VDH warnt vor Zusammenarbeit zwischen §34h- Honorarberatern und §34f-Vermittlern Kooperationen verletzen das Unabhängigkeits- und Neutralitätsgebot Amberg/Ursensollen, 18. Juni 2025 – Honorar-Finanzanlagenberater mit einer Zulassung nach §34h der Gewerbeordnung (GewO) müssen vollständig unabhängig arbeiten. Das bedeutet insbesondere, dass sie nicht mit Vermittlern nach §34f GewO – etwa Maklerpools – in einerRead More →