PFAS in Schaummitteltankanlagen rücken verstärkt in den Fokus der Regulierung. Betreiber müssen sich auf weitere Einschränkungen und Pflichten in den nächsten Jahren umfassend vorbereiten.
Die seit Jahrzehnten in der Brandbekämpfung verwendeten per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS), einschließlich Perfluorcarbonsäuren (PFC), stehen zunehmend im Fokus regulatorischer und wissenschaftlicher Aufmerksamkeit. Ihre Persistenz, Mobilität und Bioakkumulationsfähigkeit machen sie zu einer der bedeutendsten Herausforderungen im Umwelt-, Gesundheits- und Gewässerschutz. Besonders betroffen sind stationäre Schaumzumischanlagen, Sprinklernetze, Schaumtankanlagen, Schaumlagerbehälter, Löschwasser-Rückhalteanlagen sowie Industrieanlagen mit Feuerlöschtechnik, in denen fluorhaltige Schaummittel (z. B. AFFF, FP, FFFP) eingesetzt wurden oder werden – häufig über Jahrzehnte hinweg unbemerkt und ohne systematische Überprüfung auf Rückstände.
Die Europäische Union hat in den letzten Monaten entscheidende Maßnahmen ergriffen, die unmittelbar Auswirkungen auf Planung, Betrieb und Sanierung solcher Anlagen haben. Dieser Artikel gibt einen wissenschaftlich fundierten Überblick über die neuen Regelungen, deren zeitliche Staffelung sowie die technischen Implikationen für Betreiber, Planer und Dienstleister im Bereich der Brandschutz- und Löschtechnik.
Hintergrund: PFAS in Löschsystemen
PFAS werden aufgrund ihrer hervorragenden benetzenden, schäumenden und hitzebeständigen Eigenschaften seit Jahrzehnten in Schaumlöschmitteln eingesetzt. Die am häufigsten betroffenen Systeme sind:
* Schaum-Tankanlagen in Tanklagern und Raffinerien
* Schaum-Wasser-Sprinkleranlagen (z. B. in Flugzeughangars, Chemiebetrieben, Lagerhallen)
* Mobile Löschfahrzeuge und tragbare Löschtechnik
* Sprinklerzentralen mit integrierter Schaummittelinjektion
* Helikopterlandeplätze (z. B. auf Krankenhäusern, Schiffen)
* Gefahrstofflager und militärische Ausbildungsanlagen
Das Problem: PFAS-haltige Schaummittel kontaminieren nicht nur das Löschwasser, sondern hinterlassen persistente Rückstände in Rohrleitungen, Pufferbehältern, Tankinnenwänden, Injektoren und Dichtungen. Diese Rückstände können über Jahrzehnte toxikologisch relevante Konzentrationen abgeben.
Aktuelle und kommende Regulierungen in der EU
3.1 POP-Verordnung: Aufnahme neuer PFAS
Die POP-Verordnung (EU) 2019/1021 reguliert persistente organische Schadstoffe. Seit 5. Mai 2025 gilt:
UV-328, ein weit verbreiteter Lichtschutz in Schaumitteln und Tankauskleidungen, ist neu in Anhang I gelistet. Grenzwerte sinken stufenweise: 100 mg/kg -> 10 mg/kg (ab 2027) -> 1 mg/kg (ab 2029). Dies betrifft u. a. auch Behälterauskleidungen und Polymerbeschichtungen in Schaummittellagertanks und Feuerlöschpumpenhäusern.
