In einem sensiblen geschäftlichen Umfeld ist es für jeden seriös agierenden Berufsverband nicht alleine das Recht und das Privileg, sondern vielmehr die Aufgabe und die Pflicht, gegen die sogenannten schwarzen Schafe der Branche vorzugehen. Dieser rechtliche Grundsatz findet seine gesetzliche Ausformulierung in § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG – weiterlesen →