R+V-Infocenter: Nach mehreren Wochen Aufenthalt Vermieter einbinden (Bildquelle: Pixabay) Wiesbaden, 18. August 2025. Jeder darf in seiner Wohnung Besuch empfangen – grundsätzlich so oft und so viel er möchte. Erst wenn die Gäste länger als sechs Wochen bleiben, ändert sich die rechtliche Lage. Dann muss der Vermieter eingebunden werden, erklärtRead More →