Geänderte Förderbedingungen und neue gesetzliche Rahmenbedingungen sorgen bei Hauseigentümern für Beratungsbedarf
Meßkirch, 29. Juli 2026. Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Bedingungen für die staatliche Förderung beim Austausch einer Heizungsanlage. Gleichzeitig schafft das neue Gebäudemodernisierungsgesetz veränderte Rahmenbedingungen für die Wahl zukünftiger Heizsysteme. Die Nabenhauer GmbH & Co. KG aus Meßkirch empfiehlt Hauseigentümern, ihre Entscheidung nicht allein von der Förderhöhe oder einzelnen politischen Schlagworten abhängig zu machen.
Die Grundförderung für den Einbau einer förderfähigen Heizungsanlage beträgt weiterhin 30 Prozent. Geändert wurde jedoch unter anderem die Höhe der maximal berücksichtigungsfähigen Investitionskosten. Für die erste Wohneinheit werden nun bis zu 28.000 Euro anerkannt. Ab dem 1. Februar 2027 soll dieser Betrag erstmals und anschließend halbjährlich um jeweils 750 Euro sinken.
Für Eigentümer bedeutet dies, dass der Zeitpunkt einer geplanten Heizungsmodernisierung stärker berücksichtigt werden sollte. Dennoch sollte eine Investitionsentscheidung nicht unter Zeitdruck getroffen werden.
„Eine hohe Förderung macht aus einer technisch oder wirtschaftlich ungeeigneten Heizungsanlage noch keine gute Lösung. Entscheidend ist immer, welche Heiztechnik zum Gebäude, zum Wärmebedarf, zu den vorhandenen Heizflächen und zu den langfristigen Plänen der Eigentümer passt“, erklärt die Nabenhauer GmbH & Co. KG.
Mehr Wahlmöglichkeiten erfordern eine gründliche Beratung
Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz soll der Heizungstausch technologieoffener, flexibler und praxistauglicher werden. Dadurch erhalten Hauseigentümer grundsätzlich mehr Möglichkeiten, die zu ihrem Gebäude passende Heiztechnik auszuwählen.
Zur Auswahl stehen je nach Immobilie und Ausgangssituation beispielsweise:
– Wärmepumpen
– Pellet- und Holzheizungen
– Solarthermieanlagen
– Hybridheizungen
– Lösungen mit Biomasse
– sowie unter bestimmten Voraussetzungen moderne Gas- oder Ölheizungen.
Welche dieser Möglichkeiten langfristig sinnvoll ist, lässt sich nach Einschätzung des Meßkircher Fachbetriebs nicht pauschal beantworten. Eine wichtige Rolle spielen unter anderem das Alter und der energetische Zustand des Gebäudes, die vorhandenen Heizkörper oder Flächenheizungen, der Platzbedarf, der bisherige Energieverbrauch sowie die zukünftige Preisentwicklung der eingesetzten Energieträger.
„Technologieoffenheit bedeutet nicht, dass jede Technologie für jedes Gebäude gleichermaßen geeignet ist. Eine gute Beratung muss deshalb über die reinen Anschaffungskosten hinausgehen und auch Betriebskosten, Wartung, gesetzliche Anforderungen und die voraussichtliche Nutzungsdauer einbeziehen“, betont das Unternehmen.
Wärmepumpen können auch im Bestand sinnvoll sein
Besonders häufig beschäftigen sich Hauseigentümer derzeit mit der Frage, ob eine Wärmepumpe auch für ein älteres Gebäude infrage kommt. Nach Erfahrung von Nabenhauer kann eine Wärmepumpe nicht nur im Neubau, sondern auch in vielen Bestandsgebäuden wirtschaftlich betrieben werden.
Voraussetzung ist jedoch eine sorgfältige technische Prüfung. Dabei werden unter anderem die benötigte Vorlauftemperatur, die vorhandenen Heizflächen, der Dämmstandard und die tatsächlich erforderliche Heizleistung betrachtet. Nicht in jedem Fall ist zunächst eine vollständige Gebäudesanierung notwendig. Manchmal können bereits einzelne Maßnahmen, beispielsweise der Austausch bestimmter Heizkörper oder ein hydraulischer Abgleich, die Voraussetzungen deutlich verbessern.
Auch Pellet-, Holz- oder Hybridheizungen können abhängig vom Gebäude, den örtlichen Gegebenheiten und den persönlichen Anforderungen der Eigentümer eine geeignete Alternative darstellen.
