Wirtschaftsbehörde widerlegt sich in Sachen Hafenwesterweiterung selbst

Volkspetition „Elbwald retten“ auf der Zielgraden

Wirtschaftsbehörde widerlegt sich in Sachen Hafenwesterweiterung selbst

Gerade jetzt im Sommer freuen sich täglich tausende Menschen über den aus mehrals 350 Pappeln bestehenden Elbwald am Bubendey-Ufer. Denn er liegt genaugegenüber dem Elbstrand in Övelgönne, einem der beliebtesten Erholungsgebiete Hamburgs.Eingerahmt zwischen den großen Containerkränen am Burchardkai zur Linken unddem Airbuswerk zur Rechten, ist er die grüne Lunge inmitten des maritimen Industriegebietes Finkenwerder.Wie bereits berichtet, plant die Hamburger Wirtschaftsbehörde gemeinsam mit dem Containerterminalbetreiber Eurogate und der Hamburg Port Authority, die Bäume abzuholzen, um ein neues Containerterminal zu bauen. Begründet wurde diese Hafenwesterweiterung bisher mit der Notwendigkeit, Ausweichflächen zu benötigen, wenn die bestehenden Terminals automatisiert und modernisiert werden.Der Verein Elbwald retten hatte stets angezweifelt, dass diese Maßnahmen nicht im laufenden Betrieb vorgenommen werden können. Jetzt haben Wirtschaftssenatorin Melanie Leonhard und HPA-Geschäftsführer Jens Meier sich dahingehend geäußert, dass die Automatisierung ohne Ersatzflächen möglich und nun sogar geplant ist. Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz teilten sie den Medien mit: „Bevor die eigentliche Westerweiterung, also der Bau zusätzlicherLiegeplätze für Schiffe beginnt, sollen zunächst die bestehenden Terminals automatisiert werden.Franz Hermann, Vorsitzender von Elbwald retten, betonte anlässlich dieser überraschenden Wendung: „Da die Befürworter der Hafenwesterweiterung nun umgeschwenkt sind, gibt es keine Veranlassung mehr, an den ökologisch fatalen und ökonomisch unsinnigen Planungen festzuhalten. Denn angesichts der nur60%igen Auslastung der aktuellen Terminals gibt es keinen Grund, 1,1 Milliarden Euro an Steuergeldern auszugeben, um objektiv nicht benötigte neue neue Liegeplätze zu bauen.“Wie der Verein weiter mitteilte, läuft die von ihm initiierte Volkspetition Elbwald retten auf vollen Touren: Ulf Wolter, der die Auszählung koordiniert, erklärte: „Uns liegen bereits über 7.000 gültige Unterschriften vor. Deshalb gehen wir davon aus, die erforderliche Marke von zehntausend Unterstützer:innen auf jedem Fall noch in diesem Sommer zu erreichen.“

Stimmungsbarometer:unverb. KI-Analyse*

Kontakt
Verein Elbwald retten
Franz Hermann
Elbchaussee 13
22765 Hamburg
‎⁨‪+49 15561 399568‬⁩
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http://www.elbwaldretten.de

Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • Umweltschutz (Wikipedia)
    Umweltschutz bezeichnet die Gesamtheit aller Maßnahmen zum Schutze der Umwelt, um die Gesundheit des Menschen zu erhalten. Der Umweltschutz hat mehrere Funktionen und beinhaltet verschiedene Prinzipien. Er beugt Beeinträchtigungen der Umwelt vor (Prävention), drängt sie zurück (Repression) und stellt Naturressourcen wieder her, soweit das möglich ist (Reparation). Ihre Verursacher sollen Verantwortung für den Umgang mit der Umwelt übernehmen (Verursacherprinzip) und deren Nutzung nicht zu einseitigem Vorteil erfolgen (Kooperationsprinzip). Zum Umweltschutz gehören auch ethische und ästhetische Aspekte. Das Augenmerk des Umweltschutzes liegt sowohl auf einzelnen Teilbereichen der Umwelt (wie Boden, Wasser, Luft, Klima), als auch auf den Wechselwirkungen zwischen ihnen. Angesichts einer wachsenden Weltbevölkerung und des Strebens nach einem möglichst hohen Lebensstandard in Verbindung mit einer zunehmenden globalen Vernetzung sowie technischem und wissenschaftlichem Fortschritt steigt die globale Wirtschaftsleistung permanent an. Dies hat zu einem zunehmenden anthropogenen Einfluss auf die gesamte Biosphäre geführt, die den Umweltschutz immer wichtiger werden lässt. So gibt etwa der renommierte Wissenschaftliche Beirat der deutschen Bundesregierung „Globale Umweltveränderungen“ in seinem Gutachten von 1999 dem Schutz der Umwelt „die höchste Priorität aus überlebensstrategischen Gründen“ und mahnt dazu, „die Begrenztheit des Handelns zu erkennen“. Der Umweltschutz ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (GG) Artikel 20 a als Staatsziel verankert. Die Schweizerische Bundesverfassung fordert in Artikel 74 „den Schutz des Menschen und seiner natürlichen Umwelt“.
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