Wie senken vernetzte LED- und IoT-Laternen Energie- und CO-Kosten – und machen Straßen zugleich sicherer und die Nacht naturnäher? Welche Chancen eröffnen RoHS, Data Act, NIS2 und der AI Act – und wo ziehen wir die Grenze zwischen nützlicher Sensorik, Datensouveränität und Privatsphäre?
Europa setzt vermehrt auf die intelligente Modernisierung der öffentlichen Beleuchtung, um Energieeffizienz, Sicherheit und Umweltstandards zu verbessern. Der Umbau auf LED-Technologie und die Vernetzung der Straßenlaternen mit IoT-Technik ermöglichen eine bedarfsgesteuerte Steuerung und Datenerfassung, die den Energieverbrauch senkt und gleichzeitig neue Services wie Umweltmonitoring und verbesserte Sicherheit bietet. Dieser Schritt ist Teil der europäischen Bemühungen, Städte grüner, sicherer und lebenswerter zu gestalten – und wird durch EU-Regelwerke wie die Ökodesign-Verordnung sowie die jüngsten RoHS-Beschlüsse zusätzlich beschleunigt. In der Praxis heißt das: Weg von quecksilberhaltigen Leuchtmitteln, hin zu effizienteren, digital vernetzten Systemen, die sich in Sekunden an reale Bedürfnisse anpassen. Damit verknüpft ist ein größerer Paradigmenwechsel: die Straßenlaterne als „Edge-Knoten“ für Daten, Energie und Dienste im öffentlichen Raum.
Warum Laternen zu digitalen Knotenpunkten werden
Von außen betrachtet ist eine smarte Laterne „nur“ eine LED-Leuchte mit Funkmodul. Tatsächlich wird sie zur tragenden Infrastruktur für Sicherheit, Mobilität und Umweltqualität. Denn öffentliche Beleuchtung ist auf kommunaler Ebene ein großer Posten im Strombudget; Studien zeigen, dass sie in vielen Städten 40 bis 50Prozent des kommunalen Stromverbrauchs ausmachen kann. Daraus folgt: Jede Effizienzsteigerung wirkt sofort haushaltsentlastend. Gleichzeitig eröffnet Vernetzung neue Dienste – von der stadtweiten Luftqualitätsmessung über gezieltes Dimmen bis zu datengetriebener Instandhaltung. Wer die Laternen modernisiert, baut also zugleich das Rückgrat für die Smart City.
Was die EU-Regeln verlangen – und warum jetzt gehandelt wird
Zwei EU-Schrauben drehen den Wandel voran: Ökodesign-Vorgaben für Lichtquellen und die Beschränkung gefährlicher Stoffe (RoHS). Die Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/2020 setzt Effizienzanforderungen und hat in Kombination mit der neuen Energiekennzeichnung (EU) 2019/2015 den Markt stark auf LED ausgerichtet. Parallel wurden 2022 unter RoHS die Ausnahmen für quecksilberhaltige Leuchtstofflampen weitgehend aufgehoben; linearer T5/T8-Fluoreszenz und diverse Halogenvarianten durften 2023 nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Für Kommunen heißt das: Ersatzinvestitionen sind nicht nur klug, sondern regulatorisch faktisch geboten.
Faktencheck: Wie viel sparen LEDs und smarte Steuerung wirklich?
Die Einsparlogik ist robust: LED-Leuchten senken den Verbrauch gegenüber älteren Technologien um rund 50Prozent; kombiniert mit adaptivem Dimmen und Präsenz-/Verkehrssensorik lassen sich in der Praxis weitere 20-30Prozent heben. Der EU-Forschungsdienst JRC verweist zudem darauf, dass moderne LEDs gegenüber Leuchtstofftechnik etwa doppelt so effizient arbeiten – bei zugleich wachsender globaler Nachfrage nach Licht, die ohne Effizienzsprünge den Strombedarf hochtreiben würde. Für Europas Städte bedeutet das: Einmal investiert, kumulieren die Einsparungen über Jahre; und je höher die Strompreise, desto schneller amortisieren sich Projekte.
