Bei Ausschreibungen des Landes Berlin und des Bundes, bei welchen Holzprodukte Teil der Leistungsverzeichnisse sind, müssen die teilnehmenden Handwerksbetriebe bei Angebotsabgabe vertraglich versichern, dass sie die Nachweisführung hinsichtlich einer anerkannten lückenlosen Lieferkettenzertifizierung der Holzprodukte vom Wald über die Händler bis (einschließlich) zum Auftragnehmer/Nachunternehmer einhalten und nachweisen können. Den entsprechenden Nachweis weiterlesen →