Warum Sie für „leere Versprechen“ nicht bezahlen müssen

Reichweiten-Lüge bei E-Autos

Reichweiten-Lüge bei E-Autos – Ihr Recht

Die Zulassungszahlen für Elektrofahrzeuge steigen, doch mit ihnen wächst der Frust vieler Käufer. Der Hauptgrund: Die tatsächliche Reichweite bleibt oft weit hinter den Herstellerangaben zurück. Was viele nicht wissen: Weicht die Reichweite um mehr als 10 % vom zugesagten Wert ab, haben Käufer das Recht auf Rückabwicklung. Rechtsanwalt L. Ginter erklärt, wie Betroffene ihr Geld zurückholen und warum ein „schwacher Akku“ ein klarer Sachmangel ist.

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Die Entscheidung für ein E-Auto fällt meist aus Überzeugung – für die Umwelt und für moderne Technik. Doch für viele schlägt die Begeisterung nach den ersten Autobahnfahrten oder im Winter in Enttäuschung um. Wenn die Anzeige „300 Kilometer“ verspricht, aber schon nach 180 Kilometern die Suche nach der nächsten Ladesäule beginnt, ist das mehr als nur ein Ärgernis. Es ist ein rechtlich relevanter Mangel.

„In meiner Kanzlei häufen sich die Fälle, in denen Käufer von gebrauchten oder auch neuen E-Autos schlichtweg getäuscht wurden“, berichtet Rechtsanwalt L. Ginter. „Oft wird mit WLTP-Werten geworben, die unter Realbedingungen niemals erreicht werden können. Noch gravierender ist es bei Gebrauchtwagen, wenn der tatsächliche Gesundheitszustand der Batterie – der sogenannte State of Health (SoH) – beim Verkauf verschwiegen wurde.“

Die 10-Prozent-Hürde: Ihr Ticket zur Rückabwicklung
Die Rechtsprechung hat sich im Jahr 2025 und Anfang 2026 weiter gefestigt. Ähnlich wie beim Kraftstoffverbrauch von Verbrennern gilt auch für die elektrische Reichweite: Eine Abweichung von mehr als 10 % gegenüber den Herstellerangaben oder den im Kaufvertrag zugesicherten Eigenschaften wird als „erheblicher Sachmangel“ eingestuft.

„Das ist der Hebel für die Rückabwicklung“, erklärt L. Ginter. „Wenn der Mangel erheblich ist, können Käufer vom Vertrag zurücktreten. Das bedeutet: Das Auto geht zurück an den Händler, und der Käufer erhält den Kaufpreis zurück – abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die tatsächlich gefahrenen Kilometer. In Zeiten sinkender Restwerte für gebrauchte E-Autos ist das für viele Mandanten finanziell der weitaus bessere Weg als ein verlustreicher Privatverkauf.“

Typische Mängel: Mehr als nur Reichweite
Neben der Reichweite gibt es weitere „Standard-Mängel“, die eine Rückabwicklung rechtfertigen können:

Software-Updates mit Nebenwirkungen: Reichweiten-Reduzierungen durch ungefragte Updates, um den Akku zu schonen.

Ladeleistung: Wenn das Fahrzeug deutlich langsamer lädt als vom Hersteller beworben (z. B. am Schnelllader).

Täuschung: Wenn ein gewerblicher Verkäufer den schlechten Zustand der Batterie (Degradation) kennt, den Käufer aber im Dunkeln lässt.

Ohne Kostenrisiko zum Recht
Viele Betroffene zögern, weil sie einen langwierigen Rechtsstreit gegen große Autohäuser oder Hersteller fürchten. Doch die Chancen stehen gut. „Wir arbeiten eng mit unabhängigen Gutachtern zusammen, die den Batteriezustand digital und gerichtsfest auslesen können“, so L. Ginter. „Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, trägt zudem in der Regel kein Kostenrisiko. Wir übernehmen die gesamte Kommunikation und die Deckungsanfrage.“

Ein Rat an alle E-Auto-Besitzer
Haben Sie das Gefühl, Ihr Stromer hält nicht, was er verspricht? Dokumentieren Sie Ihre Reichweiten und Ladevorgänge. Wenn die Diskrepanz massiv ist, sollten Sie nicht auf ein Software-Update hoffen, das den Fehler behebt.

