Bearbeitungsgebühren in Bausparverträgen unzulässig.
BGH urteilt, dass Bausparkassen keine Bearbeitungsgebühren berechnen dürfen. Die Bearbeitungsgebühren sind unzulässig und können zurückgefordert werden.. Insolvenzrecht Dresden Kanzlei Ulrich Horrion Rechtsanwalt in Dresden Rechtsgrundsatz – BGH erklärt Bearbeitungsgebühr in Bausparvertrag für unzulässig. Bausparkassen sind nicht berechtigt, in Bausparverträgen Bearbeitungsgebühren zu berechnen (BGH vom 08.11.2016, Az. XI ZR 552/15). Bereits weiterlesen →