Steuererstattung vor Pfändung nicht sicher

Steuererstattung vor Pfändung nicht sicher

Das Finanzamt kann die Steuererstattung an Dritte überweisen (Bildquelle: Photographee.eu/stock.adobe.com)

Überschuldung trifft längst nicht nur Randgruppen und Personen, die schlichtweg mit Geld nicht umgehen können. Hohe Energie- und Lebensmittelpreise sowie teure Mieten, gepaart mit Ereignissen wie Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Scheidung, können schnell zu immer größer werdenden Zahlungsrückständen führen. Die Folge ist, dass Gläubiger per Pfändung auf Einkommen oder Vermögen zugreifen können. „Neben Lohn und Kontoguthaben ist auch die Steuererstattung generell pfändbar“, erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern.

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Nicht jeder kann sich über seine Steuerrückzahlung freuen

Steuererstattungen können im Rahmen von Pfändungen vom Finanzamt an Gläubiger abgezweigt werden. Dafür beschafft sich der Gläubiger einen vollstreckbaren Titel wie einen Gerichtsbeschluss oder Vollstreckungsbescheid vom Amtsgericht. Liegt der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vor, der das Finanzamt als Drittschuldner nennt, so ist das Finanzamt verpflichtet, die Erstattung an den Gläubiger herauszugeben. Eine böse Überraschung für viele Verbraucher, die von den Vorgängen im Hintergrund nichts mitbekommen und nicht darüber informiert werden.

Was passiert mit der Steuererstattung in der Insolvenz?

Auch während einer Privatinsolvenz wird die Steuererstattung eingezogen, da sie zur Insolvenzmasse zählt. Im Rahmen der Aufteilung von verfügbaren Mitteln an die Gläubiger geht die Zahlung vom Finanzamt direkt an die Insolvenzverwaltung über. Steuerpflichtige erhalten dann keinen Cent auf ihr Bankkonto.

Die Abgabe einer Steuererklärung während der Privatinsolvenz ist eine Pflicht. Und die Insolvenzverwaltung hat ein großes Interesse daran und wird den Schuldner zur frühzeitigen Abgabe auffordern oder während des laufenden Verfahrens die Steuererklärung für den Schuldner, übernehmen, was ihr nach der Abgabenordnung erlaubt ist. Weigert sich der Schuldner daran mitzuwirken und Informationen preiszugeben, riskiert er die gewünschte Restschuldbefreiung.

Unerheblich ist, für welches Steuerjahr die Erstattung erfolgt. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Auszahlung der Erstattung. Fällt dieser in die Zeit des Insolvenzverfahrens, erhält sie der Insolvenzverwalter für die Tilgung der Schulden. Auch wenn es sich um Steuererklärungen für zurückliegende Jahre handelt. Erst nachdem eine Restschuldbefreiung erteilt wurde, hat der Schuldner wieder den Anspruch auf seine Steuererstattung.

Wichtiger Tipp für Ehegatten!

Problematisch wird es, wenn nur einer der Ehepartner sich in einem Insolvenzverfahren befindet. Der andere Ehepartner sollte von dieser Insolvenz eigentlich nicht betroffen sein. Doch lässt sich das Ehepaar steuerlich gemeinsam veranlagen, wird auf den nichtinsolventen Ehepartner nicht automatisch Rücksicht genommen. Sein Anteil an der Steuererstattung geht verloren, wenn er nicht handelt. Er muss sich aktiv mit dem Finanzamt auseinandersetzen.

Es ist allerdings nicht zwingend notwendig, sich getrennt veranlagen zu lassen, wenn dies für beide nachteilig ist. Es reicht aus, wenn der nichtinsolvente Ehepartner einen Antrag auf Aufteilung der Steuererstattung beim Finanzamt stellt. Dann wird dieser Teil der Steuererstattung nicht der Insolvenzmasse zugeordnet, sondern an ihn überwiesen. Dies muss jedoch vor dem Eintreffen des Steuerbescheids passiert sein. Idealerweise macht man das gleich mit der Abgabe der Steuererklärung, denn rückwirkend kommt man nicht mehr an sein Geld.

