Wird Essen gehen in 2026 billiger?

Wird Essen gehen in 2026 billiger?

Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen (Bildquelle: djile/stock.adobe.com)

Restaurants, Betriebskantinen und Bäckereien können sich ab 2026 auf eine steuerliche Entlastung einstellen. Das Steueränderungsgesetz 2025 sieht unter anderem eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen vor. Damit kehrt eine Regelung zurück, die viele Verbraucher und Gastronomen noch aus der Corona-Zeit kennen. Der Steuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen wird ab dem 1. Januar 2026 wieder von 19 auf 7 Prozent reduziert. Für Getränke bleibt dagegen weiterhin der reguläre Steuersatz von 19 Prozent bestehen.

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Entlastung für gastronomische Betriebe

Gastronomen, die in den vergangenen Jahren unter den gestiegenen Energie- und Lebensmittelkosten sowie dem Fachkräftemangel gelitten haben, können aufatmen. Die Maßnahme dürfte helfen, die wirtschaftliche Situation und die Preise in der Branche zu stabilisieren. Laut Branchenverbänden mussten in den vergangenen Jahren Tausende Gastronomiebetriebe schließen. Während andere aufgrund der dünnen Margen nur durch Preiserhöhungen überleben konnten. Eine niedrigere Umsatzsteuer verschafft hier etwas Spielraum und könnte auch Arbeitsplätze sichern.

Von der Neuregelung profitieren nicht nur klassische Restaurants. Auch Bäckereien und Metzgereien mit Imbissbetrieb, der Lebensmitteleinzelhandel mit warmen Speisen, Caterer, Mensabetreiber sowie Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung – von Kitas über Schulen bis hin zu Krankenhäusern – werden steuerlich besser gestellt. Für sie entfällt künftig die komplizierte Abgrenzung, welche Speisen bisher dem vollen und welche dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterlagen. Ab 2026 gelten einheitlich 7 Prozent auf Speisen, unabhängig davon, wo und wie der Verzehr erfolgt.

Keine Garantie für sinkende Preise

„Ob sich diese Entlastung auch im Geldbeutel der Verbraucher bemerkbar machen wird, bleibt allerdings offen“, erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern. Wenn die Unternehmen den niedrigeren Steuersatz teilweise oder vollständig an ihre Kunden weitergeben, könnten die Preise für Speisen sinken und die Nachfrage wieder zunehmen. Denn durch die anhaltende Inflation essen viele Gäste seltener auswärts. In Zeiten hoher Betriebskosten ist es jedoch fraglich, ob viele Gastronomen die Entlastung an die Kunden weitergeben. Die Erfahrung aus den Krisenjahren zeigt, dass viele Betriebe zunächst ihre Margen sichern oder Investitionen tätigen. Auf Dauer könnten die Preisdynamik aber gedämpft werden und weitere Preissprünge bei Restaurantbesuchen und Verpflegungsangeboten ausbleiben.

Signal für fairen Wettbewerb

Mit der Umsatzsteueränderung zieht der Gesetzgeber einen Schlussstrich unter eine langjährige Ungleichbehandlung zwischen gastronomischen Dienstleistungen und dem Lebensmittelverkauf. Während die Mitnahme eines belegten Brötchens schon immer mit 7 Prozent versteuert wurde, galt für denselben Snack am Tisch der volle Satz von 19 Prozent. Durch die Gleichstellung mit den Mitnahme-Speisen werden Wettbewerbsverzerrungen beseitigt und bürokratische Hürden abgebaut.

Die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen ist somit mehr als nur eine steuerliche Anpassung: Sie ist ein Signal an eine große und vielfältige Branche, die leidet. Ob Verbraucher tatsächlich niedrigere Preise spüren werden, hängt letztlich von den Betrieben ab. Die Vereinheitlichung des Steuersatzes stärkt aber sicherlich die Wettbewerbsfähigkeit der Gastrobetriebe. Diese bilden nicht nur einen Wirtschaftssektor, sondern vom Wirtshaus über den Biergarten bis hin zum Kaffeehaus auch einen Teil landestypischer Identität, die es zu bewahren gilt.

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Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • Gastronomie (Wikipedia)
    Die Gastronomie ist jener Teilbereich des Gastgewerbes, der sich mit der Bewirtung von Gästen befasst. Im Gegensatz zu den Gaststätten befriedigt Gastronomie nicht nur die Bedürfnisse Hunger und Durst, sondern auch den kulturellen Bedarf an Erlebnis und Kommunikation. Gastronomie ist eine Sonderform der Gemeinschaftsverpflegung.
  • Mehrwertsteuer (Wikipedia)
    Die Mehrwertsteuer (abgekürzt MwSt., auch Mw.-St., in der Schweiz MWST, englisch value-added tax VAT, französisch TVA taxe sur la valeur ajoutée, italienische IVA imposta valore aggiunto) ist eine auf mehreren Stufen der Wertschöpfung erhobene Steuer, für deren Festsetzung die Einnahmen von Unternehmen mit Ausgaben der Unternehmen verrechnet werden.
  • Speisen (Wikipedia)
    Speise steht für: hergeleitet von (über mittelhochdeutsch spīse, „Speise, Gericht“, von ahd. spisa aus lat. expēnsa (pecūnia) das ausgegebene Geld ‚der Aufwand‘, im Klosterlatein zu spesa ‚Nahrung‘ gewandelt; schweizerdeutsch: Spys): Gericht (Speise), die zubereitete Nahrung als einzelnes Essen Feste Nahrung, in Abgrenzung zur Getränken („Speis und Trank“), siehe Ernährung des Menschen norddeutsch für Pudding, Süßspeise kurz für Glockenspeise, das Gussmaterial für eine Glocke Speise (Hüttenwesen), ein Gemenge von Metallen und Metallverbindungen im Verhüttungsprozess Siehe auch: Speisung
  • Umsatzsteuer (Wikipedia)
    Eine Umsatzsteuer (USt) ist eine Steuer, die das Entgelt für Lieferungen und sonstige Leistungen von Unternehmern besteuert; eine Gemeinschaftsteuer; eine indirekte Steuer; eine Verkehrsteuer oder (auch) Verbrauchsteuer; eine oftmals zwischen Nachbarstaaten harmonisierte Steuer (Steuerharmonisierung); und eine Haupteinnahmequelle des Staates (Steueraufkommen). Die Umsatzsteuer wird prozentual vom Entgelt (Nettoverkaufspreis = Umsatz des Lieferanten) berechnet und bildet zusammen mit diesem den vom Leistungsempfänger zu entrichtenden Preis (Bruttoverkaufspreis). Die Umsatzsteuer gehört nicht zu den betrieblichen Kosten und mindert nicht den Ertrag des Unternehmers. Es gibt im Wesentlichen zwei Varianten der Umsatzsteuer: Die in Deutschland bis 1967 und in Österreich bis 1973 verwendete Allphasen-Brutto-Umsatzsteuer und die seither verwendete Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug. Die Gesetzgeber in Deutschland und Österreich hatten bei der Umstellung den Namen der Steuer unverändert gelassen; dennoch hat sich außerhalb des amtlichen Sprachgebrauchs der Ausdruck Mehrwertsteuer (MwSt.) für die neue Variante mit Vorsteuerabzug durchgesetzt. Diese Bezeichnung ist insofern passend, als bei der neuen im Gegensatz zur alten Variante grundsätzlich nur die Wertschöpfung belastet wird.
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