Zum 1. Januar 2025 ist eine der bedeutsamsten Reformen im Bereich der Umsatzsteuer in Kraft getreten:

Reform der Umsatzsteuerpflicht für Kleinunternehmer

(Bildquelle: iStock-1206342311)

Die Neuregelung der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Ziel des Gesetzgebers ist es, kleine Betriebe und Solo-Selbstständige zu entlasten und gleichzeitig EU-weite Vorgaben umzusetzen. Doch was ändert sich konkret – und wie reagieren Betroffene?
Neue Umsatzgrenzen: Mehr Spielraum für Kleinunternehmen
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Anhebung der Umsatzgrenzen. Während bislang die Kleinunternehmerregelung nur für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 22.000 Euro im Vorjahr galt, wurden diese Schwellenwerte nun wie folgt angepasst:

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– 25.000 Euro Umsatz im Vorjahr (statt bisher 22.000 Euro)
– 100.000 Euro voraussichtlicher Umsatz im laufenden Kalenderjahr (neu eingeführt)

Diese Erweiterung eröffnet nun auch wachstumsstärkeren Einzelselbstständigen, Freiberuflern und Kleingewerbetreibenden die Möglichkeit, weiterhin umsatzsteuerfrei zu fakturieren, was ihnen sowohl administrative Pflichten als auch Wettbewerbsnachteile ersparen kann.
Was bedeutet die Reform in der Praxis?
Die Kleinunternehmerregelung ermöglicht es, keine Umsatzsteuer auf Rechnungen auszuweisen und somit auf das Ausfüllen monatlicher oder vierteljährlicher Umsatzsteuervoranmeldungen zu verzichten. Damit reduziert sich der bürokratische Aufwand erheblich – insbesondere für Unternehmensgründer, Teilzeit-Selbstständige oder nebenberuflich Tätige.

Allerdings müssen Unternehmer, die von dieser Regelung Gebrauch machen wollen, die Voraussetzungen genau prüfen – insbesondere, ob die Umsatzprognosen im laufenden Jahr den neuen Schwellenwert nicht überschreiten. Kommt es zu einer Überschreitung, entfällt die Steuerfreiheit rückwirkend, was zu Nachzahlungen führen kann.
EU-weit abgestimmte Harmonisierung
Die Reform basiert auf einer EU-weiten Harmonisierung durch die sogenannte „VAT in the Digital Age (ViDA)“-Initiative der Europäischen Kommission. Ziel ist es, grenzüberschreitende Geschäftstätigkeiten zu erleichtern und gleichzeitig Steuerlücken zu schließen, etwa durch bessere digitale Erfassung und Überwachung der Umsatzsteuerpflicht in Europa.

In diesem Zusammenhang dürfen auch Kleinunternehmer, die Leistungen ins EU-Ausland erbringen, die vereinfachten Regelungen künftig unter bestimmten Bedingungen anwenden. Dies war bislang häufig ein Ausschlusskriterium.
Kritik aus der Praxis
Während die Reform von vielen als Erleichterung begrüßt wird, gibt es auch kritische Stimmen. Insbesondere Steuerberater und Handelskammern warnen davor, dass die neuen Regelungen bei unsachgemäßer Anwendung zu Fehleinschätzungen und Nachzahlungen führen können.

„Die neuen Schwellenwerte klingen auf den ersten Blick attraktiv, bergen aber die Gefahr, dass Kleinunternehmer ihre tatsächlichen Umsätze falsch einschätzen – mit teuren Konsequenzen“, erklärt Steuerberaterin Dr. Andrea Scholz aus Köln.

Zudem besteht die Gefahr, dass die Kleinunternehmerregelung als Wachstumshemmnis wirken könnte. Unternehmen, die knapp unter den neuen Grenzen bleiben wollen, könnten Investitionen oder Umsatzausweitungen bewusst vermeiden, um den Status nicht zu verlieren.
Fazit: Zwischen Vereinfachung und Verantwortung
Die Reform der Umsatzsteuerpflicht für Kleinunternehmer bringt auf der einen Seite spürbare administrative Entlastung, auf der anderen Seite aber auch neue Anforderungen an Planung und Dokumentation. Wer von den neuen Regelungen profitieren möchte, sollte die Umsatzentwicklung eng überwachen und sich bei Unsicherheiten beraten lassen.

Langfristig bietet die neue Regelung jedoch eine wertvolle Möglichkeit, die steuerliche Bürokratie für kleine Betriebe zu reduzieren und mehr Flexibilität im unternehmerischen Alltag zu schaffen – vorausgesetzt, sie wird mit der nötigen Sorgfalt umgesetzt.

