Die S3-Leitlinie 4.1 zitiert eine Auswertung: Bei nicht-chirurgischen Patienten traten 77,6 % der VTE-Ereignisse erst nach der Entlassung auf

Welt-Thrombose-Tag: VTE-Risiko endet nicht mit Entlassung

Phlebo Press im Einsatz

Schmitten im Taunus, 7. Oktober 2026 – Am 13. Oktober ist Welt-Thrombose-Tag. Die Aufmerksamkeit gilt dabei meist der Prophylaxe während des Krankenhausaufenthalts. Die aktuelle S3-Leitlinie zur Prophylaxe der venösen Thromboembolie (VTE) lenkt den Blick auch auf die Zeit danach: Sie beschreibt ein längerfristig fortbestehendes VTE-Risiko, etwa nach Operationen, nach Verletzungen oder bei eingeschränkter Mobilität, das auch nach der Entlassung aus der stationären Behandlung anhält.
Eine Zahl aus der Leitlinie macht das greifbar. Eine retrospektive Auswertung von 529.492 nicht-chirurgischen Patienten in Kalifornien, die zwischen 2013 und 2021 stationär behandelt und sechs Monate nachbeobachtet wurden, fand 77,6 Prozent der VTE-Ereignisse nach der Entlassung. Zum Vergleich: Die durchschnittliche Verweildauer in den chirurgischen und internistischen Fächern lag in Deutschland 2023 bei fünf Tagen.
Der Befund verschiebt die Perspektive, nicht die Zuständigkeit
Die Leitlinie zieht daraus eine organisatorische Konsequenz: Sie hält es für sinnvoll, am Ende der stationären Behandlung für die Zeit danach, ob in der Rehabilitationseinrichtung oder ambulant, das VTE-Risiko erneut einzuschätzen und die Prophylaxe daran auszurichten. Für die Praxis betrifft das die Dokumentation, die Übergabe an die nachbehandelnde Einrichtung und die Frage, wer nach der Entlassung über die Fortführung einer Prophylaxe entscheidet. Diese Punkte sind organisatorisch zu lösen, nicht technisch.
Was die S3-Leitlinie 4.1 zur physikalischen Prophylaxe vorsieht
Die S3-Leitlinie „Prophylaxe der venösen Thromboembolie (VTE)“ liegt seit Januar 2026 in der Version 4.1 vor (AWMF-Registernummer 003-001). Für die physikalische Prophylaxe ist sie an einer Stelle deutlich: Bei mittlerem oder hohem VTE-Risiko und Kontraindikationen gegen eine medikamentöse VTE-Prophylaxe sollen physikalische Maßnahmen zur Anwendung kommen, bevorzugt die intermittierende pneumatische Kompression (IPK). Das ist Empfehlung 7.3 mit Empfehlungsgrad A. Begründet wird die Bevorzugung damit, dass die Evidenz deutliche Hinweise ergibt, dass Thromboseprophylaxestrümpfe im Vergleich zur IPK weniger effizient sind.
Wo die Aussage endet
Drei Grenzen gehören in dieselbe Meldung, weil sie in der Kommunikation regelmäßig überschritten werden:

Stimmungsbarometer:unverb. KI-Analyse*

Physikalische Maßnahmen ersetzen eine indizierte medikamentöse VTE-Prophylaxe nicht (Empfehlung 7.2, Expertenkonsens).
Die Kombination aus physikalischer und medikamentöser Prophylaxe ist eine offene Empfehlung mit Empfehlungsgrad 0, also eine Kann-Empfehlung und kein Regelfall (Empfehlung 7.4).
Aussagekräftige Studien zum Vergleich der verfügbaren IPK-Systeme liegen laut Leitlinie nicht vor. Belegbar sind Aussagen über das Verfahren, nicht über ein einzelnes Fabrikat.

