Effiziente Umsetzung der Theorie in die Praxis

Seminar EU-Entgelttransparenzrichtlinie

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie bringt tiefgreifende Änderungen für die betriebliche Entgeltpraxis und betrifft alle Arbeitgeber gleichermaßen. Das Seminar EU-Entgelttransparenzrichtlinie bietet Geschäftsführungen, HR-Fachkräften und Führungskräften umfassende Einblicke und praxisnahe Lösungen, um den Anforderungen der EU-Entgelttransparenzrichtlinie gerecht zu werden, ohne dabei in eine Kostenfalle zu geraten.

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Proaktives Handeln zahlt sich aus

Nach Absolvierung des Seminars verfügen die Teilnehmenden über fundiertes Wissen und wertvolle Tools zur richtlinienkonformen Umsetzung im Unternehmenskontext. Sie lernen, Entgeltstrukturen zu analysieren, zu bewerten und erfolgreich an die neuen Transparenzanforderungen anzupassen – ressourcenschonend und effizient.

„Der Seminar-Workshop Entgelttransparenzrichtlinie war äußerst praxisorientiert, verständlich aufbereitet und sehr informativ.“ (Teilnehmendenfeedback)

Darüber hinaus erlangen die Teilnehmenden die Fähigkeit, Entgelttransparenz und Entgeltgerechtigkeit gezielt zu fördern, um damit ein Zeichen für Fairness und Gleichbehandlung zu setzen. Sie können objektive, geschlechtsneutrale Vergütungskriterien anwenden, Diskriminierungsrisiken vermeiden und interne Prozesse so aufbauen, um den Grundsatz „Gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ dauerhaft umzusetzen.

Im Seminar Entgelttransparenzrichtlinie erfahren, wie die Gestaltung zukunftsfähiger und fairer Entgeltsysteme gelingt

Nach dem Seminar sind die Teilnehmenden bestens gerüstet, um die Auskunftsrechte der Mitarbeitenden und Berichtspflichten strukturiert sowie rechtssicher zu erfüllen. Effiziente Entgeltberichte und offene Kommunikation schaffen Vertrauen auf allen Ebenen, sowohl bei der Belegschaft als auch gegenüber Betriebsräten, Aufsichtsgremien und der Unternehmensleitung.

Die Richtlinienvorgaben bieten eine einzigartige Chance zur Neugestaltung der Entgeltsysteme, zur Förderung einer offenen Unternehmenskultur und für die Positionierung als attraktiver Arbeitgeber. Teilnehmende des Seminars können die Vorgaben der EU-Entgelttransparenzrichtlinie nicht nur umsetzen, sondern strategisch nutzen, um langfristigen Mehrwert für das Unternehmen und seine Mitarbeitenden zu schaffen.

Chancen für Wettbewerbsvorteile nutzen

Das Seminar Entgelttransparenzrichtlinie vermittelt eine praxistaugliche und rechtssichere Basis zur effizienten Umsetzung. Die Kombination aus rechtlichem Wissen, strategischem Verständnis und praktischen Umsetzungshilfen erhöht die Sicherheit im Umgang mit den neuen Regelungen.

Ferner lernen die Teilnehmenden, Transparenz- und Gerechtigkeitsprinzipien nicht nur richtlinienkonform, sondern als Wettbewerbsvorteil zu implementieren. Faire Entgeltsysteme stärken Vertrauen, Motivation und langfristige Bindung der Mitarbeitenden und erhöhen damit die Attraktivität als Arbeitgeber.

Seminar EU-Entgelttransparenzrichtlinie als Investition in die Wettbewerbsfähigkeit

Unternehmen, die am Seminar EU-Entgelttransparenzrichtlinie teilnehmen, investieren nicht nur in die rechtliche Sicherheit, sondern auch in eine zukunftsgerichtete Entgeltpolitik. Mehr Transparenz und Gerechtigkeit bieten nachhaltigen, wirtschaftlichen Erfolg.

Die Seminare sind sowohl als Inhouse-Seminar Entgelttransparenzrichtlinie als auch als offene Seminare buchbar. „Offene Seminare“ sind Seminare für Einzelteilnehmende aus verschiedenen Unternehmen und Organisationen. Sie finden online statt und sind eintägig. Für diese offenen, eintägigen Online-Seminare sind die folgenden Termine verfügbar:

12.02.2026
16.04.2026
17.06.2026
27.08.2026
12.10.2026
14.12.2026

Interessierte erhalten die Anmeldeinformationen per E-Mail. Unternehmen, die an einem Inhouse-Seminar interessiert sind, kontaktieren die Seminarleiter, Gunther Wolf und Carina Müller, zur Terminvereinbarung.

Wir sind die Experten für Entgelt, Entgeltsysteme und leistungsorientierte Entgeltsysteme. Wir sind spezialisiert auf Themen, Fragen und Antworten rund um Entgeltpolitik, Entgeltgestaltung, Entgeltstrukturen, Entgeltkonzepte, Entgeltmodelle und Entgeltfindung – selbst bei außergewöhnlichen Fällen.

