Der Ernstfall kommt ohne Vorwarnung: Warum ein Immobilienverkauf trotz Ehe scheitern kann

Wenn der Ernstfall das Zuhause einfriert

Wenn es um Vermögenswerte wie Immobilien geht, denken viele Eigentümer erst spät über Vorsorge nach. Doch gerade bei größeren Vermögenswerten kann es im Ernstfall schnell zu rechtlichen Hürden kommen. Aktuelle Erfahrungen aus der Praxis machen deutlich: Ohne eine notarielle Vollmacht kann der Verkauf einer Immobilie innerhalb der Familie im entscheidenden Moment blockiert werden.

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Stellen Sie sich vor: Ein Ehepaar besitzt eine Immobilie, beide stehen zu gleichen Teilen im Grundbuch. Dann erleidet der eine Partner eine schwere Krankheit und ist nicht mehr geschäftsfähig. Die Ehefrau möchte das gemeinsame Haus verkaufen, um notwendige Kosten für Betreuung, Pflege oder einen barrierefreien Wohnungswechsel zu decken. Doch trotz aller guten Vorsätze scheitert der Verkauf rechtlich – weil eine wirksame notarielle Vollmacht fehlt.

In solchen Situationen können zuständige Behörden und Notare eine einfache Vollmacht nicht akzeptieren. Notarielle Vollmachten sind in Deutschland für Immobiliengeschäfte aus gutem Grund vorgeschrieben: Sie schaffen Rechtssicherheit und verhindern langwierige Betreuungsverfahren, die zusätzlich Zeit, Kosten und Aufwand bedeuten.

Rechtliche Unsicherheit trotz Ehepartner-Status

Viele gehen davon aus, dass Ehepartner automatisch in alle Entscheidungen einbezogen sind – das ist rechtlich nicht der Fall. Das 2023 eingeführte Ehegatten-Notvertretungsrecht bezieht sich ausschließlich auf medizinische Belange und greift nicht für Vermögens- oder Immobilienangelegenheiten. Für Grundstücksübertragungen oder die Unterzeichnung eines Kaufvertrags ist eine notarielle Vollmacht unabdingbar.

„Oft hören wir erst im fortgeschrittenen Verkaufsprozess, dass eine notarielle Vollmacht nicht vorliegt“, erklärt Nicole Reise, geschäftsführende Gesellschafterin von Frank Hoffmann Immobilien. „Ein Fall blieb mir besonders im Gedächtnis: Während der Verkaufsverhandlungen erkrankte ein Miteigentümer plötzlich schwer und war nicht mehr ansprechbar. Die Ehefrau konnte den Verkauf nicht allein abschließen. Es musste ein gerichtlicher Vormund bestellt werden, der zusätzlich ein externes Wertgutachten anforderte – mit erheblichen zusätzlichen Kosten und Verzögerungen.“

Form und Wirkung notarielle Vollmachten

Für die rechtliche Wirksamkeit müssen Vollmachten beim Immobilienverkauf notariell beurkundet oder beglaubigt werden. Eine einfache, privat erstellte Vollmacht genügt den hohen Anforderungen von Grundbuchamt und Notariat in der Regel nicht und wird nicht akzeptiert.

Grundsätzlich stehen zwei Varianten zur Verfügung:

1. Notarielle Generalvollmacht – deckt alle rechtlichen Angelegenheiten inklusive Immobilienverkauf ab, wenn sie entsprechend gestaltet ist.

2. Notarielle Verkaufsvollmacht – beschränkt sich gezielt auf den Verkauf einer Immobilie und ist häufig die praktikable Lösung für fest umrissene Fälle.

In beiden Fällen wird die notarielle Form aus rechtlichen Gründen unabdingbar, insbesondere wenn Grundbuchänderungen anstehen. Eine fehlende notarielle Vollmacht kann ansonsten dazu führen, dass das Betreuungsgericht eingeschaltet werden muss – was Zeit und Geld kostet.

Verlässliche Vorsorge schafft Sicherheit

Eine frühzeitige notarielle Vollmacht ist nicht nur ein Stück rechtlicher Vorsorge, sondern auch ein Instrument zur Entlastung der Familie. Sie schafft Klarheit für alle Beteiligten – vom Verkäufer über den Bevollmächtigten bis hin zu Notar und Käufer – und erleichtert einen strukturierten, zügigen Immobilienverkauf.

Vorsorgefragen gehen dabei oft Hand in Hand mit weiteren wichtigen Entscheidungen zur Vermögensübertragung und Nachlassplanung. Immobilienexperten raten daher, diese Themen frühzeitig anzupacken und fachlich begleiten zu lassen.

Die Frank Hoffmann Immobilien GmbH & Co. KG ist ein professioneller Partner im Bereich Immobilienvermarktung in Hamburg und Schleswig-Holstein, auf den auch die VR Bank in Holstein als Kooperationspartner vertraut. Das Team verfügt über jahrelange Erfahrungen im Bereich Gewerbe- und Wohnimmobilien.

