– keine Orientierung am Maximum: Grenzwerte in voller Bandbreite ermöglichen
– keine Doppeldokumentation: Einführungspflicht von Umweltmanagementsystemen für IED-Industrieanlagen abschaffen
– keine Scope-Erweiterung auf Kaltwalzwerke und Schmieden
Düsseldorf/Hagen, 31. März 2026. „Wir sind froh, dass der Omnibus kommt – aber die Fahrt Richtung Umweltschutz muss schneller gehen“, sagt der Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung (WSM). „Aktuell erreicht er sein Ziel – Vereinfachung und Straffung bestehender Umweltrechtsvorschriften – nicht.“ Die Stimme von rund 5.000 Unternehmen hat klare Forderungen, die die Nachhaltigkeitsberichterstattung schneller und unbürokratischer machen würden. In den Omnibus 8 gehören für den Verband Grenzwertanpassungen sowie die Abschaffung der „Besten verfügbaren Techniken (BVT)“ und zusätzlicher Veröffentlichungspflichten. Der WSM spricht sich gegen die verpflichtende Einführung von Umweltmanagementsystemen (UMS) für betroffene Industrieanlagen aus, die in die EU-Industrieemissionsrichtlinie (IED) aufgenommen wurden. Und er verlangt, die Scope-Erweiterung auf Kaltwalzer und Schmieden wieder zurückzunehmen.
Grenzwerte: Orientierung an unterer Bandbreite, nicht am Maximum
„Fahrplan muss die „EU-Budapester Erklärung“ von 2024 sein – es sollte einfacher und unbürokratischer werden. Und die EU soll mehr Vertrauen in die Unternehmen setzen“, unterstreicht Volker Bockskopf, Leiter Umwelt und Arbeitsschutzpolitik. Schrauben möchte der WSM u. a. an den Grenzwerten – sie sollen sich künftig an der unteren Bandbreite orientieren. Und so verhindern, dass Behörden generell die strengste Auslegung am Maximum wählen. „Sie brauchen mehr Ermessensspielraum, um branchenspezifische Realitäten, technische Machbarkeit und Kosten zu berücksichtigen“, erklärt Bockskopf.
Keine Doppeldokumentationen und Sicherstellung der „Besten verfügbaren Techniken“
Doppeldokumentationen sollten ebenfalls entfallen. Dazu gehört die Aufhebung des Artikels 14a, der ein verpflichtendes UMS inklusive Veröffentlichungspflicht fordert. „Es wäre nutzlos und eine Extrabelastung. Die vorhandenen Systeme ISO 14001 oder EMAS leisten das bereits und müssen optional bleiben“, kritisiert der WSM. Auch die zusätzlichen Veröffentlichungspflichten aus dem Artikel 24 bewertet der Verband als überflüssig, „da das IED-Portal bereits eine umfangreiche und ausreichende externe Kommunikation schafft.“ Das Vorhaben, von Unternehmen die Sicherstellung der sogenannten „Besten verfügbaren Techniken“ zu verlangen, lehnt der WSM ebenfalls ab. Volker Bockskopf: „BVTs sind ausschließlich Referenzdokumente für Behörden – das sollte auch so bleiben.“
Keine Scope-Erweiterung auf Kaltwalzer und Schmieden
Ein weiterer Kritikpunkt ist die Scope-Erweiterung in der Metallverarbeitung auf Kaltwalzwerke und Schmieden. Sie würde für viele der bereits massiv belasteten Stahl- und Metallverarbeiter eine unnötige Mehrbelastung bedeuten: zusätzliche Genehmigungsverfahren, Berichtspflichten und Investitionen. Obwohl es für ihren Produktionsbereich bereits ausreichende Regelungen gibt. Und sie zudem minimale Umweltauswirkungen haben. „Die Scope-Erweiterung muss auf jeden Fall wieder heraus“, unterstreicht Bockskopf. „Generell müssen wir verhindern, dass sich die EU-Industrieemissionsrichtlinie durch neue Management , Dokumentations und Veröffentlichungspflichten noch weiter aufbläht.“
Background WSM:
Die Stahl und Metall verarbeitende Industrie in Deutschland, das sind: rund 5.000 vorwiegend familiengeführte Betriebe, die mit über 500.000 Beschäftigten über 80 Milliarden Euro Umsatz im Jahr erwirtschaften. Die Unternehmen beschäftigen im Durchschnitt 100 Mitarbeiter und sind mit Abstand die wichtigsten Kunden der Stahlerzeuger.
Die Branche zeichnet sich durch hohe Spezialisierung und Wettbewerbsintensität aus. Die Unternehmen fertigen für die internationalen Märkte der Automobil-, Elektro- und Bauindustrie, den Maschinenbau und den Handel.
Der WSM ist Dachverband für 13 Fachverbände. Zusammen bündeln sie die Interessen einer der größten mittelständischen Branchen in Deutschland und sind Sprachrohr für deren wirtschaftspolitische Vertretung auf Länder-, Bundes- und europäischer Ebene. Sie suchen den Ausgleich mit marktmächtigen Abnehmern und Lieferanten aus Industrie und Handel. Und sie fordern bessere Rahmenbedingungen für Wachstum, Dynamik und Wettbewerb – ob bei Steuern, Abgaben, Recht, Forschung, Umwelt, Energie oder Technik.
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- Bürokratie (Wikipedia)
Bürokratie (deutsch „Herrschaft der Verwaltung“) ist eine staatliche oder nicht-staatliche Verwaltung, die durch klare Hierarchien, Entscheidungen nach Gesetz und Vorschriften und geplantem Verwaltungshandeln innerhalb festgelegter Kompetenzen gekennzeichnet ist. - Umweltschutz (Wikipedia)
Umweltschutz bezeichnet die Gesamtheit aller Maßnahmen zum Schutze der Umwelt, um die Gesundheit des Menschen zu erhalten. Der Umweltschutz hat mehrere Funktionen und beinhaltet verschiedene Prinzipien. Er beugt Beeinträchtigungen der Umwelt vor (Prävention), drängt sie zurück (Repression) und stellt Naturressourcen wieder her, soweit das möglich ist (Reparation). Ihre Verursacher sollen Verantwortung für den Umgang mit der Umwelt übernehmen (Verursacherprinzip) und deren Nutzung nicht zu einseitigem Vorteil erfolgen (Kooperationsprinzip). Zum Umweltschutz gehören auch ethische und ästhetische Aspekte. Das Augenmerk des Umweltschutzes liegt sowohl auf einzelnen Teilbereichen der Umwelt (wie Boden, Wasser, Luft, Klima), als auch auf den Wechselwirkungen zwischen ihnen. Angesichts einer wachsenden Weltbevölkerung und des Strebens nach einem möglichst hohen Lebensstandard in Verbindung mit einer zunehmenden globalen Vernetzung sowie technischem und wissenschaftlichem Fortschritt steigt die globale Wirtschaftsleistung permanent an. Dies hat zu einem zunehmenden anthropogenen Einfluss auf die gesamte Biosphäre geführt, die den Umweltschutz immer wichtiger werden lässt. So gibt etwa der renommierte Wissenschaftliche Beirat der deutschen Bundesregierung „Globale Umweltveränderungen“ in seinem Gutachten von 1999 dem Schutz der Umwelt „die höchste Priorität aus überlebensstrategischen Gründen“ und mahnt dazu, „die Begrenztheit des Handelns zu erkennen“. Der Umweltschutz ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (GG) Artikel 20 a als Staatsziel verankert. Die Schweizerische Bundesverfassung fordert in Artikel 74 „den Schutz des Menschen und seiner natürlichen Umwelt“.