Weed.de warnt: Cannabis-Novelle gefährdet Patientenversorgung

Novelle von Gesundheitsministerin Warken könnte Hunderttausende Patienten vom legalen Zugang abschneiden

BERLIN, DE / ACCESS Newswire / 9. Februar 2026 / Die Telemedizin-Plattform Weed.de warnt eindringlich vor den Folgen der von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vorgelegten Cannabis-Novelle. Der Gesetzentwurf sieht drastische Einschränkungen vor, die nach Einschätzung von Experten zu einer massiven Unterversorgung von Patienten führen würden.
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Was die Novelle konkret vorsieht

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Der Gesetzentwurf sieht drei zentrale Einschränkungen vor: ein Verbot der telemedizinischen Erstverschreibung, eine Präsenzpflicht beim Arzt mindestens einmal jährlich auch für Folgerezepte sowie ein Versandverbot für Cannabisblüten. Patienten müssten diese künftig persönlich in der Apotheke abholen.

Warum diese Maßnahmen zur Unterversorgung führen

Diese Regelungen ignorieren die Versorgungsrealität in Deutschland“, erklärt Dr. Sebastián Marincolo, Director of Strategic Content & Editorial bei Weed.de. Es gibt schlicht nicht genügend Ärzte in Deutschland, die qualifiziert und bereit sind, medizinisches Cannabis zu verschreiben. Die Telemedizin hat eine Versorgungslücke geschlossen – eine solche drastische Einschränkung könnte Hunderttausende Patienten zurück auf den Schwarzmarkt oder in die Unterversorgung drängen.“

Auch die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) warnte in der Bundestagsanhörung am 14. Januar 2026. Die Einschränkung der Telemedizin führe zu einer Verknappung der ärztlichen Versorgung mit Cannabis und damit letztlich zu einer Verschlechterung der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung.“

Das Versandverbot benachteiligt außerdem immobile Patienten und Menschen in ländlichen Regionen, die keine spezialisierte Apotheke in erreichbarer Nähe haben.

Keine Daten für angeblichen Missbrauch

Der Branchenverband Cannabiswirtschaft (BvCW) betonte in seiner Stellungnahme: Konkrete Daten zum Missbrauch von medizinischem Cannabis im Rahmen der Telemedizin lägen nicht vor. Der Anstieg der Importe sei vor allem auch mit Nachholeffekten erklärbar, die unter anderem auch daran liegen, dass Cannabis seit April 2024 nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft wird. Internationale Vergleichszahlen stützen dies: In Ländern wie Kanada, den Niederlanden oder den USA nutzt rund ein Prozent der Bevölkerung medizinisches Cannabis; Deutschland bewegt sich auf diese Quote zu.

Stigmatisierung statt Schutz

Eine aktuelle Studie zeigt, dass sich 47 % der deutschen medizinischen Cannabispatienten stigmatisiert fühlen. Die Politik verschärft diese Stigmatisierung mit neuen Hürden, anstatt das eigentliche Problem zu lösen: das Fehlen von Säule 2″, so Richard Cowan, CEO von Weed.de. Ein regulierter Markt für Erwachsene würde den Druck vom medizinischen System nehmen und wäre der wirksamste Hebel, um die Stigmatisierung für Patienten und Konsumenten gleichermaßen zu beenden.“

Über Weed.de

Weed.de ist eine digitale Plattform für Cannabis-Patienten in Deutschland. Sie ermöglicht den Zugang zu telemedizinischen Beratungen durch zugelassene Ärzte und bietet umfassende Informationen und einen umfangreichen Wissens-Blog zur Unterstützung der Therapie. Die Plattform vernetzt Patienten mit Ärzten und Apotheken und stellt Produktinformationen zur Verfügung, um informierte Entscheidungen zu fördern.

Quellen:
Business of Cannabis | Journal of Cannabis Research | Deutscher Bundestag | ACM-Stellungnahme | BMG-Referentenentwurf

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Quellen: Tortuga Technologies GMBH Germany

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    Ein Unternehmen (oder eine Unternehmung), auch Firma genannt, ist eine wirtschaftlich selbständige Organisationseinheit, die mit Hilfe von Planungs- und Entscheidungsinstrumenten Markt- und Kapitalrisiken eingeht und sich zur Verfolgung des Unternehmenszweckes und der Unternehmensziele eines oder mehrerer Betriebe bedient. Privatrechtlich organisierte Unternehmen und Privathaushalte werden in ihrer Gesamtheit auch als Privatwirtschaft aggregiert. Dagegen gehören zum Aggregat des öffentlichen Sektors öffentliche Unternehmen, Staatsunternehmen, Körperschaften des Privatrechts und Anstalten des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen); sie stellen eine Mischform dar und unterliegen – wie auch Vereine – meist dem Kostendeckungsprinzip. In Deutschland gibt es rund drei Millionen umsatzsteuerpflichtige Unternehmen, etwa zwei Drittel davon sind Einzelunternehmen.
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