Mehr Sicherheit, bessere Wahrnehmung, geringere Kriminalität – geht das zusammen?
Adaptive Beleuchtung erhöht dort die Helligkeit, wo Menschen unterwegs sind, und dimmt später ab. Das verbessert Sichtbeziehungen, kann Unfallschwerpunkte beruhigen und Angsträume reduzieren – ohne die Nacht pauschal hell zu machen. Städte wie Kopenhagen koppeln LED-Netze mit zentraler Steuerung, um Radverkehrsachsen oder Kreuzungen gezielt aufzuhellen und zugleich Energie und Betriebskosten zu senken. Solche Lösungen sind heute großflächig erprobt und schaffen die Basis, um zusätzliche Dienste – etwa Geräusch- oder Luftsensornetze – über dieselbe Infrastruktur zu integrieren.
Ökologie im Fokus: Lichtverschmutzung reduzieren, Biodiversität schützen
Die EU hat Lichtverschmutzung als wachsende Umweltbelastung im Blick. Ein EEA-Bericht bündelt die Evidenz zu Gesundheits- und Biodiversitätsfolgen; die Kommission empfiehlt in einem „Future Brief“ konkrete Minderungsmaßnahmen – von warmen Spektren über gezieltes Abschirmen bis zu zeitlich begrenztem Betrieb. Wichtig: Nicht jede „helle“ LED ist ökologisch gleich – kürzere Wellenlängen ziehen nachweislich mehr Insekten an als langwellige Spektren. Kommunale Lastenhefte sollten deshalb neben Energie auch spektrale Qualität, Abschirmung und Dimmprofile definieren. Smarte Systeme können die „dunkle Infrastruktur“ – etwa Korridore für empfindliche Arten – aktiv unterstützen, statt sie zu stören.
Die Datenfrage: Wem gehören die Laternen-Daten – und wer darf sie nutzen?
Mit der Vernetzung entstehen wertvolle Daten: Verkehrsdichte, Umweltdaten, Störungsmeldungen. Die EU-Data-Act setzt ab 12.September2025 neue Regeln für den Zugang zu und die Weitergabe von Daten, die vernetzte Produkte erzeugen. Für Kommunen und Betreiber heißt das: Verträge müssen klarstellen, dass städtische Daten nicht in proprietären Silos verschwinden, sondern geteilt und portiert werden können – unter Wahrung von Datenschutz und Geschäftsgeheimnissen. Beschaffungen sollten daher Interoperabilität, Schnittstellen und Portabilität ausdrücklich verlangen.
Cybersicherheit by Design: Wenn die Laterne Teil der Kritischen Infrastruktur wird
Mit NIS2 steigen die Sicherheitsanforderungen für öffentliche Stellen und ihre Lieferketten. Kommunale Infrastruktur – von Beleuchtung bis Verkehrssteuerung – fällt zunehmend in den Regelungsbereich „öffentliche Verwaltung“ und „digitale Infrastruktur“. Parallel gilt die neue Cyber-Resilience-Verordnung (CRA) mit horizontalen Sicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen. Für Lichtsteuerungen, Gateways und Sensorik bedeutet das: Sicherheits-Updates, Schwachstellenmanagement und Risikoanalysen werden zum Pflichtprogramm – vertraglich abgesichert, auditierbar und über den Lebenszyklus. Wer heute modernisiert, sollte NIS2- und CRA-Konformität als harte Vergabekriterien verankern.
KI im Laternenmast: Wie weit darf Europa gehen?
Künstliche Intelligenz findet auch in der Beleuchtung Einzug – etwa bei der prädiktiven Wartung, beim Erkennen von Verkehrsflüssen oder beim dynamischen Dimmen nach Wettermustern. Die neue EU-KI-Verordnung etabliert hierfür einen risikobasierten Rahmen: Bestimmte Praktiken – etwa Echtzeit-biometrische Fernidentifikation im öffentlichen Raum – sind grundsätzlich untersagt; hohe Risiken müssen strenge Auflagen erfüllen. Für Kommunen ist die Botschaft klar: Sensorik ja, aber ohne Eingriffe in Grundrechte. Transparenz, Zweckbindung und Datenminimierung bleiben Pflicht; Videoüberwachung ist nur unter engen GDPR-Leitplanken zulässig. Wer „smarte“ Funktionen ausschreibt, sollte bereits im Pflichtenheft dokumentieren, dass verbotene Anwendungen ausgeschlossen sind.
