AUF MALTA WIRD WEDER EINE SCHENKUNGS- NOCH ERBSCHAFTSSTEUER ERHOBEN. Alfons Schwarte – EUROTAX CONSULTING Ltd. Unter dem Begriff Erbschaftssteuer versteht man jene Abgabe, die beim Übergang von Vermögenswerten einer verstorbenen Person an die Erben erhoben wird. Dabei unterscheidet man zwischen natürlichen und juristischen Personen. Weltweit ist die Erbschafts- und Schenkungssteuer weiterlesen →