärung, mit der ein bestimmtes Verhalten zugelassen oder ein Antrag genehmigt wird. - Gast (Wikipedia)
Ein Gast (Mehrzahl Gäste) ist allgemein eine zum vorübergehenden Bleiben eingeladene oder willkommene Person, die einen Besuch macht oder ihren Urlaub verbringt. Ursprünglich bedeutete Gast „Fremdling“, wie auch verwandte Bezeichnungen in anderen germanischen Sprachen. Während einerseits Fremden Gastrecht zu gewähren war bis hin zu einer Gastfreundschaft, galt es andererseits vorsichtig zu sein, denn Fremde konnten feindliche Absichten hegen. In der Regel hält sich ein Gast immer nur für eine begrenzte Zeit beim Gastgeber auf. Die grammatisch männliche Personenbezeichnung Gast bezeichnet eine Person unabhängig von ihrem Geschlecht: Gäste sind willkommen! Seit Jahrhunderten findet sich aber stellenweise auch die unüblichere weibliche Form Gästin, die besonders durch den Diskurs um Gendersprache heute in breitere Verwendung gelangt. - Hausrecht (Wikipedia)
Das Hausrecht umfasst das Grundrecht auf Schutz des befriedeten Wohn- oder Gewerbebereiches. Verfügungsberechtigte können einvernehmlich bestimmen, ob Nicht-Verfügungsberechtigten Zutritt oder Verweilen verwehrt wird und unter welchen Bedingungen, z. B. Zahlung eines Eintrittspreises, Zutritt oder Verweilen dennoch gestattet werden. - Heirat (Wikipedia)
Heirat steht für: die Heiratszeremonie, Trauung, siehe Hochzeit Ehe, das Eingehen einer Lebensgemeinschaft Die Heirat (Gogol), Komödie von Nikolai Gogol (1842) Die Heirat (Oper), Opernfragment von Modest Mussorgski (1909) Siehe auch: Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel mit Heirat beginnt Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel Heirat enthält Hochzeit (Begriffsklärung) - Hund (Wikipedia)
Der Haushund (Canis lupus familiaris) ist ein Haustier und wird als Heim- und Nutztier gehalten. Seine wilde Stammform ist der Wolf, dem er als Unterart zugeordnet wird. Wann die Domestizierung stattfand, ist umstritten; wissenschaftliche Schätzungen variieren zwischen etwa 15.000 v. Chr. und vor 100.000 Jahren. Hund und Wolf (Canis lupus lupus) sind nicht durch eine Artenschranke getrennt und können daher miteinander fortpflanzungsfähige Nachkommen zeugen. Im engeren Sinn bezeichnet man als Haushund die Hunde, die überwiegend im Wohnbereich des Menschen gehalten werden, und kennzeichnet damit also eine Haltungsform. Historisch wurde ein Hund, der zur Bewachung des Hauses gehalten wird, als Haushund bezeichnet. Eine weitere Verwendung des Begriffs ist die Einschränkung auf sozialisierte (Haus-)Hunde, also Hunde, die an das Zusammenleben mit Menschen in der menschlichen Gesellschaft gewöhnt und an dieses angepasst sind. Damit wird der Haushund abgegrenzt gegen wild lebende, verwilderte oder streunende Hunde, die zwar auch domestiziert, aber nicht sozialisiert sind. Der Dingo ist ebenfalls ein Haushund, wird jedoch provisorisch als eigenständige Unterart des Wolfes geführt. - information (Wikipedia)
Information ist in der Informationstheorie das Wissen, das ein Absender einem Empfänger über einen Informationskanal vermittelt. Die Information kann dabei die Form von Signalen oder Code annehmen. Der Informationskanal ist in vielen Fällen ein Medium. Beim Empfänger führt die Information zu einem Zuwachs an Wissen. Information kann bewusst als Nachricht oder Botschaft von einem Sender an einen Empfänger übermittelt oder auch unbewusst transportiert werden und durch die Wahrnehmung von Form und Eigenschaft eines Objektes auffallen. Information erhält ihren Wert durch die Interpretation des Gesamtgeschehens auf verschiedenen Ebenen durch den Empfänger der Information. Sender oder Empfänger können nicht nur Personen/Menschen, sondern auch (höherentwickelte) Tiere oder künstliche Systeme (wie Maschinen oder Computer/Computerprogramme) sein. - Kernfamilie (Wikipedia)