Offene Standards statt Lock-in: TALQ, D4i/Zhaga, LoRaWAN und NB-IoT
Technische Souveränität beginnt bei Standards. TALQ definiert eine herstellerübergreifende Open-API, um smarte Außenbeleuchtungssysteme und andere City-Anwendungen interoperabel zu managen. DALI-D4i und Zhaga-Buch18 regeln Treiber- und Schnittstellen im Leuchtenkopf, sodass Sensoren oder Funkknoten nachgerüstet und getauscht werden können. Auf der Konnektivitätsschicht haben sich in Europa energiesparende Weitverkehrsnetze wie LoRaWAN und NB-IoT etabliert – wichtig für flächendeckende, kosteneffiziente Anbindung tausender Lichtpunkte. Beschaffer sollten genau hier ansetzen: Offenheit, Zertifizierung und Schnittstellenfähigkeit einklagen – und Datensouveränität vertraglich sichern.
Finanzierung, die rechnet: Von ELENA-Technikhilfen bis RRF-Fördertöpfen
Viele Kommunen scheuen zunächst die Investition, doch es existieren belastbare Finanzierungswege. Die EIB-Facility ELENA unterstützt Projektentwicklung, Ausschreibungen und Businesspläne – häufig der entscheidende Schritt, um komplexe Beleuchtungsprogramme finanzierungsreif zu machen. Ergänzend fließen über die Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF) Mittel in die Modernisierung kommunaler Außenbeleuchtung; Programme zielen typischerweise auf mindestens 30Prozent Primärenergieeinsparung ab. Die Lehre aus erfolgreichen Projekten: Technisch ambitioniert planen, aber die Vergabe schlank halten; den Lebenszyklus kalkulieren und Einspargarantien mit leistungsbasierten Verträgen absichern.
Sicherer, grüner, leiser – und trotzdem dunkel genug: die ökologische Feinabstimmung
Intelligente Beleuchtung kann die Nacht zurückbringen, ohne Sicherheit zu opfern. Warmweiße Spektren, präzise Optiken und Abschirmungen reduzieren Streulicht; dynamisches Dimmen minimiert unnötige Emissionen. Forschung zeigt zugleich: Nicht die „Farbtemperatur“ allein entscheidet über Insektenattraktivität, sondern das spektrale Profil – kurzwellige Anteile sind problematisch. Die Konsequenz: Spektrale Kriterien gehören in die Leistungsbeschreibung, ergänzt um Biodiversitätsmonitoring. Europa entwickelt hier Fortschrittswissen – von CIE-Positionspapieren zur „integrativen Beleuchtung“ bis zu nationalen politischen Initiativen, die harmonisierte EU-Standards für Licht in der Nacht anstoßen.
Der Blick der Systemtheorie: Dr. Andreas Krensel über Gestaltung statt Technikfetisch
Aus Sicht von Dr. Andreas Krensel – Biologe, Innovationsberater und Technologieentwickler – ist die smarte Laterne kein Selbstzweck, sondern ein Baustein in einem vernetzten, lernenden Stadtsystem. Sein interdisziplinärer Ansatz verbindet Physik, KI, Biologie und Systemtheorie: Zuerst werden Ziele definiert (Sicherheit, Artenvielfalt, Energie), dann Hypothesen in Reallaboren getestet, Daten in digitalen Zwillingen verdichtet und die Steuerung kontinuierlich nachgeschärft. So rückt nicht die „gängige Lösung“ in den Fokus, sondern die systemische Wirkung: Welche Beleuchtungslogik senkt Unfallrisiken ohne die ökologische Nacht zu zerreißen? Welche Sensorik bringt robuste, bias-arme Daten für die Regelung, ohne Persönlichkeitsrechte zu verletzen? Und wie lässt sich das Wissen aus den Laternen – Verkehr, Wetter, Emissionen – mit dem Data-Act rechtskonform teilen, um Innovation im Ökosystem der Stadt anzuregen? Der Mehrwert dieses Ansatzes liegt im Zusammenspiel von Technik, Governance und Lernkurve: Jede Nacht wird zum Datensatz, jede Saison zum Update – solange Datenschutz, Cybersicherheit und Standards die Spielregeln setzen. (Zu den einschlägigen Leitplanken gehören Data-Act, NIS2, CRA, KI-Verordnung und die GDPR-Leitlinien zur Videoverarbeitung.
