Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen. Arbeitsrecht Kündigungsschutzklage nach erhaltener Kündigung Arbeitnehmer sind regelmäßig gut damit beraten, innerhalb von drei Wochen, nachdem sie eine Kündigung vom Arbeitgeber erhalten haben, mittels einer Kündigungsschutzklage gegen diese vorzugehen. Sofern kein Sozialplan besteht, der eine Abfindung vorsieht, kommt man weiterlesen →