Warum digitale Barrierefreiheit zum Standard werden sollte
Die digitale Nutzung von Informationen und Dienstleistungen ist für viele Menschen selbstverständlich. Doch nicht alle können ohne Einschränkungen auf Websites, Online-Shops oder digitale Formulare zugreifen. Hier setzt das Thema Barrierefreiheit im Web an – mit dem Ziel, digitale Inhalte und Funktionen für möglichst viele Nutzergruppen zugänglich zu machen.
Was versteht man unter Barrierefreiheit im digitalen Raum?
Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Websites, Webanwendungen und digitale Inhalte auch von Menschen mit eingeschränktem Seh-, Hör-, Bewegungs- oder Lernvermögen genutzt werden können. Technisch und gestalterisch lässt sich das zum Beispiel umsetzen durch:
-gut strukturierte HTML-Inhalte für Screenreader
-ausreichende Kontraste und skalierbare Schriftgrößen
-logische Tab-Reihenfolgen und Tastaturbedienung
-erklärende Alternativtexte für Bilder
-Untertitel oder Transkripte für Videos
-verständliche Sprache bei Textinhalten
Maßgeblich für die Umsetzung sind die internationalen WCAG-Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines), die laufend aktualisiert werden.
Warum Barrierefreiheit für Unternehmen relevant ist
1. Reichweite und Nutzbarkeit erhöhen:
Durch barrierefreies Webdesign wird eine größere Nutzergruppe erreicht – was insbesondere für öffentliche Informationen, Produkte oder Dienstleistungen im digitalen Raum von Vorteil ist.
2. Gesetzliche Vorgaben:
Für öffentliche Einrichtungen ist Barrierefreiheit bereits verpflichtend. Ab dem Jahr 2025 gelten laut dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) auch für bestimmte privatwirtschaftliche Anbieter neue Anforderungen – etwa für Online-Shops oder digitale Buchungssysteme.
3. Optimierte Nutzerfreundlichkeit:
Viele Maßnahmen zur Barrierefreiheit verbessern auch die allgemeine Bedienbarkeit, Ladezeit oder Struktur von Webseiten – wovon alle Nutzer profitieren.
4. Positiver Eindruck:
Eine barrierefreie Website kann zur positiven Außenwahrnehmung beitragen – sie signalisiert, dass Nutzerfreundlichkeit und Zugänglichkeit im Unternehmen mitgedacht werden.
Erste Schritte zur Umsetzung
Der Einstieg beginnt häufig mit einer technischen Analyse, um bestehende Barrieren zu identifizieren. Verschiedene kostenlose Tools (wie WAVE oder Google Lighthouse) liefern erste Hinweise. Ergänzend empfiehlt sich eine schrittweise Optimierung in Zusammenarbeit mit spezialisierten Webentwicklern.
Empfehlenswert ist auch die Einbindung barrierefreier Inhalte von Anfang an – etwa bei neuen Websites oder Relaunch-Projekten.
Digitale Barrierefreiheit gehört zu einer zeitgemäßen Webstrategie. Sie fördert die Zugänglichkeit für viele Nutzergruppen, stärkt die Nutzbarkeit und kann im Hinblick auf kommende gesetzliche Vorgaben von Vorteil sein. Unternehmen, die frühzeitig darauf achten, gestalten ihre digitalen Angebote zukunftssicher und kundenorientiert.
Digitaler Unternehmenserfolg ist ein innovatives Unternehmen, dass sich auf die Digitalisierung von Unternehmensprozessen im Mittelstand spezialisiert hat.
Der Gründer und Inhaber Maximilian Göhler beschäftigt sich seit 2014 mit digitalem Marketing. 2020 kam die „Welt der Fördermittel“ mit hinzu, wodurch wir dir ein besonders spannendes Angebot machen können.
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Neben der erfolgreichen Zusammenarbeit mit über 150 Unternehmen, arbeiten wir eng mit Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern zusammen, um unser Wissen, der breiten Masse zugänglich zu machen. Mehr Informationen findest du unter: www.digitaler-unternehmenserfolg.de
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- Accessibility (Wikipedia)
Barrierefreiheit bezeichnet die Gestaltung der Umwelt, die es allen Menschen ermöglicht, ohne Hindernisse mit ihrer Umgebung zu interagieren. Insbesondere Menschen mit Behinderung können so bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen, Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche ohne besondere Schwierigkeiten und ohne fremde Hilfe nutzen. - WCAG (Wikipedia)
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG; englisch für „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte“) sind ein internationaler Standard zur barrierefreien Gestaltung von Internetangeboten, der in der Europäischen Union für öffentliche Stellen ab 23. September 2019 für neue und ab 23. September 2020 für bestehende Websites und ab 23. Juni 2021 für mobile Anwendungen mit WCAG 2.1 Stufe AA verbindlich ist. Die Web Accessibility Initiative (WAI) des World Wide Web Consortiums (W3C) hat die WCAG ausgearbeitet, die Internationale Organisation für Normung (ISO) hat die WCAG 2.0 zum Standard ISO/IEC 40500:2012 erklärt, und das Europäische Komitee für Normung (CEN), das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (CENELEC) und das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) haben die WCAG 2.1 zur Norm EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) erklärt. Webseiten, die diesen Richtlinien entsprechen, sind auch für Menschen mit sensorischen und motorischen (und in gewissem Rahmen mentalen) Einschränkungen zugänglich, d. h., sie können die angebotenen Informationen erfassen und notwendige Eingaben tätigen. Die WCAG stehen im Zentrum zahlreicher Richtlinien und Spezifikationen, die die WAI zur Förderung eines barrierefreien Internets erarbeitet hat. In Deutschland steckt die praktische Umsetzung dieser Richtlinien noch im Anfangsstadium und wird seit 2002 durch die gesetzliche Verankerung in der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) gefördert. Die alte Version WCAG 1.0 hatte seit Mai 1999 Empfehlungsstatus. Die aktuelle Version WCAG 2.0 wurde nach mehr als neunjähriger Beratung am 11. Dezember 2008 verabschiedet, inzwischen liegt eine autorisierte deutsche Übersetzung vor. Im Juni 2018 hat die WAI die WCAG 2.1 verabschiedet. Version 2.2 der WCAG wurde am 5. Oktober 2023 veröffentlicht.