Warum Versicherte 2026 nicht mehr hoffen sollten – sondern rechnen müssen

Warum Versicherte 2026 nicht mehr hoffen sollten - sondern rechnen müssen

Warum Versicherte 2026 nicht mehr hoffen sollten – Dr Thomas Schulte

Seit mehr als dreißig Jahren beschäftige ich mich mit Lebens- und Rentenversicherungen, ihren Versprechen, ihren Vertragswerken und ihren Schwachstellen. Kaum ein anderes Produkt hat im deutschsprachigen Raum ein derart starkes emotionales Fundament wie die klassische Lebensversicherung. Sie steht für Disziplin, Sicherheit und generationenübergreifende Vorsorge. Genau deshalb fällt es vielen Menschen bis heute schwer, sie kritisch zu hinterfragen. Doch 2026 ist ein Zeitpunkt erreicht, an dem Hoffen keine Strategie mehr ist.

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Was ich in meiner täglichen Praxis sehe, ist selten spektakulär, aber häufig ernüchternd. Versicherte haben jahrzehntelang eingezahlt, pflichtbewusst und im Vertrauen darauf, dass sich diese Geduld auszahlt. Wenn wir dann gemeinsam die reale Rendite berechnen, entsteht oft Stille. Nicht, weil etwas „falsch“ gelaufen wäre, sondern weil niemand zuvor die entscheidende Frage gestellt hat: Was hat dieser Vertrag tatsächlich erwirtschaftet – nach Kosten und nach Inflation?

Die Versicherungsbranche hat in den vergangenen Jahren viel dazugelernt. Sie ist professioneller geworden, transparenter in einzelnen Punkten, vorsichtiger in ihren Prognosen. Und doch bleibt ein strukturelles Problem bestehen: Viele Verträge sind so konstruiert, dass sie für Versicherungsnehmer schwer verständlich bleiben. Standmitteilungen liefern Zahlen, aber keine Einordnung. Sie zeigen mögliche Zukunftswerte, verschweigen aber die wirtschaftliche Gegenwart. Wer wissen will, ob sein Kapital wirklich arbeitet, muss selbst nachrechnen lassen.

Dabei geht es mir nicht darum, Lebensversicherungen pauschal zu diskreditieren. Es gibt solide Verträge, es gibt nachvollziehbare Modelle, es gibt Situationen, in denen ein Weiterführen sinnvoll ist. Aber es gibt ebenso viele Fälle, in denen Versicherte schlechter fahren, als sie glauben. Renditen von ein bis zwei Prozent vor Inflation sind keine Seltenheit. In Zeiten dauerhaft erhöhter Teuerung bedeutet das realen Kaufkraftverlust. Das Kapital wächst auf dem Papier – und schrumpft in der Realität.

Besonders problematisch wird es, wenn Versicherte vorschnell kündigen. Die Kündigung wirkt befreiend, ist aber häufig die teuerste Entscheidung. Sie akzeptiert die Rechenlogik des Versicherers, inklusive aller Kostenannahmen und vertraglichen Begrenzungen. Ich sehe regelmäßig Fälle, in denen Rückkaufswerte auf Todesfallleistungen begrenzt sind oder erhebliche Teile des Kapitals erst zum Rentenbeginn verfügbar werden. Wer kündigt, verzichtet oft auf Optionen, ohne zu wissen, dass sie existieren.

Dabei gibt es Alternativen. Der Zweitmarkt für Lebensversicherungen ist real, funktionierend und in vielen Fällen wirtschaftlich sinnvoller als die Kündigung. Voraussetzung ist allerdings eine unabhängige versicherungsmathematische Bewertung. Erst ein Aktuar kann objektiv ermitteln, welchen Zeitwert ein Vertrag tatsächlich hat. Diese Zahlen unterscheiden sich nicht selten erheblich von den internen Werten der Versicherer. Ohne ein solches Gutachten bleibt der Spielraum unsichtbar.