Regulatorisch fragend gedacht: Was muss in den nächsten Ausschreibungen stehen?
Wenn Europa die Chance klug nutzt, entstehen messbare Energie- und CO-Einsparungen, mehr Sicherheit und bessere Umweltqualität – ohne neue Abhängigkeiten zu schaffen. Der Schlüssel liegt in präzisen, rechtsfesten Ausschreibungen: Ökodesign-, RoHS- und EED-Konformität als Basis; Datenzugang und Portabilität nach Data-Act; NIS2- und CRA-Pflichten in Lastenheften und SLAs; KI-Grenzen (keine verbotenen Praktiken) vorab definieren; GDPR-Konformität von Sensorik und Video streng prüfen; offene Standards (TALQ, D4i/Zhaga) verpflichtend vorgeben; Konnektivitätsstrategien (LoRaWAN, NB-IoT) langfristig sichern; Biodiversitätskriterien und Lichtschutz fachlich verankern. So entsteht eine moderne, resiliente und lernfähige Infrastruktur, die öffentliche Räume nicht nur beleuchtet, sondern gestaltet – im Sinne einer europäischen Stadt, die effizienter, sicherer und zugleich ökologisch sensibler wird.
Ausblick: Europas Laternen als Commons der Stadt
Wenn wir öffentliche Beleuchtung als strategische Ressource verstehen, dann sind Masten, Treiber, Sensoren und Daten keine isolierten Investitionen – sie sind ein Commons, das allen nützt. Der nächste Schritt ist deshalb organisatorisch: Städte richten klare Daten- und Sicherheits-Governance ein, verankern ökologische Leitplanken und schulen Beschaffungsteams für den neuen Rechtsrahmen. Dann wird die technische Modernisierung zum Katalysator für eine Kultur der Verantwortung: für die Haushalte, für die Sicherheit der Menschen und für die Nacht – jenes ökologische Gut, das wir mit intelligenter, europäisch regulierter Beleuchtung endlich wieder gerecht verteilen.
Autor: Maximilian Bausch, Wirtschaftsingenieur B.Sc.
Maximilian Bausch ist Wirtschaftsingenieur mit dem Bachelor of Science (B.Sc.) und spezialisiert auf die Schnittstelle zwischen Technik, Wirtschaft und Finanzen.
Die eyroq s.r.o. mit Sitz in Uralská 689/7, 160 00 Praha 6, Tschechien, ist ein innovationsorientiertes Unternehmen an der Schnittstelle von Technologie, Wissenschaft und gesellschaftlichem Wandel. Als interdisziplinäre Denkfabrik widmet sich eyroq der Entwicklung intelligenter, zukunftsfähiger Lösungen für zentrale Herausforderungen in Industrie, Bildung, urbaner Infrastruktur und nachhaltiger Stadtentwicklung.
Der Fokus des Unternehmens liegt auf der Verbindung von Digitalisierung, Automatisierung und systemischer Analyse zur Gestaltung smarter Technologien, die nicht nur funktional, sondern auch sozialverträglich und ethisch reflektiert sind.