Das Potential der Immobilie wird erkannt, die Wertermittlungen sind fundiert und führen zum maximalen Erfolg. Aktuelle Vermarktungstools bieten moderne und ansprechende Objektpräsentationen. Das sehr gute Netzwerk zu institutionellen Investoren, Projektentwicklern, Wohnungsunternehmen und Family Offices bietet eine zielgerichtete Ermittlung von qualifizierten Kontakten. Vertrauen Sie auf die Kompetenz von Frank Hoffmann Immobilien und finden Sie jetzt zügig den richtigen Käufer oder Mieter für Ihre Immobilie.

Mit seinen Standorten in Hamburg und Schleswig-Holstein deckt Frank Hoffmann Immobilien einen großen Teil des norddeutschen Immobilienmarktes ab.

Kontakt
Frank Hoffmann Immobilien GmbH & Co. KG
Martina Boyens
Friedenstraße 7
24568 Kaltenkirchen
04191-722620
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Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • Betreuungsgericht (Wikipedia)
    Das Betreuungsgericht ist in Deutschland seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) das für Betreuungs- und Unterbringungsangelegenheiten Volljähriger berufene Gericht. Früher wurde es Vormundschaftsgericht genannt. Das FamFG hat als vollständige Neukodifizierung das bisherige FGG und das Buch 6 der ZPO zum 1. September 2009 abgelöst. Hierin enthalten ist auch eine Neuzuweisung der gerichtlichen Zuständigkeiten. Im Unterschied zum Betreuungsgericht werden die Zuständigkeiten für Angelegenheiten Minderjähriger seitdem beim Familiengericht konzentriert. Vor dem 1. September 2009 war das Vormundschaftsgericht gebündelt zuständig für die rechtliche Betreuung von Volljährigen, eine Unterbringung nach dem jeweiligen Landesgesetz über die Unterbringung von psychisch Kranken (PsychKG), für Vormundschaften und Pflegschaften für Minderjährige und für Adoptionsverfahren. Das Betreuungsgericht ist in Deutschland eine Abteilung des Amtsgerichts, § 23c GVG. Dort entscheiden Richter (als Einzelrichter, genannt Betreuungsrichter) oder Rechtspfleger. Das Rechtspflegergesetz regelt, für welche Angelegenheiten der Rechtspfleger im Unterschied zum Richter zuständig ist. Eine Besonderheit galt bis zum 1. Januar 2018 im württembergischen Teil von Baden-Württemberg: die Funktion des Betreuungsgerichtes übernahm der zuständige Notar nach Maßgabe von § 37 des Landesgesetzes Baden-Württemberg über die freiwillige Gerichtsbarkeit a.F.
  • Familie (Wikipedia)
    Familie (von lateinisch familia „Gesinde“, „Gesamtheit der Dienerschaft“, einer Kollektivbildung von famulus „Diener“) bezeichnet soziologisch eine durch Partnerschaft, Heirat, Lebenspartnerschaft, Adoption oder Abstammung begründete Lebensgemeinschaft, meist aus Eltern oder Erziehungsberechtigten sowie Kindern bestehend, gelegentlich durch weitere, mitunter auch im selben Haushalt lebende Verwandte oder Lebensgefährten erweitert. Die Familie beruht im Wesentlichen auf Verwandtschaftsbeziehungen.
  • Generalvollmacht (Wikipedia)
    Unter einer Generalvollmacht (englisch general power of attorney, französisch procuration pour l'assemblée générale, schwedisch Generalfullmakt) versteht man in der Wirtschaft die Erteilung von Vertretungsmacht für alle Geschäfte, bei denen eine Stellvertretung erlaubt ist.
  • Patientenverfügung (Wikipedia)
    Eine Patientenverfügung, genannt auch Patienten-Testament, ist eine Willenserklärung einer Person für den Fall, dass sie ihren Willen nicht (wirksam) gegenüber Ärzten, Pflegekräften oder Einrichtungsträgern erklären kann. Sie bezieht sich auf medizinische Maßnahmen wie ärztliche Heileingriffe und steht oft im Zusammenhang mit der Verweigerung lebensverlängernder Maßnahmen. Was genau unter einer Patientenverfügung zu verstehen ist, richtet sich nach der jeweiligen (nationalen) Rechtsordnung.
  • Pflegebedürftigkeit (Wikipedia)
    Pflegebedürftigkeit bezeichnet einen Zustand, in dem eine Person mit Krankheit oder Behinderung, häufig altersbedingt, ihren Alltag dauerhaft nicht mehr selbständig bewältigen kann und deshalb auf Pflege oder Hilfe durch andere angewiesen ist. Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird in Deutschland vom Medizinischen Dienst (MD) (früher Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) mittels Pflegegutachten festgestellt, wenn zur Versorgung Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden.
  • Vollmacht (Wikipedia)
    Vollmacht ist die durch Rechtsgeschäft begründete Vertretungsmacht.
  • Vormund (Wikipedia)
    Vormundschaft (von althochdeutsch munt ‚Schirm, Schutz, Gewalt‘) bezeichnet die gesetzlich geregelte rechtliche Fürsorge für eine unmündige Person (Mündel, veraltet Vogtkind, Tutel), der die eigene Geschäftsfähigkeit fehlt, sowie für das Vermögen dieser Person.
  • Wohnimmobilien (Wikipedia)
    Wohnimmobilie ist eine Immobilie, die ganz oder überwiegend zu Wohnzwecken genutzt wird.
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