ARAG Experte Marvin Böhnhardt über Stolperfallen bei der Weihnachtsfeier
Die betriebliche Weihnachtsfeier gilt für viele Beschäftigte als festlicher Höhepunkt des Jahres. Doch zwischen Glühwein, Buffet und Small Talk gelten auch rechtliche Rahmenbedingungen, die oft unbekannt sind. Was ist erlaubt und was kann sogar den Job kosten? ARAG Experte Marvin Böhnhardt erklärt, was Arbeitnehmer rund um Teilnahme, Verhalten, Fotos, Versicherungsschutz und Arbeitszeit unbedingt wissen sollten.
Was sollten Mitarbeiter grundsätzlich über die Teilnahme an betrieblichen Weihnachtsfeiern wissen?
Marvin Böhnhardt: Grundsätzlich ist eine offizielle Firmenfeier für alle Beschäftigten gedacht, unabhängig von Position, Beschäftigungsart oder Vertragsstatus. Also auch beispielsweise für Auszubildende, Minijobber oder Praktikanten. Vor allem, wenn betriebsöffentlich eingeladen wurde, gilt der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz. Sogar einvernehmlich freigestellte Angestellte können übrigens Anspruch auf Teilnahme haben (Arbeitsgericht Köln, Az.: 8 Ca 5233/16).
Oft sorgt Alkohol für heikle Situationen. Kann das rechtliche Folgen haben?
Marvin Böhnhardt: Der Klassiker unter den Fallen ist tatsächlich übermäßiger Alkoholkonsum. Auch wenn Drinks üblicherweise dazugehören, sollten Beschäftigte sehr maßvoll sein. Wer betrunken beleidigt, provoziert oder Grenzen überschreitet, riskiert eine Abmahnung oder sogar die Entlassung. Und dabei ist es dann egal, wie viel er getrunken hat. Die Ausrede, betrunken gewesen zu sein, zählt nicht. Existiert im Unternehmen eine Null-Promille-Regel, gilt sie grundsätzlich auch während der Feier.
Und was ist, wenn die Kollegen nach dem offiziellen Teil weiterfeiern?
Marvin Böhnhardt: Dann endet der Schutzbereich des Arbeitgebers. Weiterzufeiern ist zwar erlaubt, aber ausschließlich privat. Problematisch wird es, wenn dafür Firmenräume genutzt werden. In einem konkreten Fall waren zwei Mitarbeiter nach der Feier in die Weinkellerei Ihres Arbeitgebers zurückgekehrt und haben dort weitergetrunken. Dabei haben hinterließen sie allerdings einige Spuren, wie z. B. Erbrochenes und eine verschmutzte Wand. Beide Mitarbeiter wurden fristlos entlassen (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Az.: 3 Sa 284/23).
Wie sieht es mit Übergriffen oder zweideutigen Bemerkungen aus?
Marvin Böhnhardt: Sexuelle Belästigung ist kein Partyspaß und weder zu Weihnachten noch sonst tolerierbar. Zweideutige Sprüche oder körperliche Annäherungen können eine fristlose Kündigung nach sich ziehen und unter Umständen strafrechtliche Folgen haben. Schon eine grobe verbale Entgleisung während einer Weihnachtsfeier kann ein ausreichender Grund für die sofortige Kündigung ohne vorherige Abmahnung sein (Arbeitsgericht Elmshorn, Az.: 3 Ca 1501 e/22).
Dürfen Kollegen auf der Weihnachtsfeier einfach fotografiert werden?
Marvin Böhnhardt: Nein. Fotos berühren das Persönlichkeitsrecht. Bilder oder Videos dürfen nur mit Zustimmung der abgebildeten Personen gemacht und schon gar nicht ohne Erlaubnis veröffentlicht werden. Das gilt übrigens nicht nur für die Weihnachtsfeier, sondern grundsätzlich. Unternehmen sollten klare Regeln kommunizieren, damit es hinterher nicht zum Streit kommt.
Und wenn ein Unfall passiert? Wer haftet in dem Fall?
Marvin Böhnhardt: Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung greift nur, wenn es sich um eine offizielle Firmenveranstaltung handelt, die der gesamten Belegschaft oder einer ganzen Abteilung offensteht. Das umfasst auch die Wege zur Feier und deren Vorbereitung. Verlässt jedoch die Unternehmensleitung die Veranstaltung, kann dies das Ende des offiziellen Teils markieren und damit auch das Ende des Versicherungsschutzes. Sind nur noch Chef und ein einzelner Mitarbeiter anwesend, kann das Treffen ebenfalls als privat gelten. Externe Gäste sind grundsätzlich nicht gesetzlich unfallversichert.