Eine vierte Grenze betrifft den Aufhänger selbst: Die 77,6 Prozent beschreiben, wann Ereignisse auftreten, nicht die Wirkung einer bestimmten Maßnahme nach der Entlassung. Aus der Zahl folgt kein Bedarf für ein bestimmtes Gerät, sondern mehr Aufmerksamkeit für die Übergänge zwischen Klinik, Reha und häuslicher Versorgung.
Anwendungsgrenzen und Einweisung
Die IPK ist nicht bei jedem Patienten anwendbar. Die Leitlinie nennt als Kontraindikationen unter anderem eine dekompensierte Herzinsuffizienz sowie eine ausgedehnte Thrombophlebitis, eine Thrombose oder einen Thromboseverdacht. Eine schwere periphere arterielle Verschlusskrankheit mit kritischer Extremitätenischämie kann die Anwendung physikalischer Maßnahmen einschränken. In einer von der Leitlinie zitierten Metaanalyse bei Schlaganfallpatienten traten IPK-bezogene unerwünschte Ereignisse wie Hautverletzungen, Störungen des Schlafs und Stürze bei 2,89 Prozent der Patienten mit IPK auf, gegenüber 1,29 Prozent in der Kontrollgruppe.
Das spricht nicht gegen das Verfahren, sondern für eine sorgfältige Einweisung. Rechtlich ist sie ohnehin gefordert: Die Einweisung in die Anwendung von Medizinprodukten ist Betreiberpflicht nach § 4 Absatz 3 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV). Dieselbe Pflicht gilt in Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen, in denen Patienten nach dem Klinikaufenthalt weiterversorgt werden, dort oft mit wechselndem Personal und entsprechend wiederkehrendem Schulungsbedarf. Schulungskonzepte tragen dann, wenn sie gemeinsam mit den Pflegeteams geplant werden. Sie kennen die Abläufe, in die ein Gerät passen muss.
„Die Zahl verschiebt den Blick. Wer VTE-Prophylaxe als Aufgabe des Klinikaufenthalts denkt, betrachtet nur einen Teil des Risikofensters“, sagt Julian Raab, Geschäftsführer der UniCare GmbH. „Für uns heißt das nicht, dass ein Gerät dieses Problem löst. Es heißt, dass Risikoeinschätzung, Einweisung und Übergabe an der Schnittstelle genauso sorgfältig organisiert sein müssen wie die Prophylaxe auf der Station.“
Am Ende steht kein technisches, sondern ein organisatorisches Ziel: dass die Risikoeinschätzung eines Patienten nicht am Entlassungstag abreißt. Darum geht es am Welt-Thrombose-Tag.
Weiterführende Einordnung
Die ausführliche fachliche Aufbereitung mit Quellen, Risikozeiträumen und Konsequenzen für die Übergabe steht im UniCare-Wissensbeitrag „Thromboseprophylaxe nach der Entlassung“: https://unicare-gmbh.de/wissen/thromboseprophylaxe-nach-entlassung/
Quellen: S3-Leitlinie „Prophylaxe der venösen Thromboembolie (VTE)“, AWMF-Registernummer 003-001, Version 4.1, Januar 2026 (Empfehlungen 7.2, 7.3, 7.4; Kapitel 7 und 10). Neeman E et al.: Trends and Risk Factors for Venous Thromboembolism Among Hospitalized Medical Patients. JAMA Netw Open 2022;5(11):e2240373.

Die UniCare GmbH ist die exklusive deutsche Vertretung von Mego Afek für den Krankenhausmarkt und liefert Phlebo Press® Systeme der intermittierenden pneumatischen Kompression (IPK) zur Thromboseprophylaxe – mit deutschsprachiger Hotline, Geräteeinweisung nach § 4 Abs. 3 MPBetreibV und Lieferfähigkeit aus dem Lager in Hessen.