3.2 PFOS-Grenzwerte: UTC-Regelung ab 3. Dezember 2025
Die bislang in Alt-Schaummitteln eingesetzte Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) unterliegt ab dem 3.12.2025 verschärften Grenzwerten für „unbeabsichtigte Rückstände“ (UTC): Gilt insbesondere für Bestandsanlagen mit „Dekontaminationsbedarf“ (Stichwort: PFOS-Rückverbleib in Rohrleitungen, Tanks, Ventilen, Schaumzumischern)
3.3 PFHxA-Beschränkung (REACH-Annex XVII)
Seit 19. September 2024 beschränkt: Perfluorhexansäure (PFHxA) und verwandte Stoffe:
Verbot in: Textilien, Papier, Lebensmittelverpackungen, aerosolisierten Löschsystemen und Schaumlöschmitteln Übergangsfristen enden je nach Produktgruppe zwischen 2025 und 2026
3.4 Trinkwassergrenzwerte (EU 2020/2184)
Ab 12. Januar 2026:
Summe PFAS <= 500 ng/l Summe PFAS-20 <= 100 ng/l In Deutschland: Abweichend strenger: PFAS-4 <= 20 ng/l Dies betrifft unmittelbar Betreiber von Feuerlöschteichen, Löschwasserzisternen, Sprinklerwasserspeichern sowie Industrieanlagen mit Rückhaltepflicht für Löschwasser. 3.5 Weitere Regelwerke Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV): Relevante Abfallschlüssel für PFAS-haltige Löschmittel, Filtermaterialien und kontaminierte Anlagenteile. CLP-Verordnung: Neue Einstufung PFAS-haltiger Stoffe als PBT/vPvB zu erwarten Auswirkungen auf den Betrieb stationärer Löschanlagen. 4.1 Pflichten für Betreiber Erfassung & Analyse aller PFAS-Quellen (inkl. Probenahme in: Saugbehältern, Schaumleitungen, Auffangwannen) Dekontamination oder Ersatz PFAS-belasteter Bauteile (z. B. PE- und Teflon-Dichtungen, Gummimembranen, Tanks, Injektorensysteme) Austausch poröser oder irreversibel kontaminierter Materialien Durchführung validierter Spül- und Inertisierungskonzepte Dokumentationspflichten gemäß Umweltrecht und Produkthaftung Aufbau digitaler PFAS-Historien (z. B. QR-Markierung betroffener Bauteile) 4.2 Relevante Suchparameter: PFAS Schaummittel Entsorgung | Reinigung Schaummittel Sprinkleranlagen | Dekontamination Schaumtank | PFAS Reinigung Injektorstation | Schaumzumischanlage entgiften | PFOS Sprinklernetz Rückstände | PFAS Probenanalyse Brandschutz | Altlast Sprinkleranlage | PFAS Rückbau Schaumwasseranlage | Entsorgung PFAS-haltiger Löschmittel | Feuerwehrfahrzeug PFAS dekontaminieren | Gutachten PFAS Löschwasser Ausblick: Die große PFAS-Gruppenbeschränkung der ECHA Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) arbeitet an der größten jemals vorgeschlagenen Stoffgruppenbeschränkung im Rahmen von REACH: Betrifft über 10.000 PFAS-Verbindungen _Ziel: Langfristige Verbote fluorhaltiger Produkte (inkl. Schaumkonzentrate, Hydraulikflüssigkeiten, Wartungschemikalien)_ Ausnahme: „Essential Use“-Regelung für kritische Infrastruktur und bestimmte Industrien (noch nicht final definiert) Frühester Beschluss: 2026, aber erste Verbote ab 2025 (Importrestriktionen) Empfehlungen für Planer, Betreiber & Dienstleister Technische Bewertung aller Löschanlagen mit Verdacht auf PFAS-Kontamination Umrüstung auf fluorfreie Schaummittel (F3) mit validierter Löschwirkung nach EN 1568 Spül- und Inertisierungskonzepte für Altanlagen Vertragliche Absicherung bei Sanierungs- und Wartungsmaßnahmen Langfristige PFAS-Monitoringkonzepte (z. B. periodische Wasseranalyse in Sprinklerringen, Tanks, Wasserauffangsystemen) Zusammenarbeit mit zertifizierten Laboren, Sanierungs- und Entsorgungsdienstleistern
Zusammengefast:
Die regulatorischen Neuerungen der EU im Jahr 2024 und 2025 markieren einen Wendepunkt im Umgang mit PFAS in Brandschutztechnik und Feuerlöschanlagen. Betreiber und Sachverständige sind gleichermaßen gefordert, technische, rechtliche und betriebswirtschaftliche Konsequenzen zu ziehen. Eine umfassende Systemanalyse, PFAS-Probenahme, technische Umrüstung sowie ein dokumentierter Sanierungsplan werden künftig nicht nur Standard, sondern gesetzlich gefordert sein. Ohne zeitgerechte Umsetzung drohen Umweltauflagen, wirtschaftliche Verluste und schlimmstenfalls der Verlust der Betriebserlaubnis.