Ist die Teilnahme an einer Firmen-Weihnachtsfeier verpflichtend?
Marvin Böhnhardt: Nein. Weihnachtsfeiern sind freiwillig. Wer nicht teilnehmen möchte, arbeitet stattdessen oder nimmt Urlaub. Ist Arbeiten objektiv nicht möglich, z. B. weil für die Tätigkeit Kollegen fehlen oder Räume nicht zur Verfügung stehen, darf man mit Zustimmung des Vorgesetzten nach Hause gehen, ohne Minusstunden zu riskieren. Aber es muss klar kommuniziert werden; heimlich, still und leise durch die Hintertür zu verschwinden, ist tabu.
Wie wird die Zeit angerechnet, die man auf der Weihnachtsfeier verbringt?
Marvin Böhnhardt: Findet die Feier während der regulären Arbeitszeit statt, gilt sie als Arbeitszeit und muss vergütet werden. Liegt sie dagegen in der Freizeit, entsteht kein Anspruch auf Bezahlung. Beginnt sie während der Arbeitszeit und endet später, wird nur der Teil innerhalb der normalen Arbeitszeit vergütet.
Kann man sich eigentlich krankmelden, wenn man am Tag danach einen Kater hat?
Marvin Böhnhardt: Das kann arbeitsrechtlich echt heikel werden. Kann man eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt vorweisen, muss der Arbeitgeber die natürlich akzeptieren. Auf Gehalt für die Dauer der Krankschreibung darf man dann allerdings nicht unbedingt hoffen. Denn für einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung muss die Arbeitsunfähigkeit unverschuldet sein. Und wenn der Arbeitgeber am Vorabend natürlich persönlich mitbekommen hat, dass das nicht der Fall war, kann er durchaus die Gehaltsfortzahlung verweigern.
Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?
Dann schauen Sie im ARAG newsroom vorbei oder hören Sie bei ARAG OnAir rein.
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,8 Milliarden Euro.
ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf
Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Vorsitzender)
Dr. Matthias Maslaton
Wolfgang Mathmann
Dr. Shiva Meyer
Hanno Petersen
Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995
Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115

http://www.ARAG.de
Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26

http://www.ARAG.de
- Abmahnung (Wikipedia)
Als Abmahnung bezeichnet man eine Aufforderung, ein bestimmtes Handeln bzw. Verhalten, das gegen ein Gesetz oder eine andere – etwa vertragliche – Rechtspflicht verstößt, künftig zu unterlassen. Das Instrument der Abmahnung findet in ganz verschiedenen Bereichen des Zivilrechts Verwendung. So kennt etwa das deutsche Recht Abmahnungen im Arbeitsrecht, bei den gewerblichen Schutzrechten und dem Urheberrecht, aber zum Beispiel auch im Miet- und Pachtrecht oder im Zusammenhang mit vertraglichen Unterlassungsansprüchen. Abmahnungen sind ein Mittel der außergerichtlichen Streitbeilegung. Auch im Verwaltungsrecht kommen vereinzelt Abmahnungen vor. Teilweise sind sie dort als gesetzliche Voraussetzung für weitergehendes Verwaltungshandeln ausgestaltet; teilweise dienen sie als informelles Instrument, um Personen die Gelegenheit zu geben, Beanstandungen abzustellen, ehe die Behörde einschneidendere Maßnahmen ergreift. - ARAG (Wikipedia)
ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent - Arbeitszeit (Wikipedia)
Arbeitszeit ist im Arbeitsrecht der Zeitraum, in welchem ein Arbeitnehmer seiner Arbeitspflicht nachkommen muss, wobei Arbeitspausen meist nicht mitzählen. Für Selbständige ohne vertraglich festgelegte Arbeitszeit ist Arbeitszeit der Zeitraum, den sie an ihrer Arbeitsstätte zum Zwecke der Erwerbstätigkeit verbringen. Komplementärbegriff ist die Freizeit. - Betrieb (Wikipedia)
Unter Betrieb versteht man eine Organisationseinheit, die durch die dauerhafte Kombination von Produktionsmitteln Güter oder Dienstleistungen erstellt. Der Begriff hat in verschiedenen Rechtsbereichen und der Betriebswirtschaftslehre jeweils etwas abweichende Bedeutungen. Das Wort Betrieb leitet sich vom Verb „betreiben“ ab. Es soll ausdrücken, dass jemand ein Geschäft oder Anlagen betreibt, um Güter oder Dienstleistungen zu erstellen. - Böhnhardt (Wikipedia)
