Kreuzlingen, März 2019 – Die Verpflichtung zur Annahme elektronischer Rechnungen besteht für Bundesministerien und Verfassungsorgane seit dem 27. November 2018. Bis zum 18. April 2020 folgt die Umsetzungspflicht auf Länder- und kommunaler Ebene, per November 2020 schließlich tritt die Pflicht zur Einreichung in elektronischer Form in Kraft. Das verbleibende Zeitfenster weiterlesen →