Pflicht zur Einrichtung einer Hinweisgeber-Meldestelle, zentrale Anforderungen und Wege zur Vermeidung von Bußgeldern – das gilt ab sofort für Unternehmen in Deutschland.
Hintergrund und gesetzlicher Rahmen
Im Zuge des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) sind Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden sowie Finanzunternehmen, GwG-verpflichtete Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts auch unabhängig ihrer Beschäftigtenzahl verpflichtet, eine rechtskonforme Meldestelle einzurichten. Oft besteht Unsicherheit darüber, ob eine externe Auslagerung oder eine interne Umsetzung des Hinweisgebersystems zielführender ist. Eine Meldestelle gewährleistet den professionellen Eingang, die Prüfung und die Dokumentation von Hinweisen. Unternehmen, die dieser Pflicht nicht nachkommen, drohen Bußgelder ab 50.000EUR. Daher ist rechtzeitiges Handeln entscheidend, um den Vertrauensschutz zu stärken und die Transparenz im Unternehmen zu erhöhen.
Leistungen und Vorteile der Meldestelle
1. Externe Outsourcing-Lösung
Unternehmen haben die Möglichkeit, die Meldestelle vollumfänglich an die HinSchG Meldungen GbR zu übergeben. Dabei übernimmt das Unternehmen die komplette Fallbearbeitung – von der Annahme über die Prüfung bis zur abschließenden Dokumentation. So bleibt der interne Aufwand überschaubar, und die Rechtskonformität wird sichergestellt.
2. Interne Lösung als PaaS-Modell
Alternativ bietet die HinSchG Meldungen GbR eine Whistleblower-Plattform, mit der Firmen ihre eigene interne Meldestelle betreiben. Das Unternehmen unterstützt bei Konfiguration, Hosting, Schulung und technisch-juristischer Absicherung, behält die Kontrolle und gewährleistet die Erfüllung aller gesetzlichen Anforderungen.
3. Kunden- und Compliance-Vorteile:
– Rechtskonforme Umsetzung und Vermeidung teurer Bußgelder.
– Transparentes und nachprüfbares Verfahren zur Hinweisbearbeitung.
– Stärkung der Mitarbeitersicherheit und Integrität im Unternehmen.
– Gesteigerte Glaubwürdigkeit gegenüber Stakeholdern und Aufsichtsbehörden.
Gesetzeskonform und zukunftssicher handeln
Die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes betreffen Unternehmen ab einer bestimmten Größe direkt. Eine fehlende oder unzureichend umgesetzte Meldestelle bringt rechtliche und reputative Folgen mit sich. Geschäftsführer, Compliance-Verantwortliche und Personalabteilungen stehen damit vor der Aufgabe, eine effektive, datenschutzkonforme und leicht nutzbare Lösung zu etablieren. Unternehmen, die frühzeitig auf eine professionelle Hinweisgeber-Meldestelle setzen, schaffen klare Strukturen, erfüllen gesetzliche Anforderungen und vermeiden unnötige Risiken. Die HinSchG Meldungen GbR bietet eine rechtssichere und effiziente Lösung ohne internen Mehraufwand oder technische Unsicherheiten. Wer sich jetzt eine Whistleblower-Meldestelle einrichten lassen und rechtlich absichern möchte, profitiert von praxiserprobten Verfahren, umfassender Betreuung und einer Umsetzung, die Vertrauen schafft – intern wie extern.
Als Compliance-Partner betreuen wir Unternehmen im Hinblick auf die nach HinSchG verpflichtende Hinweisgeber-Meldestelle – ob beim Outsourcing der Meldestelle zu uns inkl. Fallbearbeitung oder bei der Errichtung Ihrer eigenen, internen Whistleblower-Plattform als PaaS-Modell. Wir sorgen für eine professionelle, rechtskonforme & benutzerfreundliche Umsetzung des Whistleblower-Meldekanals.
Die Nichtumsetzung der Whistleblower-Richtlinie wird für betroffene Unternehmen mit Bußgeldern ab 50.000 Euro geahndet.
