ARAG Experten über verlorenen Appetit und lange Wartezeiten im Restaurant
Ein Restaurantbesuch sollte eigentlich entspannt und genussvoll sein. Doch manchmal stehen plötzlich rechtliche Fragen auf der Speisekarte: Dürfen Wirte No-Show-Gebühren verlangen, wenn man eine Reservierung verpasst? Müssen Gäste auch zahlen, wenn das Essen nicht schmeckt? Und wie sieht es mit Kindertellern, Garderobenhaftung oder langen Wartezeiten aus? Die ARAG Experten klären auf, welche Rechte und Pflichten Gäste und Gastronomen tatsächlich haben.
Gebühren für eine Tischreservierung?
Eine Tischreservierung im Restaurant hat je nach Anzahl der Gäste erhebliche Auswirkungen auf Personalplanung, Einkäufe sowie Vorbereitungen. Daher kann theoretisch Schadensersatz oder eine sogenannte No-Show-Gebühr erhoben werden, falls die Gäste ihre Reservierung zu spät oder gar nicht absagen. Aber solch eine Regelung muss mindestens rechtssicher in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) formuliert und einsehbar sein. Ansonsten ist die Forderung nicht wirksam und der Betroffene kann die Zahlung verweigern. Darüber hinaus muss der Gast, der die Gebühr zahlen soll, die Möglichkeit haben, nachzuweisen, dass dem Gastronomen theoretisch gar kein Schaden entstanden ist. Beispielsweise, weil er den Tisch wieder vergeben konnte. Grau ist also alle Theorie. Und die hakt schon zu Beginn. Denn wem will man die Gebühr auferlegen, wenn für eine Reservierung in der Regel nur eine Telefonnummer erforderlich ist?
Recht auf begrenzte Nutzungszeiten?
Die Vergabe von Zeitfenstern für das Essen, in der Regel sind das zwei Stunden, hat sich in Deutschland während der Corona-Pandemie etabliert, als die Plätze besonders begrenzt waren und so das Restaurant besser ausgelastet werden konnte. Im Ausland ist dieses Prozedere allerdings schon seit Jahren üblich. Und die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es durchaus erlaubt ist, die Tischzeiten zu begrenzen. Denn Gastronomen haben Hausrecht im eigenen Betrieb und können solche Regeln selbst bestimmen.
Hat’s geschmeckt?
Was man verzehrt, muss man in der Regel bezahlen. Erst alles verputzen und sich dann beschweren, ist daher keine gute Idee. Wem es nicht schmeckt, der sollte so früh wie möglich das Service-Personal darauf hinweisen. Ob es dann ein neues Gericht gibt, hängt vom Fall ab: Mag man die Speisen einfach nicht, liegt es im Ermessen des Personals, ob eine alternative Bestellung kostenfrei möglich ist. Zumindest, sofern die Speise nachweislich ordnungs- und vertragsgemäß zubereitet wurde (Amtsgericht Auerbach, Az.: 3 C 883/01). Ist etwas anderes auf dem Teller als in der Speisekarte beschrieben, können Gäste auf einen Austausch oder eine Nachbesserung bestehen. Oder aber sie erklären sich bereit, das falsch gelieferte Gericht zu essen. Ist der Preis dafür höher, raten die ARAG Experten, vorher zu klären, dass man nur den niedrigeren Preis für die ursprüngliche Bestellung zahlen muss. Ist etwas ungenießbar, weil z. B. eine Schnecke im Salat auftaucht, hat man natürlich das Recht, das Essen zurückzugeben und etwas anderes zu bestellen. Ist der Appetit daraufhin vergangen, muss man nur das bezahlen, was man bis dahin verzehrt hat (Amtsgericht Burgwedel, Az.: 22 C 669/85).
Zu lange aufs Essen gewartet?
