Verfahrenskostenhilfe bei der Online Scheidung

Verfahrenskostenhilfe bei der Online Scheidung

Rechtsanwalt Reinhard Scholz

In Deutschland ist die Verfahrenskostenhilfe (VKH) eine staatliche Unterstützung, die sicherstellt, dass auch Personen mit geringem Einkommen Zugang zum Gericht und zu einem Anwalt erhalten, wenn sie sich scheiden lassen möchten. Dies gilt auch für die Online Scheidung, da der Anwaltszwang in Deutschland auch hier besteht.

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Im Folgenden erläutert Rechtsanwalt Reinhard Scholz aus Münster, Anwalt für Scheidungsrecht, die wichtigsten Voraussetzungen für die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe sowie den Umfang der Verfahrenskostenhilfe bei der Online Scheidung im Überblick:

Was ist Verfahrenskostenhilfe

Verfahrenskostenhilfe (früher oft Prozesskostenhilfe genannt) übernimmt ganz oder teilweise die Kosten für Gericht und Anwalt, wenn Sie diese aufgrund Ihrer finanziellen Situation nicht selbst aufbringen können. Es handelt sich dabei nicht immer um einen Zuschuss, sondern kann auch als zinsloses Darlehen gewährt werden, das in Raten zurückzuzahlen ist, wenn sich Ihre finanzielle Situation verbessert.
Voraussetzungen für Verfahrenskostenhilfe bei einer Online-Scheidung

Die Voraussetzungen sind dieselben wie bei einer regulären Scheidung:

1. Bedürftigkeit: Sie müssen nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage sein, die Prozesskosten (ganz, zum Teil oder in Raten) aufzubringen. Dies ist der Fall, wenn Sie über geringes Einkommen verfügen (z.B. Sozialhilfe, ALG II, Grundsicherung beziehen) oder hohe Schulden, hohe Wohnkosten oder viele Unterhaltspflichten haben.

2. Kein verwertbares Vermögen: Sie dürfen kein wesentliches verwertbares Vermögen besitzen. Bestimmte Vermögenswerte sind geschützt, z.B. ein selbst bewohntes Haus oder Geldvermögen bis zu einem Freibetrag (derzeit ca. 5.000 Euro). Lebensversicherungen müssen oft aufgelöst oder beliehen werden.

3. Erfolgsaussicht: Die beabsichtigte Rechtsverfolgung (die Scheidung) muss hinreichende Aussicht auf Erfolg haben und darf nicht mutwillig sein. Bei einer Scheidung ist die Erfolgsaussicht in der Regel gegeben, wenn die Trennungszeit (mindestens ein Jahr) eingehalten wurde und die Ehe als gescheitert gilt.

4. Kein leistungsfähiger Ehegatte: Wenn der andere Ehegatte über wesentlich höhere Einkünfte verfügt, kann er im Rahmen seiner Unterhaltsverpflichtung kostenvorschusspflichtig sein und muss gegebenenfalls die Kosten übernehmen. Dies wird bei der Berechnung der VKH berücksichtigt.

Wie beantragt man Verfahrenskostenhilfe bei einer Online-Scheidung

1. Anwalt kontaktieren: Da in Deutschland für eine Scheidung Anwaltszwang besteht, müssen Sie einen Rechtsanwalt beauftragen. Viele Anwaltskanzleien, die Online-Scheidungen anbieten, prüfen vorab für Sie, ob ein Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe besteht und reichen den Antrag für Sie ein.

2. Formular ausfüllen: Sie müssen das amtliche Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“ ausfüllen. Dieses Formular ist bei den Gerichten oder bei Ihrem Anwalt erhältlich und kann oft auch online heruntergeladen werden.

3. Unterlagen beifügen: Dem Antrag müssen entsprechende Belege über Ihr Einkommen (Gehaltsnachweise, Leistungsbescheide), Ihr Vermögen (Kontoauszüge, Sparbücher), Ihre Lasten (Mietvertrag, Kreditverträge, Versicherungen) sowie Unterlagen zur Ehe (Heiratsurkunde, ggf. Geburtsurkunden der Kinder) beigefügt werden.

4. Antragstellung durch den Anwalt: Ihr Anwalt reicht den ausgefüllten Antrag zusammen mit dem Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht ein.

Wichtige Hinweise zur Online-Scheidung mit Verfahrenskostenhilfe

– Anwaltszwang: Auch bei einer Online-Scheidung ist ein Anwalt zwingend erforderlich. Die Online-Scheidung erleichtert lediglich die Kommunikation und Abwicklung der Formalitäten ohne persönliche Besuche in der Kanzlei.

– Einvernehmliche Scheidung: Online-Scheidungen sind in der Regel für einvernehmliche Scheidungen gedacht. Das bedeutet, dass sich die Ehepartner über die Scheidung und die Folgesachen (z.B. Versorgungsausgleich) einig sind. Dies kann die Kosten niedrig halten und die Chancen auf VKH erhöhen, da nur ein Anwalt für den Antragsteller benötigt wird.