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Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in rund 300 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit mehr als 700.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären – im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.

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Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • Gläubiger (Wikipedia)
    Der Rechtsbegriff des Gläubigers ist eine Lehnübersetzung des italienischen creditore, das vom lateinischen credere ‚glauben‘ abgeleitet ist. Ein Gläubiger „glaubt“ demnach seinem Schuldner, dass dieser die Schuld (geschuldete Leistung) erbringen wird. Außerjuristisch werden Gläubiger oft Kreditoren genannt.
  • Insolvenz (Wikipedia)
    Eine Insolvenz (lateinisch insolventia, zu solvere ‚zahlen‘) bezeichnet die Situation eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen zu können. Die Insolvenz ist gekennzeichnet durch akute Zahlungsunfähigkeit („Illiquidität“ oder mangelnde Liquidität) oder drohende Zahlungsunfähigkeit, die aus Überschuldung abgeleitet werden kann. Die Zahlungsunfähigkeit kann faktisch festgestellt werden, wohingegen die Überschuldung als Ergebnis ökonomischer Einschätzungen (ggf. unter Einhaltung buchhalterischer Vorschriften) nicht immer eindeutig ist. Die Rechtsform eines betroffenen Unternehmens wird um den Zusatz i. I. oder i. L. (in Liquidation) ergänzt. Die Art und Durchführung einer Insolvenz ist in den einzelnen Staaten unterschiedlich geregelt. Auch das Ziel des Insolvenzverfahrens ist von Rechtsordnung zu Rechtsordnung unterschiedlich; während das vornehmliche Ziel in Deutschland, der Schweiz und Österreich die Befriedigung der bzw. die gerechte Verteilung der Verluste auf die Gläubiger ist, ist Ziel in Frankreich der Erhalt von Arbeitsplätzen und in den USA, dem Schuldner einen fresh start zu ermöglichen. Vom Insolvenzrecht ausgenommen sind insolvenzunfähige Schuldner.
  • Pfändung (Wikipedia)
    Die Pfändung (in Österreich auch Exekution genannt) ist ein gesetzlich geregeltes Instrument der Zwangsvollstreckung. Sie bezeichnet die hoheitliche Beschlagnahme und Verwertung von beweglichen Sachen des Schuldners einer Geldforderung zum Zwecke der Befriedigung des die Zwangsvollstreckung betreibenden Gläubigers. Ebenfalls unter eine Pfändung fällt die Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung in Geldforderungen, die Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung in Ansprüche auf Herausgabe oder Leistung körperlicher Sachen und die Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung in andere Vermögensrechte. Die Pfändung dient damit der Durchsetzung eines Rechts. Vor einer Pfändung hat der Gerichtsvollzieher den Schuldner zur Begleichung seiner Schuld aufzufordern. Zudem sind bestehende Pfändungsverbote zu beachten und die Grundrechte des Schuldners zu wahren, indem gewährleistet wird, dass diesem der gesetzlich vorgesehene Pfändungsfreibetrag für das Existenzminimum verbleibt, um ihm ein menschenwürdiges Leben zu sichern.
  • Steuererklärung (Wikipedia)
    Eine Steuererklärung ist eine mündliche oder schriftliche Auskunft einer steuerpflichtigen Person über ihre Einkommens-, Umsatz- oder Vermögensverhältnisse oder über andere für eine Steuer relevante Tatsachen, die gegenüber einer Finanzbehörde abgegeben wird. Es handelt sich um eine Erklärung im juristischen, nicht im umgangssprachlichen Sinn. Die Behörde ermittelt aus diesen Angaben die Besteuerungsgrundlagen und setzt die Steuer fest, in der Regel mit einem schriftlichen Steuerbescheid. Je nach Steuerart gibt es verschiedene Steuererklärungen, beispielsweise in Deutschland für die Einkommensteuer die Einkommensteuererklärung.
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