Risikovermeidung beim Bezug von Brennstoffen

Tankwagen-Flotte unter externer Begutachtung

Foto: Peter Atkins / stock.adobe.com (No. 6097)

sup.- Die Qualität des Fuhrpark-Managements kann erhebliche Auswirkungen auf die Betriebskosten eines Unternehmens haben. Je größer die Fahrzeugflotte, desto wichtiger der effiziente Einsatz von Kraftstoff sowie die Personaldisposition der Fahrer. Auch schon bei einem kleinen Fuhrpark ist es nicht nur ein betriebswirtschaftlicher Verlust, sondern ein Image-Schaden, wenn beispielsweise durch Fahrzeugausfälle Handelspartner nicht beliefert werden können. Über die Notwendigkeit, diese Risiken zu vermeiden, wird manchmal jedoch eine weitere Vorsichtsmaßnahme vernachlässigt: An Standorten außerhalb der öffentlichen Gasversorgungsnetze dürfen nicht nur die eigenen Firmenfahrzeuge, sondern auch die Tankwagen des beauftragten Spediteurs keine technischen Mängel aufweisen. Andernfalls könnte beispielsweise die Befüllung eines Heizöltanks zur Kostenfalle werden, wenn die Zähleranlagen am Lieferfahrzeug fehlerhafte Ergebnisse anzeigen. Beim Bezug der Energie für die Gebäudebeheizung oder für industrielle Prozesswärme würden dann möglicherweise unbemerkt Mehrkosten ohne Gegenleistung entstehen.

Eine eingehende Prüfung der Messgenauigkeit bzw. der technischen Funktionsfähigkeit der Tankwagen-Zähler ist auch für den gewerblichen Kunden nicht möglich. Er muss sich in der Regel darauf verlassen, dass die Flotte seines Energielieferanten ebenso gewissenhaft kontrolliert wird wie die eigenen Fahrzeuge. Es gibt allerdings ein zuverlässiges Indiz dafür, dass dies der Fall ist: Wenn der Anbieter das RAL-Gütezeichen Energiehandel führen darf, dann unterliegt sein Fuhrpark ebenso wie die gesamte Liefer- und Lagerlogistik einer permanenten Überwachung durch neutrale Experten. Die Prüfbestimmungen für das Prädikat umfassen neben unangemeldeten Kontrollbesuchen die Pflicht zu einem täglichen und protokollierten Check jedes Tankwagens vor Fahrtantritt (www.guetezeichen-energiehandel.de). Dabei müssen Eichgültigkeit und Funktionsfähigkeit der Messgeräte ebenso inspiziert werden wie Bremsen, Bereifung, Sicherheitsausstattung oder mitzuführende Papiere. Die Vergabe-Voraussetzungen für das RAL-Gütezeichen sind damit anspruchsvoller als die gesetzlichen Bestimmungen.

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Redaktion Andreas Uebbing

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