Zukunftsaussichten:
In den kommenden Jahren ist mit weiteren einschneidenden Beschränkungen zu rechnen, die insbesondere Betreiber von Schaummitteltankanlagen betreffen werden. Neben der vollständigen Umsetzung der PFAS-Gruppenbeschränkung durch die ECHA ist zu erwarten, dass folgende Maßnahmen konkretisiert oder neu eingeführt werden:
Verschärfung der Abfallverordnung: PFAS-haltige Rückstände, kontaminierte Tankauskleidungen und Spülwässer könnten als gefährlicher Abfall eingestuft und nur noch durch zertifizierte Sonderabfallentsorger behandelt werden dürfen.
Zulassungspflicht für Schaummittel: Es wird diskutiert, nur noch fluorfreie Schaummittel mit validierter Löschwirkung (nach EN 1568) auf dem Markt zuzulassen – Altbestände könnten einem Verwendungsverbot unterliegen.
Prüfpflicht für Bestandsanlagen: Es ist wahrscheinlich, dass regelmäßige Umweltverträglichkeitsprüfungen oder behördlich angeordnete PFAS-Probenahmen in Anlagen verpflichtend werden, insbesondere bei Verdacht auf Leckagen oder unzureichende Rückhaltekapazität.
Bau- und Betriebsgenehmigungen: Neue Schaummitteltankanlagen müssen künftig PFAS-frei geplant und genehmigt werden. Für bestehende Anlagen sind Nachrüstpflichten zu erwarten (z. B. Sekundärbarrieren, Detektionssysteme).
Finanzielle Haftungsregelungen: Die Erweiterung der Betreiberhaftung auf Altlasten und unsachgemäße Dekontamination ist in Vorbereitung – analog zu bestehenden Umwelt- und Bodenschutzgesetzen.
Betreiber sollten sich frühzeitig auf diese Entwicklungen einstellen und ihre Anlagentechnik, Dokumentation und Entsorgungsstrategie strategisch ausrichten. Ein vorsorglicher Umbau auf PFAS-freie Systeme reduziert nicht nur Umwelt- und Haftungsrisiken, sondern auch potenzielle Betriebsausfälle durch regulatorische Maßnahmen.
Normen, Richtlinien und Quellen
_Verordnung (EU) 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe (POPs-Verordnung)_
_Richtlinie (EU) 2020/2184 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch_
_REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 – Annex XVII PFHxA_
_Vorschlag zur PFAS-Gruppenbeschränkung (ECHA, 2023-2025)_
_Stockholmer Übereinkommen (Amendment 2025 zu PFAS)_
_Bundesumweltamt: Technische Hinweise zur PFAS-Detektion und Reinigung_
_DIN EN 13565 (Teile 1-3): Schaum-Löschanlagen_
_DIN EN 1568: Prüfverfahren für Schaummittel_
_AVV – Abfallverzeichnisverordnung_
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Herr Matthias Natusch
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Die NT Service GmbH ist ein spezialisierter Anbieter für industrielle Reinigung, Dekontamination und Sanierung mit einem besonderen Fokus auf PFAS/PFC-Kontaminationen. Das Unternehmen verfügt über mehr als ein Jahrzehnt Erfahrung in der sicheren Entfernung persistenter Schadstoffe aus technischen Anlagen, Brandschutzsystemen und industriellen Produktionsstätten.
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