Vorweggenommene Aufwendungen für die eigene Bestattung sind keine außergewöhnlichen Belastungen
2025-09-18
Steuerberater Roland Franz Essen – Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, informiert darüber, dass das Finanzgericht Münster gemäß Urteil v. 23.6.2025 – 10 K 1483/24 E entschieden hat, dass Aufwendungen für die eigene Bestattungsvorsorge nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sind. Hintergrund: GemäßRead More →