Was bedeutet die Verdoppelung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende?
3,6 Mio. Kinder werden in Deutschland von nur einem Elternteil groß gezogen (Bildquelle: sborisov/ stock.adobe.com) Die Bundesregierung hat gemeinsam mit dem zweiten Corona-Maßnahmenpaket den Alleinerziehendenentlastungsbetrag vorübergehend von 1.908 Euro auf 4.008 Euro für die Jahre 2020 und 2021 erhöht. Damit soll der ungleichen Mehrbelastung der Alleinerziehenden, gerade in punkto Kinderbetreuung weiterlesen →