R+V-Infocenter: Vorher die Zustimmung des Vermieters einholen
Wiesbaden, 20. Mai 2026. Viele Wohnungen werden zusammen mit einem Stellplatz oder einer Garage vermietet. Doch was tun, wenn dieser Platz nicht benötigt wird? Das Infocenter der R+V Versicherung erklärt, wann eine Kündigung oder eine Untervermietung erlaubt ist.
Manche Mieter haben schon zum Einzug kein Auto, andere brauchen den Parkplatz erst später nicht mehr. Ob sie den Stellplatz dann kündigen können, hängt vom Mietvertrag ab. „Entscheidend ist, ob Wohnung und Stellplatz gemeinsam oder über getrennte Verträge vermietet wurden“, sagt Celine-Estelle Zinkel, Juristin bei der R+V Versicherung. Das bedeutet: Gibt es einen eigenen Vertrag für den Stellplatz, kann dieser in der Regel einzeln gekündigt werden. Dabei gilt meist eine Frist von drei Monaten. Anders sieht es aus, wenn Wohnung und Stellplatz Teil eines gemeinsamen Mietvertrags sind. Dann ist eine separate Kündigung des Parkplatzes in der Regel nicht möglich.
Untervermietung nur mit Zustimmung
Eine weitere Möglichkeit ist die Untervermietung. Dafür brauchen Mieter jedoch die Zustimmung des Vermieters. „Diese sollte immer vorab eingeholt und am besten schriftlich festgehalten werden“, rät die R+V-Expertin. Einen Anspruch auf eine Zustimmung gibt es allerdings nicht – anders als bei Wohnraum, wo unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzlicher Anspruch bestehen kann. Zudem bleibt der ursprüngliche Mieter Vertragspartner. Er zahlt weiterhin die vereinbarte Miete und haftet auch für Schäden oder Vertragsverstöße des Untermieters. Die Höhe der Untermiete kann er grundsätzlich selbst festlegen.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
– Stellplätze oder Garagen nicht ohne Zustimmung des Vermieters untervermieten – das kann eine Kündigung nach sich ziehen.
– Für die Untervermietung einen schriftlichen Vertrag abschließen, der Miete und Kündigungsfrist regelt.
– Wer eine Garage anders nutzen will, sollte vorher in den Mietvertrag und örtliche Vorgaben schauen. Die Nutzung als Lager oder Werkstatt kann eingeschränkt sein.
Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die „Ängste der Deutschen“ ermittelt beispielsweise bereits seit 1992 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.
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- Erlaubnis (Wikipedia)
Die Erlaubnis, auch Genehmigung, Bewilligung oder Konzession (von lateinisch concedere ‚zugestehen‘, ‚erlauben‘), ist eine von einer Behörde ausgestellte Erklärung, mit der ein bestimmtes Verhalten zugelassen oder ein Antrag genehmigt wird. - Kündigung (Wikipedia)
Kündigung (lateinisch renuntiatio; englisch termination, französisch résiliation) ist der Rechtsbegriff für ein Gestaltungsgeschäft, das die Beendigung eines Schuldverhältnisses durch einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung zum Inhalt hat. - Lager (Wikipedia)
Lager steht für: Lager, Ort zum Lagern von Material, siehe Lagerhaltung Lager (Geologie), plattenförmige Mineralvorkommen unterschiedlicher Größe Lager (Maschinenelement), zum Führen gegeneinander beweglicher Bauteile Lager (Bauwesen), Verbindung eines Bauwerks mit dem Erdboden Lager (Statik), Verbindung zwischen einem Starrkörper und seiner Umgebung Lager (Camp), Unterbringung von Personen Lager, vielzelliger Vegetationskörper, siehe Thallus Lager, Unterteilung politischer Parteien mit ähnlicher Programmatik, siehe Lagertheorie (Politik) Lager, Biersorte, siehe Lagerbier Lager, mehrere Bedeutungen in der Waidmannssprache, siehe Jägersprache #L Lager ist der Familienname folgender Personen: Christine Lager (* 1962), schwedische Juristin Daniela Lager (* 1964), Schweizer Journalistin und Moderatorin Herbert Lager (1907–1992), österreichischer Volksmusikforscher Martin Lager (* 1936), kanadischer Drehbuchautor Sven Lager (1965–2021), deutscher Schriftsteller Siehe auch: Altes Lager Lagertheorie Speziallager (Begriffsklärung) Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel mit Lager beginnt - Parkplatz (Wikipedia)
