Papierrechnung nur gegen Aufpreis ist unzulässig Mobilfunkanbieter dürfen kein zusätzliches Geld dafür verlangen, dass sie dem Kunden neben einer online abrufbaren Rechnung auch eine Rechnung auf Papier zuschicken. Wie der Bundesgerichtshof nach Mitteilung der D.A.S. entschied, gilt dies zumindest dann, wenn der Betrieb seine Leistungen nicht ausschließlich online anbietet. BGH, weiterlesen →