Gewährleistung beim gewerblichen Einkauf Kauft ein Unternehmer im Rahmen seines Geschäfts etwas von einem anderen Unternehmer, gelten besondere Regeln. Nach § 377 Handelsgesetzbuch (HGB) muss der Käufer bei Wareneingang die Ware auf Mängel prüfen und diese gegebenenfalls sofort anzeigen. Treten erst später Mängel auf, die trotz Überprüfung zunächst nicht erkennbar weiterlesen →