Wissenslücken bei der Rauchmelderpflicht

Umfrage zeigt: Mehrheit der Deutschen kennt die gesetzlichen Vorgaben nicht

Wissenslücken bei der Rauchmelderpflicht

Düsseldorf, Oktober 2025 – Rauchmelder retten Leben – deshalb gilt inzwischen in allen Bundesländern die gesetzliche Rauchmelderpflicht. Doch viele wissen nicht, welche Räume tatsächlich ausgestattet sein müssen. Das zeigt eine aktuelle, repräsentative Civey-Umfrage* im Auftrag des Rauchmelderherstellers Ei Electronics. Nur knapp jeder Fünfte (18 Prozent) konnte die richtige Antwort geben.

Stimmungsbarometer:unverb. KI-Analyse*

Seit Ende 2023 sind Rauchmelder in allen Bundesländern für Wohngebäude gesetzlich vorgeschrieben, egal ob im Neubau oder Bestand: Sämtliche Schlafräume, Kinderzimmer und Flure müssen mit Rauchmeldern ausgestattet sein. In Berlin und Brandenburg zusätzlich auch das Wohnzimmer.

Warum sind Rauchmelder insbesondere im Kinderzimmer wichtig?
Trotz der schon länger geltenden Rauchmelderpflicht zeigen die Ergebnisse der Umfrage ein großes Wissensdefizit. Knapp 30 Prozent geben weniger Räume an als gesetzlich vorgeschrieben. Besonders bedenklich: Über ein Viertel der Deutschen (26,5 Prozent) weiß nicht, dass im Kinderzimmer ein Rauchmelder vorgeschrieben ist. Dabei sind gerade kleinere Kinder im Brandfall besonders gefährdet. Ihre Fähigkeit zur Risikoeinschätzung und ihr Fluchtverhalten sind noch nicht richtig ausgeprägt. Deshalb gilt: Je früher Eltern die Gefahr durch einen Alarm bemerken und zur Hilfe kommen, desto besser.

In welchen Räumen ist ein Rauchmelder sinnvoll?
Auf der anderen Seite geht über die Hälfte der Befragten davon aus, dass sogar mehr Räume ausgestattet werden müssen. Rund ein Drittel (33,5 Prozent) der Befragten denkt, dass die Geräte auch in der Küche vorgeschrieben sind. „Für den Einsatz in diesem Raum sind sie jedoch wegen drohender Fehlalarme aufgrund von Dampf und Kochdünsten gar nicht geeignet“, erklären die Experten von Ei Electronics. Anders verhält es sich im Wohnzimmer: Hier sind 59 Prozent der Befragten in 14 Bundesländern (Berlin und Brandenburg ausgenommen) überzeugt, dass ein Rauchmelder vorgeschrieben ist. Während Fachleute von der Installation in der Küche abraten, ist sie im Wohnzimmer durchaus sinnvoll. Dort gibt es einige elektrische Geräte, die zu den häufigsten Brandursachen zählen. Dass so viele Menschen hier von einer Pflicht ausgehen, kann als positives Signal für das Gefahrenbewusstsein in deutschen Haushalten gesehen werden.

Wer noch Rauchmelder nachrüsten muss, findet unter www.rauchmelder-sind-pflicht.de weitere Informationen.

* Die Studie wurde durch Civey mittels Online-Befragung vom 11. bis 13. August 2025 realisiert. Es wurden 5.000 Personen über 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland befragt.

Ei Electronics ist europäischer Marktführer für Rauchwarnmelder in Wohngebäuden. Als Hersteller qualitativ hochwertiger Brandschutz-Lösungen verfügt das in Shannon (Irland) ansässige, inhabergeführte Unternehmen über 60 Jahre Erfahrung. Sämtliche Warnmelder werden vor Ort von eigenen Expertenteams entwickelt und hergestellt. Zu den besonderen Kompetenzen zählen die Bereiche Ferninspektion, Barrierefreiheit und Funkvernetzung.
Die Produktion erfolgt nach strengsten internationalen Standards. Die hohe Qualität der Produkte wird durch unabhängige Prüfinstitute und regelmäßige Spitzenplatzierungen in Verbrauchertests bestätigt. So kürte die Stiftung Warentest bereits viermal in Folge Rauchwarnmelder von Ei Electronics zum Testsieger*. Seit 2014 ist Ei Electronics in Deutschland als eigenständiges Unternehmen mit Sitz in Düsseldorf vertreten. Ein großes Zentrallager sichert kurze Lieferzeiten für den deutschsprachigen Markt.
Weitere Informationen: www.eielectronics.de

*Stiftung Warentest 1/2021, 1/2018, 1/2016 und 1/2013

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Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • Brandschutz (Wikipedia)
    Unter Brandschutz oder Feuerschutzwesen versteht man alle Maßnahmen, die der Entstehung und Ausbreitung eines Brandes (Feuer und Rauch) vorbeugen (Brandverhütung durch vorbeugenden und baulichen Brandschutz) und die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten bei einem Brand ermöglichen (abwehrender Brandschutz). Brandschutz ist vielschichtig und findet sich in vielen Bereichen des täglichen Lebens. Daher finden sich zum Beispiel in Deutschland Anforderungen an den Brandschutz in einer Vielzahl von Rechtsvorschriften wie zum Beispiel den Feuerwehrgesetzen und Bauordnungen der sechzehn Bundesländer sowie zahlreichen weiteren Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien. Man unterscheidet den vorbeugenden und den abwehrenden Brandschutz.
  • Rauchmelder (Wikipedia)
    Als Brandmelder werden technische Geräte zum Auslösen eines Alarms im Falle eines Brandes in Wohnungen, öffentlichen Einrichtungen, Verkehrsmitteln oder Industrieanlagen bezeichnet. Im 19. Jahrhundert wurde der Begriff Feuertelegraph für verschiedene elektrische, mechanische und akustische Geräte verwendet. Brandmelder unterscheidet man zwischen automatischen Brandmeldern, die den Brand anhand physikalischer Eigenschaften selbst erkennen, und nicht-automatischen Brandmeldern, die von Hand betätigt werden müssen. Sinn des Brandalarms ist das Warnen und Wecken von Personen innerhalb eines Gebäudes, das Einleiten von Maßnahmen zur Brandbekämpfung und zum Sach- und Personenschutz meist die Alarmierung von zuständigem Sicherheitspersonal oder der Feuerwehr. Außer den Rauchwarnmeldern, die Wohnbereiche schützen, werden Brandmelder häufig in Verbindung mit einer Brandmeldeanlage verwendet. In Deutschland müssen Brandmeldeanlagen nach DIN 14675 und den Technischen Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen (TAB), die von den einzelnen Landkreisen oder unter Leitung der örtlichen Feuerwehr herausgegeben werden, erstellt, geplant und errichtet werden. In Österreich sind die TRVB 114 und 123 maßgebend. Lokal oder regional kann eine andere Bauordnung zur Anwendung kommen. In der EU müssen Brandmelder für Brandmeldeanlagen der entsprechenden Norm der Reihe EN 54 erfüllen.
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