Denkmalimmobilien als lukrative Kapitalanlage
Altbundeskanzler Helmut Schmidt prägte den Satz „Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, der hat auch das Recht, Steuern zu sparen.“ Hat die Denkmalschutzbehörde eine Immobilie erst als erhaltenswertes Kulturgut definiert und somit öffentliches Interesse unterstellt, erhebt sie das Gebäude in den erlesenen Kreis der Denkmalschutzimmobilien. Somit wird die Immobilie weiterlesen →