Wartet man mehr als 90 Minuten auf sein Essen, darf man laut ARAG Experten die Rechnung um rund ein Drittel kürzen (Landgericht Karlsruhe, Az.: 1 S 196/92). Eine zu lange Wartezeit bei der Rechnung entbindet Gäste hingegen nicht von der Zahlung. Aber man muss nicht ewig warten. Es gibt zwar keine genaue gesetzliche Regelung zur Wartezeit, aber wenn man nach mehr als einer halben Stunde keine Rechnung bekommt und mehrfach nachgefragt hat, darf man gehen. Allerdings sind Gäste hier in der Beweispflicht und man muss seine Adresse hinterlassen, damit man eine Rechnung geschickt bekommen kann. In allen anderen Fällen bleibt es Zechprellerei. Daher raten die ARAG Experten, Eigeninitiative zu übernehmen und direkt zur Servicekraft oder zum Wirt zu gehen, um zu zahlen.
Kinderteller und Seniorenteller für Jedermann?
Grundsätzlich darf jeder alles bestellen, was in der Speisekarte angeboten wird. Allerdings ist es dem Restaurantbetreiber vorbehalten, das Angebot einzuschränken. Zudem sind alle Inhalte der Speisekarte unverbindliche Angebote. Der Wirt muss also nicht immer alle genannten Speisen vorhalten, sondern darf Gerichte streichen, die gerade ausverkauft sind. Auch müssen nicht alle genannten Getränke vorrätig sein.
Bei Senioren- und Kindertellern ist der Preis in der Regel deutlich günstiger, weil die Portion kleiner ausfällt oder auf Bestandteile verzichtet wird. Daher sind solche Gerichte auch ideal für Besucher mit kleinem Hunger oder kleinem Budget. Und auch, wenn vermutlich viele Restaurants ein Auge zudrücken: Der Restaurantbetreiber darf laut ARAG Experten vorgeben, ab oder bis zu welchem Alter seine Kunden diese speziellen Gerichte bestellen dürfen. Genauso hängt es vom Wirt ab, ob sich Erwachsene ein Hauptgericht teilen dürfen. Auch für Beilagen wie z. B. Salate oder Pommes gilt: Werden sie explizit nur als Beilagen zu einem Hauptgericht serviert, können Gäste nicht darauf bestehen, sie als Hauptgericht zu bestellen. Allerdings darf ein Gastronom nicht vorschreiben, welchen Gang man ordert. So ist es z. B. möglich, dass sich Gäste nur eine Vorspeise bestellen und auf einen Hauptgang verzichten.
Keine Haftung für die Garderobe?
Schilder an Garderoben, dass bei Diebstahl keine Haftung übernommen wird, sind laut ARAG Experten nicht viel mehr als Dekoration. Denn für die Haftungsfrage kommt es darauf an, ob mit dem Restaurant ein Verwahrungsvertrag geschlossen wurde. Das ist allerdings in der Regel nicht der Fall, wenn Jacken oder Mäntel an der Garderobe aufgehängt werden. Nur in dem seltenen Fall, dass der Gastwirt die Garderobe in einem separaten, unbewachten Raum deponiert, kann unter Umständen eine Haftung für gestohlene Jacken in Betracht kommen.
Ein Fleck: oh Schreck!
Mit tollpatschigen, kleckernden Gästen rechnet wohl jeder Gastwirt. Doch wer zahlt für die Reinigung oder ersetzt sogar den Schaden, wenn Reinigen nicht hilft? Die ARAG Experten verweisen in diesem Zusammenhang auf einen konkreten Fall, in dem ein Restaurantbesitzer 3.000 Euro Schadensersatz von einem Gast forderte. Die Frau hatte beim Nachschenken von Rotwein nicht nur das Glas, sondern auch die Sitzecke getroffen. Diese hatte jetzt hässliche Rotweinflecken auf dem cremefarbenen Polster. Der Stoff war nicht zu reinigen und nachkaufen konnte man ihn auch nicht. Daraufhin ließ der Gastwirt gleich sämtliche Möbelstücke neu beziehen. Mit den knapp 900 Euro, die die Haftpflichtversicherung der Restaurantbesucherin ihm zahlte, wollte er sich nicht zufriedengeben und zog vor Gericht. Doch dort unterlag der Gastronom. Denn die Richter waren der Ansicht, dass die Wahl eines derart kostbaren Polsterbezugs nicht der Frau anzulasten sei. Zudem sind Essen und Trinken in einem Restaurant übliche Handlungen, verbunden mit üblichen Gefahren durch Verschütten oder Kleckern. Und sofern die Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden, muss der Betreiber einer Gaststätte schlichtweg damit rechnen (Amtsgericht Augsburg, Az.: 23 C 149/03).