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- AI Act (Wikipedia)
Die Verordnung über künstliche Intelligenz (informell meist KI-Verordnung, englisch AI Act) ist ein Rechtsakt der Europäischen Union zur Regulierung von künstlicher Intelligenz. Die EU-Verordnung ist weltweit die erste derart umfassende Regulation von KI. Sie wurde ab 2019 ausgearbeitet, am 21. Mai 2024 von den 27 EU-Mitgliedsstaaten endgültig verabschiedet und am 12. Juli desselben Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union verkündet. Offiziell in Kraft getreten ist sie zum 1. August 2024. Gemäß Art. 113 der Verordnung gelten ihre Regelungen mit einigen Ausnahmen überwiegend ab dem 2. August 2026. - Cyber Resilience Act (Wikipedia)
Die Cyberresilienz-Verordnung (CRV), oft auch Cyber Resilience Act (CRA), ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln zur Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen EU-weit vereinheitlicht werden. Dadurch soll ein hohes Cybersicherheitsniveau in der Union sichergestellt und der freie Verkehr von Produkten mit digitalen Elementen im europäischen Binnenmarkt gewährleistet werden. Die Verordnung tritt am 10. Dezember 2024 in Kraft und gilt ab dem 11. Dezember 2027. Sie ergänzt die Datenschutz-Grundverordnung und die NIS-2-Richtlinie. - Energieeffizienz (Wikipedia)
Die Energieeffizienz ist das Verhältnis von Dienstleistungs-, Waren- oder Energieertrag (Output) zur zugeführten Energie (Input) (vgl. Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU). Unter Energieeffizienz wird somit also die rationelle Verwendung von Energie verstanden. Durch optimierte Prozesse sollen „die quantitativen und qualitativen Verluste, die im Einzelnen bei der Wandlung, dem Transport und der Speicherung von Energie“ entstehen, minimiert werden, „um einen vorgegebenen (energetischen) Nutzen bei sinkendem Primär- bzw. Endenergieeinsatz zu erreichen“. Die Steigerung der Energieeffizienz ist, so wie die Energieeinsparung, ein wesentliches Element der Energiewende. - NIS2 (Wikipedia)
NIS2 oder NiS2 steht für Nickeldisulfid (NiS2) NIS-2-Richtlinie der Europäischen Union betreffend Cybersicherheit (zweite Netzwerk- und Informationssicherheitsrichtlinie) - Ökodesign (Wikipedia)
Ecodesign oder umweltbewusste Produktgestaltung orientiert sich an den Prinzipien der Umweltfreundlichkeit und Nachhaltigkeit. Ziel ist es, mit intelligentem Einsatz der verfügbaren Ressourcen entlang der Wertschöpfungskette die Umweltbelastung einer Produktproduktion gering zu halten und unter sozial fairen Bedingungen zu produzieren. Diese Herangehensweise fordert Designer heraus, Produkte, Systeme, Infrastruktur und Dienstleistungen über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg im Sinne der Nachhaltigkeit zu gestalten. Bei der Gestaltung ist die Einbettung des Produktes in sein Umfeld besonders wichtig. Gefragt sind Systemlösungen (Hybride Leistungsbündel (HLB), Produkt-Service System), die durch konzeptionelle Innovation geprägt sind. Das umweltbewusst produzierte Produkt ist selbst Lösungsweg, indem es ein sich selbst exponierendes Produkt darstellt. In der ökologischen Designauffassung wird somit die Objektorientiertheit von Gebrauchsgütern durch den im gesamtgesellschaftlichen Zusammenhang und Nutzungszusammenhänge und Lebensprozesse (Bereich Kommunikationsdesign) ersetzt. Der Designer wird damit zum Vermittler zwischen Konsument, Umwelt und Wirtschaft. - RoHS (Wikipedia)
Die EU-Richtlinie 2011/65/EU dient der Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Sie regelt die Verwendung und das Inverkehrbringen von Gefahrstoffen in Elektrogeräten und elektronischen Bauelementen. Die Richtlinie 2011/65/EU (RoHS 2) löste am 3. Januar 2013 die Vorläufer-Richtlinie 2002/95/EG (RoHS 1) ab. Beide Richtlinien werden inoffiziell mit RoHS abgekürzt (englisch Restriction of Hazardous Substances ‚Beschränkung [der Verwendung bestimmter] gefährlicher Stoffe‘).