Parteispenden: Politisches Engagement lohnt sich doppelt

Parteispenden: Politisches Engagement lohnt sich doppelt

Frau spricht auf Wahlkampfveranstaltung (Bildquelle: as-artmedia/stock.adobe.com)

Die Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern sowie die Kommunalwahlen in Niedersachsen versprechen einen spannenden Wahlherbst. Wahlkämpfe, Veranstaltungen und Informationsmaterialien kosten Parteien jedoch Geld. Ein wesentlicher Baustein der Parteienfinanzierung sind Spenden und Mitgliedsbeiträge. Wer eine anerkannte politische Partei finanziell unterstützt, fördert nicht nur deren Arbeit, sondern profitiert seit diesem Jahr von deutlich höheren steuerlichen Vergünstigungen. Das macht Parteispenden nun deutlich attraktiver.

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Neu: Steuerersparnis verdoppelt

Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 wurden die steuerlichen Vorteile für Parteispenden auf den doppelten Betrag hochgesetzt. In diesem Jahr können Alleinstehende erstmals Spenden und Mitgliedsbeiträge bis zu einem Höchstbetrag von 3.300 Euro als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Das Finanzamt zieht davon 50 Prozent unmittelbar von der tariflichen Einkommensteuer ab, maximal also 1.650 Euro. Die Steuerermäßigung erfolgt unabhängig vom persönlichen Steuersatz. „Wer den Höchstbetrag ausschöpft, reduziert seine Einkommensteuer somit tatsächlich um bis zu 1.650 Euro“, erklärt Tobias Gerauer, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern. Für zusammen veranlagte Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner verdoppeln sich diese Beträge auf 6.600 Euro beziehungsweise eine maximale Steuerersparnis von 3.300 Euro.

Zusätzlicher Sonderausgabenabzug

Doch damit endet die steuerliche Förderung von Parteispenden nicht. Der Anteil, für den keine Steuerermäßigung gewährt wurde, ist steuerlich auch interessant. Dieser kann bis zu einem weiteren Betrag von 3.300 Euro als reguläre Sonderausgaben berücksichtigt werden und mindert das zu versteuernde Einkommen zusätzlich. Der Steuervorteil dieses Betrags hängt diesmal hingegen vom individuellen Steuersatz ab. Somit können Parteispenden insgesamt mit bis zu 6.600 Euro steuerlich berücksichtigt werden. Bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren oder Lebenspartnern erhöht sich dieser Betrag auf 13.200 Euro. Eine gesetzliche Obergrenze für die Höhe von Einzelspenden gibt es in Deutschland aber nicht. Der Nachweis im Rahmen der Steuererklärung bleibt unkompliziert: Für Spenden bis zu einem Betrag von 300 Euro genügt dem Finanzamt in der Regel ein Kontoauszug oder ein Zahlungsbeleg. Erst bei höheren Beträgen verlangt das Steuergesetz eine Zuwendungsbestätigung der jeweiligen Partei.

Mehr Transparenz bei Großspenden

Während kleinere Parteispenden erst mit erheblicher zeitlicher Verzögerung in den Rechenschaftsberichten der Parteien publiziert werden, sorgen gesetzliche Transparenzregeln dafür, dass größere Zuwendungen öffentlich nachvollziehbar bleiben. Seit März 2024 müssen Parteien Einzelspenden ab einer Höhe von 35.000 Euro der Präsidentin des Deutschen Bundestages unverzüglich melden. Diese werden auf der Website des Bundestages veröffentlicht. Im laufenden Jahr wurden bis Ende Juli Großspenden von rund 4,2 Millionen Euro ausgewiesen. So soll die Einflussnahme auf die politische Willensbildung besser nachvollzogen werden.

Parteien finanzieren sich aus mehreren Quellen

Parteispenden und Mitgliedsbeiträge sind nur ein Baustein der Parteienfinanzierung. Hinzu kommen noch Mandatsträgerbeiträge und staatliche Zuschüsse, da Parteien einen essenziellen Beitrag zum Funktionieren eines demokratischen Staates leisten. Die staatliche Teilfinanzierung orientiert sich unter anderem am Wahlerfolg sowie an der Unterstützung durch Mitglieder und Spender. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Parteien einerseits ausreichend staatlich finanziert werden, andererseits nicht abhängig vom Staat werden. Daher schreibt das Parteiengesetz zudem eine Eigenfinanzierung der Parteien vor. Die staatliche Finanzierung darf dabei die selbst erwirtschafteten Einnahmen einer Partei nicht übersteigen.

