Ab dem 1. März 2020 benötigen alle Mofas, Mopeds, Roller, E-Bikes sowie für den Straßenverkehr zugelassene E-Scooter wieder ein neues Versicherungskennzeichen. Besitzer, die nicht pünktlich umstellen, sind für den Straßenverkehr gesperrt – ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz ist strafbar. Das für 2020/21 gültige Mofa-Kennzeichen bzw. die selbstklebende Versicherungsplakette für E-Scooter weiterlesen →