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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,8 Milliarden Euro.
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- Appetit (Wikipedia)
Unter Appetit (von lat. appetitus cibi „Verlangen nach Speise“, von appetere = begehren, verlangen) versteht man einen psychischen Zustand, der sich durch das lustvoll geprägte Verlangen, etwas Bestimmtes zu essen, auszeichnet. Damit unterscheidet er sich als psychologisches Phänomen von dem in erster Linie physiologischen Gefühl des Hungers. Das Gegenteil von Appetit auf eine Speise ist Ekel. - ARAG (Wikipedia)
ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent - experte (Wikipedia)
Ein Experte (auch Fach- oder Sachkundiger oder Spezialist) ist eine Person, die über überdurchschnittlich umfangreiches Wissen auf einem Fachgebiet oder mehreren bestimmten Sacherschließungen oder über spezielle Fähigkeiten verfügt. Neben dem theoretischen Wissen kann dessen kompetente Anwendung, also praktisches Handlungswissen, für einen Experten kennzeichnend sein. Experten sind auf der Grundlage fachlichen Wissens und Könnens imstande, „Aufgaben und Probleme zielorientiert, sachgerecht, methodengeleitet und selbständig zu lösen und das Ergebnis zu beurteilen“. Schlüsselbegriffe der Fachkompetenz sind danach Zielorientierung, Sachgerechtheit (Gegenstandsbezogenheit), Methodenkompetenz, Selbständigkeit und die Fähigkeit zu situationsgerechter Anwendung und Ergebnisbeurteilung. - Gast (Wikipedia)
Ein Gast (Mehrzahl Gäste) ist allgemein eine zum vorübergehenden Bleiben eingeladene oder willkommene Person, die einen Besuch macht oder ihren Urlaub verbringt. Ursprünglich bedeutete Gast „Fremdling“, wie auch verwandte Bezeichnungen in anderen germanischen Sprachen. Während einerseits Fremden Gastrecht zu gewähren war bis hin zu einer Gastfreundschaft, galt es andererseits vorsichtig zu sein, denn Fremde konnten feindliche Absichten hegen. In der Regel hält sich ein Gast immer nur für eine begrenzte Zeit beim Gastgeber auf. Die grammatisch männliche Personenbezeichnung Gast bezeichnet eine Person unabhängig von ihrem Geschlecht: Gäste sind willkommen! Seit Jahrhunderten findet sich aber stellenweise auch die unüblichere weibliche Form Gästin, die besonders durch den Diskurs um Gendersprache heute in breitere Verwendung gelangt. - Gäste (Wikipedia)
Ein Gast (Mehrzahl Gäste) ist allgemein eine zum vorübergehenden Bleiben eingeladene oder willkommene Person, die einen Besuch macht oder ihren Urlaub verbringt. Ursprünglich bedeutete Gast „Fremdling“, wie auch verwandte Bezeichnungen in anderen germanischen Sprachen. Während einerseits Fremden Gastrecht zu gewähren war bis hin zu einer Gastfreundschaft, galt es andererseits vorsichtig zu sein, denn Fremde konnten feindliche Absichten hegen. In der Regel hält sich ein Gast immer nur für eine begrenzte Zeit beim Gastgeber auf. Die grammatisch männliche Personenbezeichnung Gast bezeichnet eine Person unabhängig von ihrem Geschlecht: Gäste sind willkommen! Seit Jahrhunderten findet sich aber stellenweise auch die unüblichere weibliche Form Gästin, die besonders durch den Diskurs um Gendersprache heute in breitere Verwendung gelangt. - Gastronom (Wikipedia)
Ein Gastwirt leitet als selbständiger Unternehmer oder als Angestellter eines Unternehmens fachlich und kaufmännisch eigenverantwortlich einen Gastronomiebetrieb, daher auch die abgeleitete Bezeichnung Gastronom. Das Wort „Wirt“ entstammt dem germanischen „werdum“ für „Hausherr“. Im Gegensatz zum Koch oder Restaurantfachmann ist Gastwirt kein geschützter Ausbildungsberuf. - Hausrecht (Wikipedia)