Hinzu kommt die juristische Dimension. Die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs zum Widerruf von Lebensversicherungen haben den Markt nachhaltig verändert. Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen oder unzureichende Verbraucherinformationen sind keine bloßen Formalien. Sie können dazu führen, dass Verträge auch Jahre später noch widerrufen oder rückabgewickelt werden können. Der sogenannte Widerrufsjoker ist kein Trick, sondern Ausdruck rechtsstaatlicher Kontrolle. Ich habe diese Entwicklung über viele Jahre begleitet und erlebt, wie sie das Machtgefüge zwischen Versicherern und Verbrauchern verschoben hat.

Gleichzeitig sage ich klar: Der Widerruf ist kein Allheilmittel. Er ist kein Masseninstrument, sondern ein Präzisionswerkzeug. Er verlangt juristische Analyse, versicherungsmathematische Bewertung und eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten. Wer ihn leichtfertig einsetzt, wird scheitern. Wer ihn fundiert prüft, kann jedoch erhebliche wirtschaftliche Vorteile realisieren.

Was bedeutet das alles für Versicherte im Jahr 2026? Vor allem eines: Altersvorsorge darf kein blinder Vertrauensakt mehr sein. Sie muss überprüfbar, nachvollziehbar und steuerbar werden. Policen-Clearing ist für mich kein Angriff auf die Versicherungswirtschaft, sondern eine notwendige Weiterentwicklung. Es zwingt alle Beteiligten, ehrlich auf Zahlen, Kosten und Rechte zu schauen.

Meine Erfahrung zeigt: Sobald Versicherte ihre Rendite kennen, verändert sich etwas. Die Angst vor Entscheidungen weicht der Fähigkeit, Optionen abzuwägen. Nicht jede Police muss beendet werden. Aber jede sollte verstanden sein.

Deshalb plädiere ich für einen einfachen Grundsatz: Kündigen Sie nicht aus Frust. Halten Sie nicht aus Bequemlichkeit fest. Rechnen Sie. Lassen Sie prüfen. Und entscheiden Sie erst dann. Wer seine Altersvorsorge versteht, gewinnt nicht nur wirtschaftliche Kontrolle zurück – sondern auch das Vertrauen in die eigene Entscheidung.