Eine menschliche Kernfamilie (auch Gattenfamilie) bezeichnet eine Familiengruppe bestehend aus zwei Generationen, also Eltern und einem oder mehreren Kindern, die in einem Haushalt zusammenleben. In Deutschland besteht die traditionelle Familienform aus Mutter, Vater und Kindern. Die traditionelle Kernfamilie gehört in den westlichen Gesellschaften zu den am weitesten verbreiteten Lebensformen der Familie und wird manchmal auch als Kleinfamilie bezeichnet. Neben der Kernfamilie bestehen zahlreiche andere Familienformen: Leben beide Partner mit dem Kind oder den Kindern eines Elternteils zusammen, handelt es sich um eine Stieffamilie (auch Patchworkfamilie genannt). Bei nur einem Elternteil handelt es sich um Alleinerziehende. Haushalte mit Kind oder Kindern und einem gleichgeschlechtlichen Ehepaar werden Regenbogenfamilien genannt. Im Zusammenhang mit der industriellen Revolution in Europa wird auch von der Herausbildung der Kleinfamilie gesprochen, im Unterschied zur bis dahin im europäischen Kulturraum üblichen Großfamilie mit Angehörigen mehrerer Generationen und Seitenlinien. In neuer Zeit wird das Modell der Kernfamilie oder Kleinfamilie angesichts der gesellschaftlichen Entwicklung hinterfragt. - Kinder (Wikipedia)
Kinder steht für: die Mehrzahl von Kind, siehe Kindheit eine Verwandtschaft, siehe Verwandtschaftsbeziehung #Kinder bis in die 1960er Jahre hinein vertrauliche Anrede von erwachsenen Freunden oder Ausruf der Hervorhebung („Kinder, Kinder, das war eine verrückte Reise!“), vergleiche Menschenskinder Kinder (Lied), Lied von Bettina Wegner (1976) Kinder (Zeitschrift), deutsches Elternmagazin Straßenverkehrszeichen gemäß österreichischer StVO §50 Z.12 Kinder (Louisiana), Ort im Allen Parish, Louisiana, Vereinigte Staaten Kinder ist der Familienname folgender Personen: Arvid Kinder (* 1980), deutscher Volleyball- und Beachvolleyballspieler Christian Kinder (1897–1972), deutscher Jurist Claude William Kinder (1852–1936), britischer Ingenieur Ernst Kinder (1910–1970), deutscher Theologe und Hochschullehrer Hannes Kinder (* 1985), deutscher Musiker und Komponist Hans Kinder (1900–1986), deutscher Maler und Grafiker Hermann Kinder (1944–2021), deutscher Schriftsteller und Literaturwissenschaftler Horst Kinder (1919–2011), deutscher Brigadegeneral Johannes Kinder (Heimatforscher) (1843–1914), deutscher Jurist, Heimatforscher und Politiker Johannes Kinder (Kriegsverbrecher) (1912–1976), deutscher Kriegsverbrecher und Stasi-Spitzel Manfred Kinder (* 1938), deutscher Leichtathlet Nino Kinder (* 2001), deutscher Eishockeyspieler Peter Kinder (* 1954), US-amerikanischer Politiker Ralf Kinder (* 1966), deutscher Drehbuchautor Rudolf Kinder (1881–1944), deutsch-litauischer Politiker Sebastian Kinder (* 1974), deutscher Wirtschaftsgeograph Vladimír Kinder (* 1969), slowakischer Fußballspieler Siehe auch: Die Kinder Kinder, Kinder, Comedyserie Kinder Schokolade, Süßware Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung Kinder Scout, Berg in Derbyshire, Großbritannien - Mietwohnung (Wikipedia)