Das Hausrecht umfasst das Grundrecht auf Schutz des befriedeten Wohn- oder Gewerbebereiches. Verfügungsberechtigte können einvernehmlich bestimmen, ob Nicht-Verfügungsberechtigten Zutritt oder Verweilen verwehrt wird und unter welchen Bedingungen, z. B. Zahlung eines Eintrittspreises, Zutritt oder Verweilen dennoch gestattet werden. - Kinderteller (Wikipedia)
Kinderteller steht für: speziell für Kinder angefertigte Teller, oft aus bruchfesten Materialien und mit kindgerechten Motiven verziert, in Restaurants auf der Speisekarte separat angebotene Kinderportionen oder -gerichte, oder ebenfalls in Restaurants angebotenes zusätzliches Tischgedeck für Kinder, siehe Räuberteller - Nutzungszeit (Wikipedia)
Unter Nutzung versteht man die Verwendung eines Materials bzw. Betriebsmittels zur Erfüllung einer Arbeitsaufgabe. Nutzung ist in der REFA-Terminologie die Bezeichnung für die Ablaufarten des Betriebsmittels im Arbeitssystem. Diese Definition entstammt dem Industrial Engineering, welches im deutschsprachigen Raum insbesondere durch den REFA-Verband vertreten wird. Ähnlich definieren ein Vierteljahrhundert später Hopp & Spearman: - Personalplanung (Wikipedia)
Personalplanung ist ein Teil der Unternehmensplanung und des Personalwesens. Sie soll in die nahe, mittlere und ferne Zukunft vorausschauend alle Maßnahmen berücksichtigen, die erforderlich sind, damit dem Unternehmen zur Erreichung seiner Ziele die dazu erforderlichen Mitarbeiter zur Verfügung stehen. Die Personalplanung ist die Projektion gewollten personalwirtschaftlichen Handels in die Zukunft. Dabei müssen die Qualität und Quantität der Mitarbeiter (Arbeitnehmer), M.A.Z.O. (richtiger Mitarbeiter, richtige Anzahl, richtige Zeit, richtiger Ort), die Einhaltung von Kostenplänen und geplanten Kostenverläufen sowie individuelle Erwartungen und betriebliche Erfordernisse berücksichtigt werden. Entsprechend der jeweiligen Branche (Industrie, Handel, Dienstleistungen/Nonprofit) sind dabei Mindestbesetzungen für die einzelnen Funktionen zu definieren, da zum Beispiel ein Vollzeitmitarbeiter im Handel im Durchschnitt ca. 1.700 Stunden im Jahr zur Verfügung steht, die Ladenöffnungszeiten aber eine Anwesenheit von mindestens 2.500 Stunden („Mindestbesetzung“) erfordern. Zudem ist die Personalplanung mit der Unternehmens- und Führungsphilosophie zu verbinden, insbesondere bei der Vereinbarung der zu erbringenden Leistung (Zielvereinbarung) und der Bindung an Umsatzziele. Die Teilpläne der Personalplanung bestehen in: Personalbestandsplanung Personalbedarfsplanung Planung der Personalbeschaffung Planung der Personalentwicklung Personaleinsatzplanung Planung der Personalkosten, auf der Basis bisher gegebener Kosten (Soll- und Plankosten) Planung der Personalfreisetzung Workforce-Management quantitative Anpassung im variablen Faktor Die Notwendigkeit der Personalplanung besteht erstmals bei der Gründung eines Unternehmens. Sie setzt sich fort, wenn das Unternehmen in einem turbulenten Umfeld tätig ist, an das es sein Produktionsprogramm anpassen muss. Aber selbst bei einem ruhigen Umfeld kann ein Zwang zur Personalplanung durch Fluktuation oder durch Ausscheiden des Personals aus dem Berufsleben ausgelöst werden. Hierzu können z. B. Szenariotechniken mit einem best und einem worst case hilfreich sein. - Restaurant (Wikipedia)
Restaurants sind in der Gastronomie Gaststätten, in denen Speisen zubereitet, Getränke angeboten und dort nach Bestellung im Gastraum verzehrt werden. - Schadensersatz (Wikipedia)
