Was erwartet die betroffenen Anleger? – von Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke Nach einer Ad-Hoc-Mitteilung des Vorstands der Leipziger Travel24.com AG vom 14.12.2015 wurde der Jahresabschluss 2014 von der Hamburger Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG nicht mit einem Bestätigungsvermerk versehen. Damit hat die Travel24.com AG einen Versagungsvermerk für den Jahresabschluss 2014 erhalten. Zu einem weiterlesen →