Ein Mietshaus (auch: Miethaus oder Zinshaus) ist ein Wohngebäude, in dem die einzelnen Wohneinheiten (Mietwohnungen) vom Vermieter gegen ein meist monatliches Entgelt zur Verfügung gestellt werden. Hierzu wird zwischen Vermieter und Mieter ein Vertrag geschlossen. Darin verpflichtet sich der Vermieter, den Gebrauch der Mietsache einschließlich aller dazu gehörenden baulichen und technischen Einrichtungen zu gewährleisten, während sich der Mieter verpflichtet, die hierfür vereinbarte Miete (in Österreich und der Schweiz Mietzins genannt) einschließlich aller anfallenden Nebenkosten regelmäßig fristgerecht zu entrichten. Oft werden Gewerberäume bzw. -etagen, die meist im Erdgeschoss liegen, an Gewerbemieter vermietet. Hierbei wird neben der Miete oft auch die gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer fällig. Gegenüber Mietshäusern in Großstädten sind in den geschlossen bebauten Gebieten mittlerer Ortschaften Nordwesteuropas (Britische Inseln, Niederlande, Belgien und Nordwestdeutschland) Reihenhäuser mit nur einer oder zwei Wohnungen stärker verbreitet. - Rechte (Wikipedia)
Rechte steht für: Plural von Recht als juristischer Begriff kurz für Urheberrechte kurz für Zugriffsrechte in der EDV politische Rechte (Politik), Parteien und Strömungen im rechten Teil des politischen Spektrums Siehe auch: Die Rechte – Partei für Volksabstimmung, Souveränität und Heimatschutz (rechtsextreme Partei) - Untermieter (Wikipedia)
Untermieter (veraltet Aftermieter) ist, wer Wohnraum oder Geschäftsraum oder bewegliche Sachen als Mieter eines Hauptmieters nutzt. Das Vertragsverhältnis des Untermieters zum Hauptmieter wird Untermiete genannt. - Vermieter (Wikipedia)
Vermieter ist eine Vertragspartei, siehe: Mietvertrag (Deutschland)#Verpflichtungen der Parteien Mietvertrag (Österreich) Mietvertrag (Schweiz) Siehe auch: Die Vermieterin Mieter - Wohnung (Wikipedia)
Eine Wohnung ist ein umschlossener Raum oder eine Flucht aus mehreren Räumen, die zum Wohnen oder Schlafen benutzt werden. Wohnung ist ein Sammelbegriff für alle Arten von Behausungen, Gebäuden und Räumen, die als Wohnsitz dienen können, also etwa Wohnheimzimmer, Etagenwohnungen, Einfamilienhäuser, Hütten, Wohnhöhlen, Wohnwagen, Wohnmobile und Hausboote. Während der Begriff Wohnraum einzelne bewohnbare Räume (Zimmer) und als Pluraletantum gleichzeitig auch die Gattung bewohnbarer Räume bezeichnet, bezieht der Ausdruck Wohnung sich stets auf eine individuelle Einheit solcher Räume. In einem engeren Sinne wird unter einer Wohnung die Zusammenfassung mehrerer Räume verstanden, die in ihrer Gesamtheit so beschaffen sein müssen, dass die Führung eines selbständigen Haushalts möglich ist. Dafür sind Nebenräume wie Küche, Bad oder Dusche und Toilette vorhanden. Eine Wohnung verfügt über einen selbständigen Zugang und ist insbesondere in sich abgeschlossen und von anderen Wohnungen baulich getrennt. Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Wohnen, also mit Wohnungen im weiteren Sinne als die häufigste Form der Unterkunft. Mit der Gestaltung von Wohnungen beschäftigen sich die Architektur und die Innenarchitektur, mit ihrer Planung und Ausführung der Wohnungsbau. Weitere Bereiche rund um das Wohnen sind u. a. die Wohnbauförderung, die Wohnpsychologie, das Wohn- und Wohnungsrecht, die Wohnungsfürsorge, die Wohnungshilfe, der Wohnungsmarkt, die Wohnungspolitik und die Wohnungswirtschaft. Die Gesamtheit der Institutionen, Aktivitäten und Regelungen zur Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum wird als Wohnungswesen bezeichnet.