Kontakt
Carina Müller Betriebsberatung
Carina Müller
Engelsstr. 6
42283 Wuppertal
+49 (0)202 277 5000
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http://www.entgelt.de

Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • Entgeltgerechtigkeit (Wikipedia)
    Entgeltdifferenzierung (traditionell auch: Lohndifferenzierung oder Gehaltsdifferenzierung) steht in der Arbeitswissenschaft und im Personalwesen für die innere Struktur und Aufgliederung des Arbeitsentgelts.
  • Equal Pay (Wikipedia)
    Unter Equal Pay („Gleiche Bezahlung“) versteht man in der Arbeitnehmerüberlassung die Forderung, einem Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung an einen Entleiher ein Arbeitsentgelt in gleicher Höhe zu zahlen wie einem vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers. Damit unterscheidet sich Equal Pay von Equal Treatment. Equal Treatment bedeutet die Gleichbehandlung von Leiharbeiter und Stammmitarbeiter, z. B. bei Prämien, Urlaubsansprüchen aber auch Zugang zu Kantine und Nutzung von Einrichtungen wie Betriebskindergarten. Das deutsche Arbeitnehmerüberlassungsgesetz schreibt eine solche Gleichbehandlung in § 9 Abs. 1 Nr. 2, § 8 Abs. 1 AÜG vor, eröffnet jedoch die Möglichkeit, durch Tarifverträge von dem Grundsatz der gleichen Bezahlung abzuweichen. Davon ist in der deutschen Zeitarbeitsbranche flächendeckend Gebrauch gemacht worden. Die Richtlinie 2008/104/EG, die als europäisches Recht das deutsche AÜG bricht, sieht jedoch für den Fall der Synchronisation, d. h. für die zeitgleiche Befristung des Arbeits- und des Überlassungsvertrags, die Gleichbehandlung als Norm vor. Tarifliche Abweichungen von der Gleichbehandlung sind nur dann erlaubt, wenn sie sich für die Leiharbeitskräfte nicht nachteilig auswirken. Ferner verpflichtet die Richtlinie 2008/104/EG alle EU-Mitgliedsstaaten zur Gewährleistung der betrieblichen Interessenvertretung der Leiharbeitskräfte im Einsatzbetrieb.
  • Gender Pay Gap (Wikipedia)
    Die, der oder das Gender-Pay-Gap (kurz GPG; auch Gender Wage Gap, von englisch gender „Geschlecht“), deutsch die Lohnlücke oder das geschlechtsspezifische Lohngefälle, beschreibt in der Sozialökonomie und Soziologie den Unterschied zwischen dem durchschnittlichen Brutto-Stundenlohn von Frauen und Männern, die nicht im öffentlichen Dienst, der Land- oder Forstwirtschaft und nicht in Betrieben unter 10 Mitarbeitenden beschäftigt sind. Der Gap („Lücke“) wird dabei als prozentualer Anteil des durchschnittlichen Brutto-Stundenlohns von Männern angegeben. Dabei wird zwischen dem unbereinigten und dem bereinigten Gender-Pay-Gap unterschieden. Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern waren seit den 1970er Jahren wiederholt Gegenstand öffentlicher Kontroversen in allen Industrieländern. Das Weltwirtschaftsforum (World Economic Forum) veröffentlicht den jährlichen Global Gender Gap Report zu mehr als 150 Ländern, der auch Einkommensunterschiede zwischen den Geschlechtern vergleicht (siehe auch Gender-Pension-Gap: Rentenlücke). Nach einer Veröffentlichung der Generaldirektion Justiz der Europäischen Kommission von 2014 liegt in den Ländern der Europäischen Union der unbereinigte Gender-Pay-Gap bei 16 %. In den einzelnen Ländern ist der Gender-Pay-Gap unterschiedlich stark ausgeprägt. Deutschland gehört mit Österreich zu den Ländern, in denen der Gender-Pay-Gap am höchsten ist. In allen Berufsklassen verdienen Frauen in Deutschland weniger als Männer, jedoch ist der Unterschied am größten in Berufen, die üblicherweise von Frauen besetzt werden (sogenannte Frauenberufe). So beträgt der unbereinigte Gender-Pay-Gap in Berufen, welche üblicherweise von Frauen ausgeübt werden (sogenannte Frauenberufe) knapp 27 %, aber nur 13 % in Berufen, die üblicherweise von Männern besetzt werden (sogenannte Männerberufe). Bereinigt liegt die durchschnittliche Lohnlücke bei höchstens 6 % (oder bei 2 % ohne Berücksichtigung von Erwerbsauszeiten von Frauen). Bei den unbereinigten Zahlen sind die regionalen Unterschiede erheblich und liegen zwischen 17 % zugunsten Frauen und 38 % zugunsten Männern.
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