Dr. Steinhübel Rechtsanwälte 15.08.2017 – Darlehensnehmer können ihr Forward-Darlehen mehrere Jahre vor Ablauf der Zinsbindung kündigen. Dies bestätigt das Landgericht München I der Kanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte in einem gegen die Münchener Hypothekenbank eG ergangenen Urteil vom 04.08.2017 (nicht rechtskräftig). Der Fall: Frühzeitiger Abschluss einer Forward-Prolongationsvereinbarung Die Mandanten der Kanzlei weiterlesen →