Ein Parkplatz, auch Parkfläche genannt, ist eine öffentlich zugängliche Fläche, auf der Straßenfahrzeuge geparkt werden können. Damit zählt er zu den Anlagen für den ruhenden Verkehr. In der Alltagssprache wird der Begriff synonym für alle Formen der Unterbringung von parkenden Fahrzeugen verwendet. Auch werden einzelne Stellplätze, Parkstände oder eine Parklücke als Parkplatz bezeichnet. Öffentliche Parkplätze sind Bestandteil der Verkehrsinfrastruktur. Gestaltung, Kapazität und Nutzung von Parkplätzen beeinflussen den Gesamtverkehr und den Charakter eines Siedlungsgebietes, daher sind sie auch für die Stadtplanung interessant. Die Anlage von Parkplätzen fällt in den Aufgabenbereich der Verkehrsplanung, die Benutzung wird – sofern es sich nicht um nichtöffentlichen Privatgrund handelt – durch Straßenverkehrs-Ordnungen geregelt. Die Verfügbarkeit von Parkplätzen ist der Gegenstand des öffentlichen Parkraummanagements. Dazu gehören etwa Parkleitsysteme sowie Maßnahmen der Parkraumbewirtschaftung, z. B. die Erhebung von Parkgebühren oder Anwohnerparken. - Stellplatz (Wikipedia)
Ein Stellplatz (auch: Einstellplatz) ist eine Fläche zum Abstellen eines Fahrzeuges außerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen. - Untermiete (Wikipedia)
Untermieter ist, wer Wohnraum oder Geschäftsraum oder bewegliche Sachen als Mieter eines Hauptmieters nutzt. Das Vertragsverhältnis des Untermieters zum Hauptmieter wird Untermiete genannt. - Untervermietung (Wikipedia)
Untermieter ist, wer Wohnraum oder Geschäftsraum oder bewegliche Sachen als Mieter eines Hauptmieters nutzt. Das Vertragsverhältnis des Untermieters zum Hauptmieter wird Untermiete genannt. - Vermieter (Wikipedia)
Vermieter ist eine Vertragspartei, siehe: Mietvertrag (Deutschland)#Verpflichtungen der Parteien Mietvertrag (Österreich) Mietvertrag (Schweiz) Siehe auch: Die Vermieterin Mieter - Vertrag (Wikipedia)
Ein Vertrag ist die von zwei oder mehr Vertragsparteien erklärte Einigung über die Begründung oder inhaltliche Änderung eines Schuldverhältnisses (§ 311 BGB). Er basiert auf mindestens zwei übereinstimmenden Willenserklärungen. In einer auf dem Grundsatz der Privatautonomie beruhenden Rechtsordnung wie der deutschen ist der Vertrag für den Einzelnen das wichtigste rechtliche Mittel zur Gestaltung der eigenen Lebensverhältnisse. - wohnen (Wikipedia)
Die Geschichte des Wohnens beginnt mit der Sesshaftwerdung des Menschen seit der neolithischen Revolution. Seither bildeten sich unterschiedliche Wohnformen und -kulturen heraus, die für jede historische Epoche prägend waren und die Kultur- und Sozialgeschichte von Gesellschaften maßgeblich beeinflussten. Weltweit weisen Wohnformen in historischer Perspektive sehr vielschichtige und disparate Entwicklungen auf, weshalb hier der Fokus exemplarisch auf die vielfältigen Forschungen und Veröffentlichungen zur Entwicklung im heute deutschsprachigen Raum gelegt wird, die im Zusammenhang der Alltagsgeschichtsschreibung in der deutschsprachigen Geschichtswissenschaft von den 1970er bis 1990er Jahren entstanden sind. Forschungen zur Geschichte des Wohnens erweisen sich aufgrund mangelnder Überlieferung oft als schwierig. Archäologische Funde oder Bild- und Textquellen geben weit häufiger Auskunft über die Wohnverhältnisse privilegierter Bevölkerungsschichten, während das Wohnen oder Hausen der nichtprivilegierten Menschen oft gar nicht zu rekonstruieren ist. - Zustimmung (Wikipedia)
Zustimmung ist im Zivilrecht die Erklärung des Einverständnisses mit einem von anderen Rechtssubjekten abgeschlossenen Rechtsgeschäft.