Autor:
Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt

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Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • Altersvorsorge (Wikipedia)
    In der Bundesrepublik Deutschland umfasst der Begriff Altersvorsorge die Gesamtheit aller Maßnahmen, die der Einzelne während seines Lebens trifft, um im Alter, regelmäßig nach dem Ende seiner Erwerbstätigkeit, seinen Lebensunterhalt – gegebenenfalls ohne Einschränkungen seines Lebensstandards – bestreiten zu können. Der Altersvorsorge dienen vornehmlich Leistungen aus der deutschen Rentenversicherung, der Beamtenversorgung, der betrieblichen Altersversorgung, der berufsständischen Versorgung, der privaten Lebens- und Rentenversorgung, weiterhin Kapitalerträgen aus Sachbesitz und der selbst bewohnten Immobilie. Arbeitslebensbegleitend dienen – insbesondere zum Schutz des Familienverbandes – dazu auch Versorgungen zur Absicherung des Ausfalls des Eigenerwerbs und für den Fall des Wegfalls des Versorgers selbst.
  • Inflation (Wikipedia)
    Unter einer Inflation (lateinisch inflare, „aufblähen“, „anschwellen lassen“; oder Preissteigerung, Teuerung) wird in der Volkswirtschaftslehre und Wirtschaft der Anstieg einzelner Preise oder des Preisniveaus in einem Staat innerhalb eines bestimmten Zeitraums verstanden, ohne dass dies auf Mengen- oder Qualitätsveränderungen der Güter und Dienstleistungen zurückzuführen ist. Sofern das Gegenteil passiert und die Preise in einer Volkswirtschaft fallen, spricht man von Deflation, bleiben sie konstant von Preisniveaustabilität. Inflation bezeichnet den Anstieg des allgemeinen Preisniveaus einer Volkswirtschaft. Während die Inflation den Vorgang als solchen beschreibt, ist die Inflationsrate (Preissteigerungsrate, Teuerungsrate) die volkswirtschaftliche Kennzahl, mit der das Ausmaß der Inflation gemessen wird. Ein alternativer Begriff für Inflation ist die Geldentwertung. Steigt nämlich das allgemeine Preisniveau, kann man für jede Geldeinheit weniger Güter und Dienstleistungen erwerben, es ist eine Verteuerung eingetreten mit der Folge, dass der Geldwert sinkt. Damit ist der Geldwert G w {displaystyle G_{w}} die reziproke Größe zum Preisniveau P {displaystyle P} : G w = 1 P {displaystyle G_{w}={frac {1}{P}}} . Das Preisniveau ist der gewogene Durchschnitt aller Preise für Güter und Dienstleistungen, eine ebenfalls in Geldeinheiten definierte Größe. Die Entwicklung des Preisniveaus im Zeitablauf ist ein Maß für die Änderung der Kaufkraft des Geldes. Steigt das allgemeine Preisniveau, kann man für jede Geldeinheit weniger Güter und Dienstleistungen kaufen (Verteuerung). Folglich spiegelt die Inflation eine Abnahme der Kaufkraft pro Geldeinheit wider – ein realer Wertverlust des Zahlungsmittels.
  • Kaufkraftverlust (Wikipedia)
    Unter einer Inflation (lateinisch inflare, „aufblähen“, „anschwellen lassen“; oder Preissteigerung, Teuerung) wird in der Volkswirtschaftslehre und Wirtschaft der Anstieg einzelner Preise oder des Preisniveaus in einem Staat innerhalb eines bestimmten Zeitraums verstanden, ohne dass dies auf Mengen- oder Qualitätsveränderungen der Güter und Dienstleistungen zurückzuführen ist. Sofern das Gegenteil passiert und die Preise in einer Volkswirtschaft fallen, spricht man von Deflation, bleiben sie konstant von Preisniveaustabilität. Inflation bezeichnet den Anstieg des allgemeinen Preisniveaus einer Volkswirtschaft. Während die Inflation den Vorgang als solchen beschreibt, ist die Inflationsrate (Preissteigerungsrate, Teuerungsrate) die volkswirtschaftliche Kennzahl, mit der das Ausmaß der Inflation gemessen wird. Ein alternativer Begriff für Inflation ist die Geldentwertung. Steigt nämlich das allgemeine Preisniveau, kann man für jede Geldeinheit weniger Güter und Dienstleistungen erwerben, es ist eine Verteuerung eingetreten mit der Folge, dass der Geldwert sinkt. Damit ist der Geldwert G w {displaystyle G_{w}} die reziproke Größe zum Preisniveau P {displaystyle P} : G w = 1 P {displaystyle G_{w}={frac {1}{P}}} . Das Preisniveau ist der gewogene Durchschnitt aller Preise für Güter und Dienstleistungen, eine ebenfalls in Geldeinheiten definierte Größe. Die Entwicklung des Preisniveaus im Zeitablauf ist ein Maß für die Änderung der Kaufkraft des Geldes. Steigt das allgemeine Preisniveau, kann man für jede Geldeinheit weniger Güter und Dienstleistungen kaufen (Verteuerung). Folglich spiegelt die Inflation eine Abnahme der Kaufkraft pro Geldeinheit wider – ein realer Wertverlust des Zahlungsmittels.
  • Lebensversicherung (Wikipedia)