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Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • Bürokratieabbau (Wikipedia)
    Bürokratieabbau ist ein Schlagwort in der Politik, Wirtschaft und Verwaltung und bezeichnet die Reduzierung der Überregulierung eines Behörden­handelns, das u. a. durch das Bürokratiemodell von Max Weber geprägt ist. Gemeint ist der Abbau von Stellen, Verwaltungsanweisungen und Rechtsnormen, aber auch die Schaffung einer erhöhten Transparenz behördlichen Handelns, innerhalb einer rationalisierten und effizienteren Arbeitsplatz­organisation, zudem teils auch der Abbau von Hierarchien und Subventionen innerhalb der Behördenstruktur.
  • Kleinunternehmerregelung (Wikipedia)
    Die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG ist eine Vereinfachungsregelung im Umsatzsteuerrecht, die Unternehmern mit niedrigen Umsätzen ein Wahlrecht in Bezug auf die Umsatzsteuer gewährt. Praktisch bedeutet dies, dass alle Umsätze umsatzsteuerfrei sind, wenn der Umsatz im Vorjahr nicht mehr als 25.000 Euro betrug und im laufenden Jahr nicht mehr als 100.000 Euro beträgt; im Jahr der Existenzgründung gilt nach Ansicht des BMF die Grenze von 25.000 Euro. Die Regelung ist an die Person gebunden. Wer zum Beispiel drei Betriebe besitzt, darf mit allen zusammen die Umsatzgrenze von 25.000 Euro nicht überschreiten. Der maßgebende Umsatz bestimmt sich nach § 19 Absatz 2 UStG. Bestimmte steuerfreie Umsätze, die den Vorsteuerabzug ausschließen und Umsätze von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens sind nicht in den maßgebenden Umsatz einzubeziehen. Kleinunternehmer dürfen keine Umsatzsteuer ausweisen und sind vom Vorsteuerabzug aus Rechnungen anderer Unternehmer ausgeschlossen (vgl. aber unten "Wahlrecht"). Bei Umsätzen im EU-Ausland kann die Angabe einer Umsatzsteueridentifikationsnummer erforderlich sein. Ab 2025 können Kleinunternehmer die Kleinunternehmerregelung auch für Umsätze im EU-Ausland anwenden, sofern der Gesamtumsatz im EU-Ausland im Vorjahr und im aktuellen Jahr jeweils nicht mehr als 100.000 Euro netto beträgt. Der Kleinunternehmer unterliegt dennoch dem Umsatzsteuergesetz. Mit der Kleinunternehmerregelung gelten für Unternehmer die Rechnungsvorschriften des § 34a UStDV. In der Rechnung darf nur der Nettowert ohne Angabe von Umsatzsteuersätzen und Umsatzsteuer aufgeführt werden, denn die Umsätze sind steuerfrei. Dadurch wird verhindert, dass ein vorsteuerabzugsberechtigter Leistungsempfänger Vorsteuer aus den Rechnungen des Kleinunternehmers ziehen kann. Weist ein Kleinunternehmer dennoch Umsatzsteuer aus, ist er zur Abführung dieser an das Finanzamt verpflichtet, die nur durch eine entsprechende Korrektur des falschen Steuerausweises in der Rechnung verhindert oder rückgängig gemacht werden kann (§ 14c, § 17 Abs. 1 UStG). Der Kleinunternehmer ist grundsätzlich von den Erklärungsabgabepflichten des § 18 UStG befreit. Allerdings bestimmt § 18 Abs. 4a …
  • Steu (Wikipedia)
    Thomas Steu (* 9. Februar 1994 in Bludenz) ist ein österreichischer Rennrodler.
  • Umsatzsteuerpflicht (Wikipedia)
    Eine Umsatzsteuer (USt) ist eine Steuer, die das Entgelt für Lieferungen und sonstige Leistungen von Unternehmern besteuert; eine Gemeinschaftsteuer; eine indirekte Steuer; eine Verkehrsteuer oder (auch) Verbrauchsteuer; eine oftmals zwischen Nachbarstaaten harmonisierte Steuer (Steuerharmonisierung); und eine Haupteinnahmequelle des Staates (Steueraufkommen). Die Umsatzsteuer wird prozentual vom Entgelt (Nettoverkaufspreis = Umsatz des Lieferanten) berechnet und bildet zusammen mit diesem den vom Leistungsempfänger zu entrichtenden Preis (Bruttoverkaufspreis). Die Umsatzsteuer gehört nicht zu den betrieblichen Kosten und mindert nicht den Ertrag des Unternehmers. Es gibt im Wesentlichen zwei Varianten der Umsatzsteuer: Die in Deutschland bis 1967 und in Österreich bis 1973 verwendete Allphasen-Brutto-Umsatzsteuer und die seither verwendete Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug. Die Gesetzgeber in Deutschland und Österreich hatten bei der Umstellung den Namen der Steuer unverändert gelassen; dennoch hat sich außerhalb des amtlichen Sprachgebrauchs der Ausdruck Mehrwertsteuer (MwSt.) für die neue Variante mit Vorsteuerabzug durchgesetzt. Diese Bezeichnung ist insofern passend, als bei der neuen im Gegensatz zur alten Variante grundsätzlich nur die Wertschöpfung belastet wird.
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