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Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • Entlassmanagement (Wikipedia)
    Entlassungsmanagement (auch Pflegeüberleitung, Entlassmanagement oder Überleitungsmanagement) ist ein auf den Patienten abgestimmtes Versorgungsmanagement, mit dem Krankenhäuser dafür sorgen, dass Patienten auch nach ihrer Entlassung medizinisch richtig versorgt werden. Ziel ist, eine lückenlose sektorenübergreifende Versorgung nach Entlassung oder Verlegung sicherzustellen. Gesetzlich Versicherte haben einen gesetzlichen Anspruch auf ein Entlassungsmanagement.
  • intermittierende pneumatische Kompression (Wikipedia)
    Die Intermittierende pneumatische Kompression (IPK) ist eine physikalische Maßnahme im Rahmen der Kompressionstherapie, bei der durch eine luftgefüllte Manschette Druck auf die jeweilige zu behandelnde Körperregion ausgeübt wird. Der Druck, den die Manschette erwirkt, wird durch eine angeschlossene Pumpe in definierbaren Intervallen erzeugt und kann nach Bedarf reguliert werden. Diese Therapieform kann Bestandteil einer Komplexen Physikalischen Entstauungstherapie sein und ist auch unter dem Begriff Apparative intermittierende Kompression (AIK) bekannt.
  • IPK (Wikipedia)
    IPK steht für: Leibniz-Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung, Gatersleben Fraunhofer-Institut für Produktionsanlagen und Konstruktionstechnik, Berlin Interprozesskommunikation, Kommunikation zwischen Threads Inprozesskontrolle in der produzierenden Industrie Intermittierende pneumatische Kompression, physikalisches Therapieverfahren Iisalmen Peli-Karhut, finnischer Eishockeyklub ipk steht für: Inupiaq (ISO-639-3-Code), Dialekte der Inuit-Sprachen innerhalb von Inuktitut, der ostkanadischen Dialektgruppe der Eskimosprachen
  • Krankenhaus (Wikipedia)
    Ein Krankenhaus oder Spital ist eine medizinische Einrichtung. Dort werden durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung Krankheiten, Leiden oder körperliche Schäden festgestellt und durch eine Behandlung geheilt oder gelindert. Auch die Geburtshilfe und die Sterbebegleitung gehören zu den Aufgaben eines Krankenhauses. In Österreich, der Schweiz und Luxemburg ist der Begriff Spital eher üblich, historisch wird auch Hospital verwendet. Ein militärisches Spital wird Lazarett genannt. Als organisatorischer Teilbereich werden auch die Begriffe Klinik oder Klinikum verwendet, fachsprachlich ist ein Klinikum ein Zusammenschluss mehrerer Kliniken unter einheitlicher Leitung. Rechtlich wird in Deutschland unter einem Krankenhaus ein Betrieb im Sinne des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) verstanden, in dem die zu versorgenden Personen untergebracht und verpflegt werden können, in Österreich ist das im Spitalgesetz geregelt, in der Schweiz sind Spitäler durch kantonale Gesetze geregelt. Im interaktiven Bundes-Klinik-Atlas finden sich alle deutschen Krankenhäuser.
  • Patientensicherheit (Wikipedia)
    Ein Mensch ist naturgemäß sicher vor der Einwirkung von Menschen, solange er sich nicht selber gefährdet oder durch Dritte gefährdet wird. Patientensicherheit ist eine Metrik, welche Abweichungen von solcher Gefahrlosigkeit umschreibt. Die Aufgabe der Heilbehandlung schließt das erfolgreiche Bemühen um eine fehler- und schadensfreie ärztliche Behandlung und medizinische Gesundheitsversorgung ein. Die Patientensicherheit ist das Resultat aller Maßnahmen in den Arztpraxen, den Kliniken und den anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens, die darauf gerichtet sind, Patienten vor vermeidbaren Schäden in Zusammenhang mit der Heilbehandlung zu bewahren. Die Patientensicherheit ist ein wichtiger Bestandteil der Qualitätssicherung in der Medizin. Zudem gibt es Bemühungen, das Thema Patientensicherheit bereits in der medizinischen Ausbildung zu verankern.
  • Pflege (Wikipedia)
    Unter Pflege fallen alle unterstützenden Maßnahmen und Handlungen, die der Erhaltung, Wiederherstellung oder Anpassung von physischen, psychischen und sozialen Funktionen und Aktivitäten des alltäglichen Lebens dienen. Pflege stellt ein unerlässliches Element der gesundheitlichen Versorgung und sozialen Absicherung dar. Sie ist im Laufe der Zeit zu einem eigenständigen Bereich im Gesundheitswesen geworden und beinhaltet eine Reihe spezifischer Berufsbilder. Verschiedene Organisationen haben Definitionen entwickelt, um den Begriff Pflege zu definieren und eine Abgrenzung zwischen professioneller und nichtberuflicher Pflege zu ermöglichen.
  • Rehabilitation (Wikipedia)
    Rehabilitation (lateinisch rehabilitatio, „Wiederherstellung“), kurz Reha, bezeichnet allgemein eine Wiedereingliederung und speziell (insbesondere versicherungsrechtlich) Maßnahmen zur medizinischen Wiederherstellung, beruflichen Wiederbefähigung und sozialen Wiedereingliederung. Laut deutschem Sozialgesetzbuch ist Rehabilitation eine Sozialleistung zur Wiedereingliederung einer kranken, körperlich oder geistig behinderten oder von Behinderung bedrohten Person in das berufliche und gesellschaftliche Leben (§ 1 SGB IX). In der Suchttherapie spricht man von Rekuperation. In der Rechtssprache bezeichnet Rehabilitierung das Wiederherstellen der verletzten Ehre einer Person und die Wiedereinsetzung in frühere Rechte. Beispiele sind bestimmte Maßnahmen der Entstalinisierung in der UdSSR ab 1953/1954, die Wiedergutmachung von staatlichem Unrecht, das in der Sowjetischen Besatzungszone oder der DDR verübt wurde, durch das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz von 1992 oder die Aufhebung von Urteilen des nationalsozialistischen Volksgerichtshofs durch das Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege aus dem Jahr 1998.
  • Thromboseprophylaxe (Wikipedia)
    Die Thromboseprophylaxe bzw. Thromboembolieprophylaxe fasst alle therapeutischen Maßnahmen und sämtliche Vorgänge in der Behandlungspflege zusammen, die der Vorbeugung der Entstehung einer Thrombose dienen.
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