„Lassen Sie Ihre Ansprüche prüfen, bevor Gewährleistungsfristen ablaufen“, rät der Experte. „Wir holen Ihr Geld zurück, damit Sie wieder mobil sind – und zwar mit der Reichweite, für die Sie auch bezahlt haben.“

Über den Autor:
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht L. Ginter ist spezialisiert auf Automobilrecht und die Rückabwicklung von Kaufverträgen. Mit moderner Analysetechnik und juristischer Präzision vertritt er bundesweit Käufer von Elektro- und Hybridfahrzeugen gegen unfaire Verkaufspraktiken.

Kontakt für Betroffene:
Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
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Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • Anwalt (Wikipedia)
    Der Anwalt oder die Anwältin agieren als vertragliche oder gesetzliche Vertreter in Rechtsangelegenheiten, insbesondere von Privatpersonen, Unternehmen oder Institutionen gegenüber dem Staat, Behörden, Gerichten oder Unternehmen. Eine andere Bezeichnung für einen Anwalt ist Advokat.
  • Elektroauto (Wikipedia)
    Als Elektroauto (auch E-Auto, elektrisches Auto, elektrisch betriebenes Auto) wird im weitesten Sinne ein Automobil bezeichnet, das mindestens einen Elektromotor zum Antrieb nutzt. Dieser Artikel konzentriert sich auf rein batterieelektrische Autos. Andere Konzepte sind Hybridautos und Brennstoffzellenautos. Der größte Markt für Elektroautos entstand in China durch eine aktive, bis in die Mitte der 2000er-Jahre zurückreichende Industriepolitik. Zwei Drittel der in China verkauften Elektroautos sind mit Stand 2025 günstiger als vergleichbare Verbrenner. Elektroautos sind eine Form der Elektromobilität.
  • Kaufvertrag (Wikipedia)
    Der Kaufvertrag ist die häufigste Form des Umsatzes von Gütern. Die Leistungspflichten bestehen darin, dass der Verkäufer dem Käufer die Rechtsinhaberschaft an einer Sache, einem Recht, einer Forderung oder sonstigen vermögenswerten Position verschafft. Im Gegenzug schuldet der Käufer dem Verkäufer die Gegenleistung in Form von Geld. Grundsätzlich ist der Kaufvertrag formfrei. Er kann schriftlich, mündlich oder durch konkludentes Handeln geschlossen werden.
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    Gewährleistung, auch Mängelhaftung, bedeutet im Schuldrecht das Einstehenmüssen für eine mangelhafte Leistung. Das Gewährleistungsrecht ist ein Teil des Leistungsstörungsrechts. Im Beispiel des Sachkaufs haftet der Verkäufer für einen Mangel der gekauften Sache. Schuldner der Mängelansprüche ist grundsätzlich der Verkäufer, nicht der Hersteller der Sache. Jeweils eigene Gewährleistungsregelungen gibt es u. a. auch bei Miet-, Reise- und Schenkungsverträgen. Von der gesetzlichen Gewährleistung ist die Übernahme einer Garantie zu unterscheiden. In der Europäischen Union beeinflussen Rechtsakte des Verbraucherschutzrechts das nationale Gewährleistungsrecht, z. B. die Verjährungsfrist oder eine Beweislastumkehr. Die Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie (EU-Richtlinie 99/44) bspw. bestimmte einheitliche Mindeststandards für die Gewährleistung beim Verkauf einer Ware von einem Unternehmer an einen Verbraucher.
  • Schadensersatz (Wikipedia)
    Unter Schadensersatz (oft SE abgekürzt) versteht man im deutschen Recht die Rechtspflicht zum Ausgleich eines Schadens.
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