Jan Potthoff, Rechtsanwalt 1. Ein Arbeitnehmer kann einen Anspruch auf Schadenersatz nach Art. 82 Abs. 1 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) haben, wenn der Arbeitgeber personenbezogene Echtdaten innerhalb des Konzerns an eine andere Gesellschaft überträgt, um eine cloudbasierte Software für Personalverwaltung (hier: „Workday“) zu testen. 2. Der immaterielle Schaden des Klägers liegt inRead More →