Sommer für die Heizungsplanung nutzen
Nabenhauer empfiehlt Hauseigentümern, eine anstehende Heizungsmodernisierung möglichst frühzeitig und außerhalb der Heizperiode zu planen. Im Sommer können bestehende Anlagen überprüft, verschiedene Varianten verglichen und mögliche Förderanträge vorbereitet werden, ohne dass unmittelbar ein Heizungsausfall im Winter droht.
Wichtig ist dabei die richtige Reihenfolge: Bevor verbindliche Aufträge erteilt oder Arbeiten begonnen werden, sollten die jeweiligen Fördervoraussetzungen geprüft und die erforderlichen Anträge gestellt werden. Bereits bewilligte Förderanträge bleiben nach Angaben der KfW von den zum 21. Juli 2026 vorgenommenen Änderungen grundsätzlich unberührt.
Regionaler Ansprechpartner für Heizung und erneuerbare Energien
Die Nabenhauer GmbH & Co. KG gehört zu den etablierten Fachunternehmen für Heizung, Bad und Sanitär in der Region rund um Meßkirch, Sigmaringen, Tuttlingen, Pfullendorf und Stockach.Das Unternehmen begleitet seine Kunden von der Bestandsaufnahme und Beratung über die Planung und Installation bis zur Wartung und zum Kundendienst. Zum Leistungsspektrum gehören unter anderem Wärmepumpen, Pellet- und Holzheizungen, Solarthermie, Gas- und Ölheizungen, Fußbodenheizungen sowie weitere Lösungen aus den Bereichen erneuerbare Energien und moderne Gebäudetechnik.Weitere Informationen erhalten Interessierte unter:
Nabenhauer GmbH & Co. KG
88605 Meßkirch
Telefon: +49 (0) 7575 [Durchwahl ergänzen]
E-Mail: info@nabenhauer.de
Internet: www.nabenhauer.de
Die Nabenhauer GmbH & Co. KG ist ein regional tätiger Fachbetrieb für Heizung, Sanitär, Bad, Blech, Lüftung, Klima und erneuerbare Energien. Das Unternehmen übernimmt Beratung, Planung, Installation, Wartung und Kundendienst für private, gewerbliche und öffentliche Auftraggeber. Sein Einzugsgebiet umfasst insbesondere die Regionen Meßkirch, Sigmaringen, Tuttlingen, Pfullendorf und Stockach.
Kontakt
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Weidenäcker 4
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- Erneuerbare Energien (Wikipedia)
Als erneuerbare Energien (EE) oder regenerative Energien, auch alternative Energien, werden Energiequellen bezeichnet, die im menschlichen Zeithorizont für nachhaltige Energieversorgung praktisch unerschöpflich zur Verfügung stehen oder sich verhältnismäßig schnell erneuern. Damit grenzen sie sich von fossilen Energiequellen ab, die endlich sind oder sich erst über den Zeitraum von Millionen Jahren regenerieren. Erneuerbare Energiequellen gelten, neben der effizienten Nutzung von Energie, als wichtigste Säule einer nachhaltigen Energiepolitik (englisch sustainable energy policy) und der Energiewende. Zu ihnen zählen Bioenergie, Geothermie, Wasserkraft, Meeresenergie, Sonnenenergie und Windenergie. Ihre Energie beziehen sie von der Kernfusion der Sonne, die bei weitem die wichtigste Energiequelle ist, aus der kinetischen Energie der Erddrehung und der Planetenbewegung sowie aus der erdinneren Wärme. Der Ausbau der erneuerbaren Energien wird in vielen Staaten weltweit vorangetrieben. Im Jahr 2023 deckten moderne erneuerbare Energien – d. h. ohne traditionelle Biomassenutzung zum Kochen und Heizen – 13,5 % des weltweiten Endenergieverbrauchs. Gut die Hälfte davon (7,8 %) entfiel auf Ökostrom aus Wasserkraftwerken-, Solar- und Windkraftanlagen, geringere Teile auf erneuerbare Wärme (4,5 %) bzw. Biokraftstoffe im Verkehrswesen. Eine große Rolle spielen erneuerbare Energien bei der globalen Stromerzeugung. 2025 lieferten sie mit 10.730 TWh bzw. einem Anteil von 33,8 % erstmals mehr Strom als Kohlekraftwerke (10.476 TWh, 33 %) und waren damit die weltweit wichtigste Stromquelle. Den größten Anteil hatte die Wasserkraft mit 14 % gefolgt von Solarenergie und Windenergie, die mit Anteilen von 8,7 bzw. 8,5 % nur noch minimal hinter der Kernenergie (8,9 %) lagen. Sonstige Erneuerbare kamen auf 2,5 %. - Gebäudemodernisierungsgesetz (Wikipedia)
