OLG Dresden: Werbung muss alle nötigen Preisangaben ersichtlich enthalten
OLG Dresden: Werbung muss alle nötigen Preisangaben ersichtlich enthalten http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/werbung.html Nach einem Urteil des OLG Dresden vom 12.01.2016 darf nicht mit Preisen geworben werden, wenn in diesen nicht alle für den Verbraucher tatsächlich anfallenden Kosten enthalten sind (14 U 1425/15). GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg,Read More →