Tauben tabu/Singvögel & Co. Tauben füttern auch für Wohnungseigentümer verboten Es waren nicht etwa nur die ganz schnöden Meisenknödel, mit denen der Wohnungsinhaber Möwen und Tauben auf seinem Balkon fütterte. Nein, sogar Rosinen, Käsestreifen und Sonnenblumenkerne kredenzte er den gefiederten Genossen. Das hatte eine enorme Verschmutzung des Balkons und des weiterlesen →