Unter Schadensersatz (oft SE abgekürzt) versteht man im deutschen Recht die Rechtspflicht zum Ausgleich eines Schadens. - Service (Wikipedia)
Service (englisch service, „Dienst“; aus französisch bzw. altfranzösisch servise, „Dienstbarkeit, Ehrerbietung“; aus lateinisch servitium „Sklavendienst“) mit Betonung auf der ersten Silbe steht für: alle Arten einer Dienstleistung Kundendienst Service (französisch service „Tafelgeschirr“, ursprünglich „das, was dem Mahle dient“) mit Betonung auf der zweiten Silbe steht für einen zusammengehörenden Satz Essgeschirr, siehe Essgeschirr die Bedienung der Gäste in der Gastronomie, siehe Servieren die Überprüfung eines Kraftfahrzeugs in einer Werkstatt, siehe Kfz-Inspektion in der Schweiz allgemein eine Wartung Service (Musik), die Vertonung eines englischen Gottesdienstes Aufschlag in einzelnen Sportarten, siehe Angabe in der Informatik eine Bündelung von Funktionen in einer technischen Komponente, siehe Dienst (Informatik) Service Motors, ehemaliger US-amerikanischer Kraftfahrzeughersteller, 1911–1932 in Wabash, Ind. Service ist der Familienname folgender Personen: Elman Service (1915–1996), amerikanischer Ethnologe James Service (1823–1899), australischer Politiker John Stewart Service (1909–1999), US-amerikanischer Beamter im State Department Robert Service (Historiker) (* 1947), britischer Historiker Robert W. Service (1874–1958), kanadischer Dichter und Novellist Siehe auch: Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel mit Service beginnt Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel Service enthält SERVIS Serviss Ceviche Dienst (Begriffsklärung) - Speisekarte (Wikipedia)
Eine Speisekarte (auch Speisenkarte) ist eine Übersicht über die angebotenen Produkte, Leistungen und Preise eines gastronomischen Betriebes. Im alltäglichen Sprachgebrauch wird verkürzt von der „Karte“ eines Betriebes gesprochen. Sie enthält normalerweise das Angebot an Speisen, Getränken (Speise- und Getränkekarte) sowie – soweit angeboten – vollständigen Menüs. Einige Betriebe legen separate Menü-, Getränke-, Eis-, Dessert-, Zigarren- oder Weinkarten aus. Speisekarten bzw. Menükarten sind nach Angebot, Preis und Gestaltung ein aufschlussreiches Zeugnis ihrer Zeit. - Tischreservierung (Wikipedia)
Unter einer Reservierung versteht man im Dienstleistungssektor die rechtsverbindliche Vormerkung zu Gunsten eines Wirtschaftssubjekts für dessen Nutzung einer Dienstleistung zu einem bestimmten künftigen Termin oder Zeitraum, sodass diese während der fraglichen Zeit möglicherweise nicht mehr für andere Wirtschaftssubjekte zur Verfügung steht. - Wartezeit (Wikipedia)
Wartezeit steht für: Wartezeit im Arzneimittelrecht, beschränkt die Anwendung von Arzneimitteln bei Lebensmitteltieren, siehe Tierarzneimittel #Wartezeit Wartezeit nach der Anwendung eines Pflanzenschutzmittels bis zur nächsten Nutzung der Pflanze Wartezeit (Sozialversicherungsrecht), die Mindestversicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung, ehe Leistungsansprüche entstehen Wartezeit (Private Versicherung) Wartezeit (Produktion), die Summe der ablaufbedingten Unterbrechungen in einem geplanten Arbeitsablauf Wartezeit (Arbeitsrecht), Fristen vor Einsetzen eines arbeitsrechtlich wirksamen Ereignisses Wartezeit, ein Kriterium bei der Studienplatzvergabe, siehe Numerus clausus #Wartezeit Wartezeit, ein Kriterium bei der Warteschlange Wartezeit, ein Kriterium bei der Steuerung von Lichtsignalanlagen im Straßenverkehr