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Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in rund 300 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit mehr als 700.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären – im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.

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Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • Partei (Wikipedia)
    Eine politische Partei (von lateinisch pars, Genitiv partis ‚Teil‘, ‚Richtung‘, ‚Seite‘), kurz auch Partei, ist ein auf unterschiedliche Weise organisierter Zusammenschluss von Menschen, die innerhalb eines umfassenderen politischen Verbandes (eines Staates o. Ä.) danach streben, möglichst viel politische Mitsprache zu erringen, um ihre eigenen sachlichen oder ideellen Ziele zu verwirklichen und/oder um persönliche Vorteile zu erlangen. Wesentlicher Teil des Erringens bzw. Ausübens solcher politischer Macht ist es, Führungspositionen in staatlichen und anderen Institutionen mit Parteimitgliedern oder der Partei nahestehenden Menschen zu besetzen. Politische Parteien in einem Mehrparteiensystem konkurrieren untereinander um die Besetzung der politischen Entscheidungspositionen; sie tragen zur politischen Willensbildung bei und bilden insofern eine wichtige Säule der politischen Verfasstheit eines demokratischen Staates. In einem Einparteiensystem ändern sich notwendigerweise auch Struktur und Funktion einer Partei. Eine derartige Partei „neuen Typs“ bekommt in der Regel „totalitären“ Charakter.
  • Parteienfinanzierung (Wikipedia)
    Die Parteienfinanzierung als Begriff der Politikwissenschaft umfasst Einnahmen, Ausgaben und Vermögensentwicklung der politischen Parteien. Die Einnahmen politischer Parteien stammen in den meisten Demokratien aus vier Hauptquellen: Mitgliedsbeiträge, Parteispenden, (direkte und indirekte) öffentliche Zuwendungen sowie Mandatsträgerabgaben/Parteisteuern (Abgaben bzw. „Sonderbeiträge“ von Abgeordneten und Ministern). Diese Einnahmearten haben bei Parteien in den verschiedenen Ländern unterschiedliche Bedeutung. Zuweilen tragen bei einzelnen Parteien zusätzlich Erträge aus der Beteiligung an wirtschaftlichen Unternehmen zur Finanzierung bei. Die Parteienfinanzierung ist abzugrenzen vom weiter gefassten Begriff der Politikfinanzierung, welche auch die Finanzierung der Fraktionen in supranationalen, nationalen, regionalen und kommunalen Parlamenten, der Abgeordneten (und ihrer Mitarbeiter) in Parlamenten aller Art sowie ggf. der politischen Stiftungen mit einbezieht.
  • Sonderausgaben (Wikipedia)
    Sonderausgaben im Sinne des deutschen Einkommensteuergesetzes (§ 10, § 10a EStG) sind Aufwendungen, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind und auch nicht wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden. Sonderausgaben werden vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen, sofern sie den Sonderausgaben-Pauschbetrag überschreiten. Sie mindern dadurch das zu versteuernde Einkommen. Bei den Sonderausgaben wird unterschieden nach Allgemeinen Sonderausgaben Aufwendungen für die Altersvorsorge Sonstigen Vorsorgeaufwendungen Sonstigen Sonderausgaben
  • Steuererklärung (Wikipedia)
    Eine Steuererklärung ist eine mündliche oder schriftliche Auskunft einer steuerpflichtigen Person über ihre Einkommens-, Umsatz- oder Vermögensverhältnisse oder über andere für eine Steuer relevante Tatsachen, die gegenüber einer Finanzbehörde abgegeben wird. Es handelt sich um eine Erklärung im juristischen, nicht im umgangssprachlichen Sinn. Die Behörde ermittelt aus diesen Angaben die Besteuerungsgrundlagen und setzt die Steuer fest, in der Regel mit einem schriftlichen Steuerbescheid. Je nach Steuerart gibt es verschiedene Steuererklärungen, beispielsweise in Deutschland für die Einkommensteuer die Einkommensteuererklärung.
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