Uwe Böhnhardt (* 1. Oktober 1977 in Jena; † 4. November 2011 in Eisenach) war ein deutscher Neonazi, Rechtsterrorist und Serienmörder. Mit Uwe Mundlos und Beate Zschäpe bildete er von 1998 bis 2011 den Kern der Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU), der für zehn Morde, 43 Mordversuche, drei Sprengstoffanschläge und fünfzehn Raubüberfälle in Deutschland verantwortlich war. Nach einem Banküberfall und der Entdeckung durch Polizisten wurde Böhnhardt mutmaßlich von Mundlos erschossen, bevor dieser Suizid beging. - Chef (Wikipedia)
Chef bezeichnet: allgemein Vorgesetzter Hauschef, Familienoberhaupt eines ehemals regierenden deutschen Fürstenhauses, siehe Deutscher Adel #Hauschef Kompaniechef, Führer und Disziplinarvorgesetzter einer militärischen Einheit Küchenchef, in gehobenen Küchenbetrieben der Leiter der Küchenbrigade Regimentschef, eine Ehrenbezeichnung, vergleichbar dem sogenannten Ehrenoberst in der Britischen Armee Chef, Originaltitel eines US-amerikanischen Spielfilms von Jon Favreau aus dem Jahr 2014, siehe Kiss the Cook – So schmeckt das Leben! (deutscher Titel) Chef (Programmiersprache), esoterische Programmiersprache Chef (Software), ein Open-Source Konfigurationsmanagement-Tool für Cloud Computing Chef ist Name oder Namensbestandteil mehrerer französischer Gemeinden: Chef-Boutonne im Département Deux-Sèvres Chef-du-Pont im Département Manche Chef-Haut im Département Vosges Saint-Michel-Chef-Chef im Département Loire-Atlantique Chef ist der Familienname oder -namensbestandteil folgender Personen: Genia Chef (* 1954), deutsch-russischer Künstler Monika Chef (* 1958), deutsche Politikerin (FDP/DVP), MdL Robert Chef d’Hôtel (1922–2019), französischer Mittelstreckenläufer und Sprinter Siehe auch: Chief Der Chef Scheff - experte (Wikipedia)
Ein Experte (auch Fachexperte oder Sachkundiger oder Spezialist) ist eine Person, die über überdurchschnittlich umfangreiches Wissen auf einem Fachgebiet oder mehreren bestimmten Sacherschließungen oder über spezielle Fähigkeiten verfügt. Neben dem theoretischen Wissen kann dessen kompetente Anwendung, also praktisches Handlungswissen, für einen Experten kennzeichnend sein. Experten sind auf der Grundlage fachlichen Wissens und Könnens imstande, „Aufgaben und Probleme zielorientiert, sachgerecht, methodengeleitet und selbständig zu lösen und das Ergebnis zu beurteilen“. Schlüsselbegriffe der Fachkompetenz sind danach Zielorientierung, Sachgerechtheit (Gegenstandsbezogenheit), Methodenkompetenz, Selbständigkeit und die Fähigkeit zu situationsgerechter Anwendung und Ergebnisbeurteilung. - Gleichbehandlungsgrundsatz (Wikipedia)
Der Gleichheitssatz (lateinisch ius respicit aequitatem, „Das Recht achtet auf Gleichheit“) ist ein Grundsatz im Verfassungsrecht, der in seiner allgemeinen Ausprägung besagt, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind (Hauptgleichheitsrecht). Er bildet ein Erbe der europäischen politischen Philosophie und findet sich heute in den meisten demokratischen Rechtssystemen. In der deutschen Verfassung finden sich darüber hinaus besondere Gleichheitsverbürgungen, so etwa die Chancengleichheit, die Gleichbehandlung oder die Gleichberechtigung. - Kollege (Wikipedia)
Kollege (von lateinisch collega „Amtsgenosse“, „Standesgenosse“; daher veraltet auch „Kollega“) ist im deutschen Sprachgebrauch die Bezeichnung, die sich Personen untereinander geben, die im selben Unternehmen, derselben Institution oder im selben Beruf tätig sind. Im schweizerischen Deutsch sowie teilweise im süddeutschen Raum und im Ruhrgebiet wird das Wort Kollege auch im Sinne von Freund verwendet (so auch im Portugiesischen, Italienischen und Polnischen und in einigen spanischsprachigen Ländern). Der Arbeitskollege oder Berufsgenosse sind im Deutschen die sonst typischen Komposita, die sich auf Kollege/Kollegin beziehen. - Mitarbeiter (Wikipedia)