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein deutsches Bundesgesetz. Es wurde 2020 vom Kabinett Merkel IV entworfen und im Bundestag verabschiedet, um die nationalen Klimaschutzziele im Gebäudesektor zu erreichen. Mit dem Gesetz wurde auch das Energieeinsparrecht für Gebäude vereinheitlicht, indem das Energieeinspargesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz darin aufgingen. Es ist auch ein zentraler Baustein der deutschen Wärmewende. Am 19. April 2023 billigte das Kabinett Scholz einen Entwurf zur Novelle des GEG (umgangssprachlich „Heizungsgesetz“), die nach einigen Änderungen schließlich am 8. September 2023 vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde. Gemäß Gesetz wurden damit unter anderem folgende Sachverhalte relevant: Seit dem 1. Januar 2024 müssen Heizungen von Neubauten in Neubaugebieten zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Die Wärme von Wärmepumpen und Fernwärme gilt dabei bereits jetzt als erneuerbar. Mit verbindlichem Beschluss zur Ausweisung von Wärmenetz- und Wasserstoffnetzgebieten durch den kommunalen Gemeinderat (das Vorliegen einer Wärmeplanung reicht dafür nicht aus), spätestens aber ab Ende 2026 (Kommune mit mehr als 100.000 Einwohnern; die Frist wurde im Juni 2026 verschoben) bzw. Mitte 2028 (Kommune mit weniger als 100.000 Einwohnern) müssen auch neue Heizungen in Bestandsbauten mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien betrieben werden. Ab 2045 dürfen Heizkessel nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden (§ 72 Abs. 4). Um wirtschaftliche Verluste zu vermeiden, ist es daher naheliegend, dass bereits mindestens 20 Jahre vorher (Lebensdauer von Heizungsanlagen) Regelungen getroffen werden, um den Neueinbau von fossilen Heizungen zu begrenzen. Bereits vor der viel diskutierten 2. Novelle sah das GEG Austauschverpflichtungen für bestimmte mehr als 30 Jahre alte, ineffiziente Standard- beziehungsweise Konstant-Temperaturkessel vor. Befreit von dieser Austauschpflicht sind Eigentümer, die bereits vor 2002 in ihrem Gebäude wohnten. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude sowie anderer Förderungen werden energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen sowie der Umstieg auf … - Heizungstausch (Wikipedia)
Die Wärmewende (englisch energy transition in heating) ist neben der Stromwende und der Verkehrswende eine der drei Säulen der Energiewende. Ziel der Energiewende ist es, den Verbrauch fossiler Brennstoffe drastisch zu reduzieren oder im Idealfall auf Null zu senken, also Klimaneutralität zu erreichen. Damit soll der mit der Verbrennung von fossilen Energieträgern verbundene Ausstoß von Treibhausgasen beendet und somit die weitere Erderwärmung verhindert werden. Da der Gebäudesektor eine erhebliche Quelle für Treibhausgasemissionen ist, ist aus Klimaschutzgründen eine Umstellung der Wärmeversorgung nötig. Diese „Wärmewende“ basiert dabei auf zwei grundlegenden Strategien, die sich gegenseitig ergänzen müssen: dem Einsatz erneuerbarer Energien sowie der Steigerung der Energieeffizienz. Die Wärmewende ist ein sozialer Prozess und kann – wie viele andere soziale Prozesse auch – durch politische Entscheidungen beeinflusst werden. - Wärmepumpe (Wikipedia)
Eine Wärmepumpe ist allgemein eine Kraftwärmemaschine, die unter Aufwendung technischer Arbeit thermische Energie aus einem Reservoir mit niedrigerer Temperatur (in der Regel ist das die Umgebung) aufnimmt und – zusammen mit der Antriebsenergie – als Nutzwärme auf ein zu beheizendes System mit höherer Temperatur überträgt. Umgangssprachlich ist damit meist die Wärmepumpenheizung gemeint, die in Gebäuden für Heizzwecke eingesetzt wird. Weitere Anwendungen sind die Brauchwassererwärmung, die Erzeugung von Prozesswärme und der Einsatz in Wäschetrocknern. Den Kreisprozess der Wärmepumpe verwendet man auch zum Kühlen (so beim Kühlschrank oder der Klimaanlage). Im Gegensatz zur Wärmepumpe ist beim Kälteprozess die aus dem zu kühlenden Raum abgeführte Wärme die Nutzenergie, die zusammen mit der Antriebsenergie als Abwärme an die Umgebung abgeführt wird.