– Rückzahlung: Auch wenn VKH bewilligt wird, kann es sein, dass Sie monatliche Raten an die Staatskasse zahlen müssen, wenn Ihr Einkommen eine bestimmte Grenze überschreitet. Nach vier Jahren erlischt ein eventueller Rückzahlungsanspruch des Staates. Sie sind verpflichtet, jede nicht nur einmalige Einkommenserhöhung von mehr als 100 Euro brutto oder Entlastungen von mehr als 100 Euro monatlich mitzuteilen.

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe haben, bieten viele Online-Scheidungsdienste eine kostenlose Vorabprüfung an. Es lohnt sich, diese Möglichkeit zu nutzen.
Rechtsanwalt Reinhard Scholz
Salzstraße 35, 48143 Münster

Rechtsanwalt Scholz ist spezialisiert auf die Beratung und Vertretung im Bereich Scheidungsrecht. Insbesondere bietet er bereits seit mehr als zwei Jahrzehnten die Option der Online Scheidung an, wodurch Scheidungen einfach, schnell und günstig durchgeführt werden können.

Rechtsanwalt Reinhard Scholz – Online Scheidung einfach günstig unter www.scheidung-einreichen.com oder www.ihre-scheidung.info

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Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • Prozesskostenhilfe (Wikipedia)
    Über die Prozesskostenhilfe (PKH) (früher als „Armenrecht“ bezeichnet) kann gemäß §§ 114 ff. ZPO bedürftigen Personen eine finanzielle Unterstützung zur Durchführung von Gerichtsverfahren gewährt werden. Prozesskostenhilfe kommt in Verfahren vor den Zivil-, Verwaltungs-, Arbeits-, Finanz- und Sozialgerichten, dem Bundespatentgericht sowie dem Bundesverfassungsgericht in Betracht, wenn eine Partei nicht in der Lage ist, die Gerichtskosten und die ggf. erforderlichen eigenen Anwaltskosten für den Prozess aufzubringen. In Strafverfahren kann nur Nebenklägern und Adhäsionsklägern oder Antragstellern im Klageerzwingungsverfahren Prozesskostenhilfe gewährt werden, bis 2019 musste jedoch aus europarechtlicher Verpflichtung eine Prozesskostenhilfe auch für Beschuldigte und Angeklagte eingeführt werden. Die Prozesskostenhilfe trägt der Staat und über die im Vergleich zur regulären Berechnung teilweise erheblich verminderten Gebühren die Anwaltschaft. Sie ist eine spezialgesetzlich geregelte Einrichtung der Sozialhilfe im Bereich der Rechtspflege und dient der Verwirklichung von Rechtsschutzgleichheit. In den Verfahren nach dem FamFG sowie in Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes wird die Prozesskostenhilfe als Verfahrenskostenhilfe (VKH) bezeichnet. Auf europäischer Ebene ist der Zugang für die Unionsbürger durch die EU-Prozesskostenhilfe-Richtlinie geregelt.
  • Verfahrenskostenhilfe (Wikipedia)
    Über die Prozesskostenhilfe (PKH) (früher als „Armenrecht“ bezeichnet) kann gemäß §§ 114 ff. ZPO bedürftigen Personen eine finanzielle Unterstützung zur Durchführung von Gerichtsverfahren gewährt werden. Prozesskostenhilfe kommt in Verfahren vor den Zivil-, Verwaltungs-, Arbeits-, Finanz- und Sozialgerichten, dem Bundespatentgericht sowie dem Bundesverfassungsgericht in Betracht, wenn eine Partei nicht in der Lage ist, die Gerichtskosten und die ggf. erforderlichen eigenen Anwaltskosten für den Prozess aufzubringen. In Strafverfahren kann nur Nebenklägern und Adhäsionsklägern oder Antragstellern im Klageerzwingungsverfahren Prozesskostenhilfe gewährt werden, bis 2019 musste jedoch aus europarechtlicher Verpflichtung eine Prozesskostenhilfe auch für Beschuldigte und Angeklagte eingeführt werden. Die Prozesskostenhilfe trägt der Staat und über die im Vergleich zur regulären Berechnung teilweise erheblich verminderten Gebühren die Anwaltschaft. Sie ist eine spezialgesetzlich geregelte Einrichtung der Sozialhilfe im Bereich der Rechtspflege und dient der Verwirklichung von Rechtsschutzgleichheit. In den Verfahren nach dem FamFG sowie in Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes wird die Prozesskostenhilfe als Verfahrenskostenhilfe (VKH) bezeichnet. Auf europäischer Ebene ist der Zugang für die Unionsbürger durch die EU-Prozesskostenhilfe-Richtlinie geregelt.
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