Sigrid Britschgi, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht Beabsichtigt ein Betriebsrat seine Betriebsratssitzungen online bzw. im Wege der Videokonferenz abzuhalten, hat der Arbeitgeber ihm dafür gemäß § 40 Abs. 2 BetrVG die erforderliche Informations- und Kommunikationstechnik zur Verfügung zu stellen. Das umfasst abhängig vom Einzelfall Hardware wie Tablets, Notebooks, Smartphones, Headsets, Webcams weiterlesen →