Mitarbeiter sind Arbeitskräfte, die einem Unternehmen, einer Behörde oder einer Institution angehören und dort abhängig beschäftigt bzw. angestellt sind. Im Plural wird häufig die genderneutrale Form Mitarbeitende verwendet. Aus dem Begriff Mitarbeiter ist ableitbar, dass er mit anderen, also weiteren Arbeitnehmern zusammen tätig ist. Durch den Wandel in vielen Bereichen der Wirtschaft verliert die Differenzierung zwischen Angestellten und Arbeitern zunehmend an Bedeutung, so dass der Begriff des Mitarbeiters als neutraler Sammelbegriff für Angestellte und Arbeiter, für freie Mitarbeiter zur Differenzierung gegenüber Angestellten, aber auch für ehrenamtlich Tätige avanciert ist. Mit der Hochschulreform wurde für alle Angehörigen des akademischen Mittelbaus der Oberbegriff „Akademischer Mitarbeiter“ eingeführt. Bei Bundesjustizbehörden oder im Parlament gibt es den Wissenschaftlichen Mitarbeiter. Der Sammelbegriff Mitarbeiter hat sich derart verfestigt, dass er in Komposita wie Mitarbeiterbefragung, Mitarbeiterbeteiligung, Mitarbeiterbewertung, Mitarbeitergespräch oder Mitarbeiterüberwachung verwendet wird. - teilnahme (Wikipedia)
Als Teilnahme werden im deutschen Strafrecht die Begehungsformen der Anstiftung (§ 26 StGB) und der Beihilfe (§ 27 StGB) an der Haupttat bezeichnet. Teilnahme ist neben der Täterschaft eine Form der Beteiligung im Strafrecht. Im Gegensatz zum Mittäter macht sich der Teilnehmer strafbar, weil er an einer für ihn fremden Tat mitwirkt. Der Unwert der Teilnahme basiert vor allem auf dem Unwert der Haupttat. Darüber hinaus wird zum Teil aber auch vertreten, ihr liege ein eigener Unwert zugrunde. Die Teilnahme an einer vorsätzlichen und rechtswidrigen Tat ist zu dieser akzessorisch. Nur wenn also eine rechtswidrige Haupttat vorliegt, kommt eine strafbare Teilnahme daran in Betracht. Irrelevant für die Strafbarkeit des Teilnehmers hingegen ist die Schuld des Täters. Die Teilnahme ist somit auch bei fehlender oder eingeschränkter Schuld des Haupttäters strafbar. Die Akzessorietät der Teilnahme wird jedoch im Rahmen des § 28 StGB eingeschränkt (limitierte Akzessorietät). Demnach führen nämlich strafbarkeitsbegründende persönliche Merkmale, die beim Teilnehmer fehlen, zu einer obligatorischen Strafmilderung nach § 49 Abs. 1 StGB; strafschärfende, strafmildernde oder strafausschließende persönliche Merkmale gelten nur für denjenigen Täter oder Teilnehmer, bei dem sie vorliegen. Wegen des eindeutigen Gesetzeswortlauts kommt Teilnahme nur an vorsätzlichen, nicht aber an fahrlässigen Straftaten in Betracht. Im Bereich der Fahrlässigkeitsdelikte gilt der Einheitstäterbegriff. Während der Anstifter nach § 26 StGB grundsätzlich wie ein Täter bestraft wird (Ausnahme gegebenenfalls im Rahmen des § 28 StGB), genießt der Gehilfe nach § 27 Abs. 1 StGB das Privileg der Strafmilderung nach § 49 Abs. 1 StGB. - Versicherungsschutz (Wikipedia)
Der Versicherungsvertrag ist ein Vertrag, den ein Versicherungsnehmer mit einem Versicherungsunternehmen (Versicherer) zur Absicherung eines versicherten Risikos des Versicherungsnehmers oder einer versicherten Person gegen Zahlung einer Versicherungsprämie abschließt. - Weihnachtsfeier (Wikipedia)
Ein Betriebsfest, auch Betriebsfeier oder Unternehmensfeier und Firmenfeier, wird häufig als Jahreshöhepunkt – oft zum Ende eines Jahres („Weihnachtsfeier“) – eines Betriebs gefeiert, um die Motivation der Mitarbeiter zu fördern, Verdienste auszuzeichnen oder Ähnliches. Anlass kann auch ein Jubiläum sein. Außer den Betriebsangehörigen werden oft auch Geschäftspartner eingeladen, um für die Zusammenarbeit zu danken oder Persönlichkeiten aus Politik und Wirtschaft, um eine hohe Wirkung in der Öffentlichkeit zu erzielen und die Bekanntheit des Betriebs zu steigern. Manchmal findet das Betriebsfest gemeinsam mit den Familienangehörigen statt. Im Rahmen von Messen stellen Betriebe ihre Produkte oder Dienstleistungen vor. Zu einer solchen Veranstaltung werden häufig Catering-Unternehmen, Musiker und Kleinkünstler engagiert, die zur festlichen und kulturellen Ausgestaltung beitragen sollen.