Kontakt
HinSchG Meldungen GbR
Marco Fütterer
Poststr 67
53840 Troisdorf
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https://hinschg-meldungen.de/
- Bußgeld (Wikipedia)
Unter Geldbuße, kurz Buße, auch Bußgeld o. ä., versteht man im Verwaltungsrecht eine Geldzahlung, die bei geringfügiger Verletzung der Rechtsnormen wegen Ordnungswidrigkeit durch Behörden oder Gerichte verhängt wird. Davon abzugrenzen ist die im Strafrecht deutschsprachiger Länder vom urteilenden Gericht verhängte Geldstrafe. In den meisten Rechtsordnungen spielen Geldbußen besonders im Straßenverkehr eine Rolle. Der Allgemeinbegriff Buße betrifft jede Art von Ausgleich des Täters für von ihm verursachtes Unrecht oder Leid. Hierunter fällt auch die religiöse Buße und die Kirchenbuße als Abkehr vom falschen Lebensweg und Hinwendung zu Gott. Für den Sünder galt die Buße als einziger Weg zum Seelenheil. Im Christentum stellt die Buße das Bemühen um die Wiederherstellung eines durch menschliches Vergehen gestörten Verhältnisses zwischen Gott und dem Menschen dar. Die Buße führt über die Erkenntnis der eigenen Schuld (Ijob 42,6 ) zu den rechtschaffenen Werken des neuen Lebens (Apg 26,20 ), die die Abkehr von der bisherigen Lebensführung einschließen (Röm 6,1f ). Das Kompositum Geldbuße soll darauf hinweisen, in welcher Form der Täter zu büßen hat, nämlich durch eine Geldzahlung. Durch diese soll er eine Vermögensminderung erleiden anstelle des Freiheitsentzugs bei einer Gefängnisstrafe. Die Geldbuße ist eine Sanktion zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, die den wirtschaftlichen Vorteil, den der Täter aus der Ordnungswidrigkeit erlangt hat, übersteigen soll. Doch nicht jeder Geldbuße ist auch ein wirtschaftlicher Vorteil des Täters vorausgegangen (etwa beim Fütterungsverbot für Stadttauben). In einigen Sprachen ist die Bezeichnung für eine Geldbuße aus dem lateinischen Wort finare für „beenden, bezahlen“ abgeleitet. Das gilt neben dem Englischen (fine) auch in den Niederlanden (niederländisch fijn) und Frankreich (französisch fin). In England werden die Worte für Geldbuße und Geldstrafe (englisch penalty) begrifflich nicht genau unterschieden und oft synonym gebraucht. - Compliance (Wikipedia)
Compliance (englisch für „Einhaltung, Befolgung“) steht für: Compliance (BWL), Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien und freiwilligen Kodizes durch Unternehmen Compliance (Recht), Einhaltung von Regeln in Form von Recht und Gesetz Compliance (Medizin), Deckungsgleichheit von ärztlichem Planen und patientlichem Handeln Compliance (Physiologie), Maß für die Dehnbarkeit von Körperstrukturen Compliance (Film), US-amerikanischer Thriller von Craig Zobel (2012) Compliance (Lied), Lied der britischen Rockband Muse, siehe Muse (Band) #Will of the People (ab 2022) Siehe auch: Material Compliance komplientes System Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel Compliance enthält - Hinweisgeberschutzgesetz (Wikipedia)
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz trat am 2. Juli 2023 in Kraft (§ 41 am 3. Juni 2023) und setzt die Richtlinie (EU) 2019/1937 (Hinweisgeberrichtlinie) in nationales Recht um. Es ist Art. 1 des Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden vom 31. Mai 2023. Durch das Gesetz sollen Hinweisgeber (Whistleblower) geschützt und einheitliche Standards zur Meldung von Missständen in Deutschland und den Institutionen der Europäischen Union und zum Schutz der Meldenden normiert werden. Externe Meldestellen bearbeiten auch anonym eingehende Meldungen. Als Begründung für das Gesetz wird Folgendes angeführt: Beschäftigte in Unternehmen und Behörden nehmen Missstände oftmals als erste wahr und können durch ihre Hinweise dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Hinweisgeber übernehmen Verantwortung für die Gesellschaft und verdienen daher Schutz vor Benachteiligungen, die ihnen wegen ihrer Meldung drohen und sie davon hindern können. - Meldestelle (Wikipedia)
Meldestelle steht für: eine Initiative oder öffentliche Dienststelle (Meldebehörde), bei der Informationen über wichtige Ereignisse oder Gefahren gesammelt werden. In vielen Fällen sind Meldestellen mit einem Warnsystem vernetzt, das aus den Daten solcher Stellen und oft zusätzlich von automatischen Mess- und Analyse-Systemen Warnungen an Betroffene generiert. im Meldewesen für Stellen die mit der laufenden Erfassung von allgemein und für die Politik wichtigen Daten betraut sind – etwa Standesämter für Geburt, Todesfall, Heirat Einwohnermeldeämter des polizeilichen Meldewesens: vor allem Personaldaten wie Wohnadressen, Lebensdaten; als Basis z. B. für Wählerverzeichnisse, Mietverhältnisse, Fremdenverkehr, Einberufung oder Alarmpläne; siehe auch Meldepflicht kirchliche Meldewesenstellen für kirchlich erfasste Personendaten (Taufen, Trauungen etc.) Gewerbe- und Finanzwesen für Unternehmen, Arbeitnehmer usw. im Bahnwesen für den Ort bei dem sich Triebfahrzeugführer bei Dienstbeginn anmelden und vorbereiten im Pferdesport um den Ort auf einer Veranstaltung an dem alle Fäden zusammen laufen. Zumeist befassen sich hier ein oder zwei Personen mit der Bewältigung der organisatorischen Aufgaben und geben Informationen für Teilnehmer und Gäste. im Hinweisgeberschutzgesetz interne und externe Meldestellen - Whistleblower (Wikipedia)
Ein Whistleblower (im deutschen Sprachraum in der Vergangenheit und heute zunehmend auch wieder Informant, Hinweisgeber, Enthüller oder Aufdecker) ist eine Person, die für die Öffentlichkeit wichtige Informationen aus einem geheimen oder geschützten Zusammenhang veröffentlicht.