    Unter dem Begriff Lebensversicherung werden alle Versicherungen verstanden, die biometrische Risiken wie Tod oder Invalidität absichern, sowie Versicherungen, die der privaten Altersvorsorge dienen. Eine Lebensversicherung ist eine Individualversicherung, die die wirtschaftlichen Risiken aus der Unsicherheit der Lebensdauer der versicherten Person wirtschaftlich absichert. „Der Versicherungsfall ist das Erleben eines bestimmten Zeitpunkts (Erlebensfall) oder der Tod des Versicherten während der Versicherungsdauer (Todesfall).“ Lebensversicherungen sind Personenversicherungen, da das versicherte Risiko in der Person liegt. Im Lebensversicherungsvertrag wird eine Versicherungsleistung vereinbart, die im Versicherungsfall an den Versicherungsnehmer oder einen anderen Bezugsberechtigten ausgezahlt wird. Im Allgemeinen werden Lebensversicherungen als Summenversicherung abgeschlossen. Die Versicherungsleistung wird im Versicherungsfall als Geldleistung erbracht. Die Höhe des durch den Versicherungsfall tatsächlich entstandenen wirtschaftlichen Schadens spielt dabei keine Rolle. Je nach vertraglicher Vereinbarung kann Tod während einer bestimmten Zeit (Todesfallversicherung), Erleben eines bestimmten Zeitpunktes (Erlebensfallversicherung), der Eintritt schwerer Krankheiten (Dread-Disease-Versicherung), die Berufs- bzw. Arbeitsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit oder andere, direkt mit dem menschlichen Leben zusammenhängende Gefahren als Versicherungsfall bestimmt sein und eine Leistung auslösen. Rentenversicherungen gehören ebenfalls zu den Lebensversicherungen. Als Leistung wird eine regelmäßige Zahlung seitens des Lebensversicherers fällig, daher der Name „Rentenversicherung“.
  • Rentenversicherung (Wikipedia)
    Rente (aus dem Französischen entlehnt, über Vulgärlatein rendita ‚Pachtzins‘, zu reddere ‚zurückgeben, erstatten‘ gebildet) steht für: Rente (Wirtschaft), ein Einkommen, welches ohne aktuelle Gegenleistung bezogen wird, zum Beispiel aus angelegtem Kapital Feudalabgabe (historisch), Geldzahlungen oder Naturallieferungen eines Vasallen im Rahmen eines Grundherrschaftssystems im Gegensatz zur Villikation Rente, in der Kapitalanlage einen Ertrag, siehe Rendite Rente, in der Volkswirtschaftslehre die Teile von Erträgen, Einkommen und Zahlungen, die deren Opportunitätskosten übersteigen, siehe Rentenökonomie Rente, in der Finanzmathematik und in der Rechtswissenschaft eine regelmäßige Zahlung, siehe Rentenrechnung Rente, im Allgemeinen die Altersversorgung nach einem Arbeitsleben siehe Altersrente siehe Gesetzliche Rentenversicherung (Deutschland) (nach dem SGB) siehe Ruhegehalt für Beamte und Gleichgestellte siehe Pensionsversicherungsanstalt in Österreich Rente, bei Minderung der Erwerbsfähigkeit durch einen Arbeits-, Wegeunfall oder Berufskrankheit, siehe Berufsgenossenschaft Rente, in Österreich die dauernden Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung, siehe Allgemeine Unfallversicherungsanstalt AHV-Rente der Schweizer Alters- und Hinterlassenenversicherung (obligatorische Rentenversicherung) AHV-Rente der Liechtensteiner Alters- und Hinterlassenenversicherung (obligatorische Rentenversicherung) Rente steht weiterhin für: Ökonomische Rente, ein Maß für den Nutzen von Individuen oder Gesellschaften Konsumentenrente, in der Wirtschaftswissenschaft zentraler Bestandteil der Wohlfahrtstheorie Produzentenrente, die Differenz aus dem erlösten Marktpreis und dem zur Rentabilität nötigen Preis Politische Rente, bei welcher der Zahlungsempfänger vom Staat oder bürokratischen Institutionen ein Einkommen ohne Gegenleistung erhält Informationsrente, zusätzlich realisierte Gewinne oder entstandene Zusatznutzen durch Informationsasymmetrien nach Vertragsabschluss Rentenversicherung (Erlebensversicherung), Leistung aus einer privaten Versicherung gesetzliche Rentenversicherung, System der Sozialsicherung betriebliche Altersversorgung, innerbetriebliche Fortzahlung …
  • Rückkaufswert (Wikipedia)
    Der Rückkaufswert bezeichnet den Betrag, den ein Lebensversicherer bei Rückkauf der Rechte des Versicherungsnehmers auf zukünftige Leistungen aus einem Lebensversicherungsvertrag an den Versicherungsnehmer hierfür bezahlt. Im ursprünglichen Wortsinn „kauft“ der Versicherer die Rechte des Versicherungsnehmers aus dem Versicherungsvertrag vom Versicherungsnehmer „zurück“. Da die Initiative zum Rückkauf meist vom Versicherungsnehmer ausgeht, hat sich die Sprechweise eingebürgert, dass der Versicherungsnehmer den Vertrag „zurückkauft“, obwohl er derjenige ist, dem dabei die Zahlung in Höhe des Rückkaufswertes zusteht.
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