R+V-Infocenter: Straßenverkehrsordnung erlaubt Radfahren mit Hund Wiesbaden, 17. Mai 2019. Rauf aufs Rad und den Hund mitnehmen: Das ist laut Straßenverkehrsordnung grundsätzlich erlaubt – der Hund muss nicht einmal angeleint sein. Doch wenn das Tier andere Verkehrsteilnehmer dabei gefährdet, muss der Besitzer mit einem Verwarngeld rechnen. Zudem haftet er für weiterlesen →