Nachhaltige Mobilität: BBM engagiert sich im Bündnis „Verkehrswende in der Arbeitswelt“

29 Unternehmen und Verbände im Bündnis „Verkehrswende in der Arbeitswelt“ / Plattform für Austausch, Kooperation und Entwicklung praxisnaher Lösungen / Umsetzung im Fokus /

Nachhaltige Mobilität: BBM engagiert sich im Bündnis "Verkehrswende in der Arbeitswelt"

Der BBM ist neues Mitglied im Bündnis „Verkehrswende in der Arbeitswelt“

Mannheim, April 2026. Der Bundesverband Betriebliche Mobilität e.V. (BBM) ist ab sofort Mitglied im Bündnis „Verkehrswende in der Arbeitswelt“ des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg. „Wir begrüßen die Ziele des Bündnisses und bringen uns mit unserem Know-how und unserem Netzwerk gerne ein“, sagt BBM-Vorsitzender Marc-Oliver Prinzing. Mit diesem Schritt unterstreicht der Verband sein Engagement für eine klimafreundliche und zukunftsfähige Mobilität im beruflichen Alltag.

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Das Bündnis wurde 2023 auf Initiative des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg im Rahmen des Landeskonzepts Mobilität und Klima ins Leben gerufen. Es dient als Plattform für Austausch, Kooperation und die Entwicklung praxisnaher Lösungen für eine nachhaltige Arbeitsmobilität. Mit Beitritt des BBM vereint es 29 Akteure – Unternehmen und Verbände sowie das Verkehrsministerium Baden-Württemberg. Ziel der Initiative ist es, den Pendel- und Geschäftsverkehr von Beschäftigten bis spätesten 2040 klimaneutral zu gestalten. Zu den Gründungsmitgliedern zählen unter anderem große Unternehmen wie Bosch und SAP sowie die Industrie- und Handelskammer Baden-Württemberg.

„Gutes Mobilitätsmanagement lohnt sich: Es schafft Flexibilität für Mitarbeitende, macht dadurch Unternehmen als Arbeitgeber attraktiver und schützt das Klima. Das Bündnis Verkehrswende in der Arbeitswelt vernetzt Partnerinnen und Partner, die die Mobilität ihrer Beschäftigten nachhaltig und zukunftsfähig aufstellen möchten und schafft einen Raum für gegenseitigen Austausch“, sagt Berthold Frieß, Ministerialdirektor im Verkehrsministerium von Baden-Württemberg.

„Die Transformation der betrieblichen Mobilität ist ein entscheidender Faktor für die Mobilität von morgen“, ergänzt BBM-Geschäftsführer Axel Schäfer. „Wir freuen uns, Teil dieses starken Bündnisses zu sein. Uns hat überzeugt, dass es bei der Zusammenarbeit nicht nur um gute, innovative Ideen geht, sondern ganz konkret die schrittweise Umsetzung von erarbeiteten Empfehlungen im Fokus steht“, erklärt Schäfer.

Maßnahmen für eine klimaneutrale Mobilität
Die Bündnispartner haben sich auf zentrale Maßnahmen verständigt. Ein Aspekt ist die Umstellung der Firmenwagenflotten auf klimafreundliche Antriebe mit dem Ziel, ab 2027 überwiegend lokal emissionsfreie Pkw zu beschaffen sowie der parallele Ausbau der Ladeinfrastruktur.

Darüber hinaus sollen alternative Mobilitätsangebote gestärkt werden, etwa durch Mobilitätsbudgets und einen attraktiveren öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Ergänzend fördern die Partner den Rad- und Fußverkehr, Fahrgemeinschaften sowie mobile Arbeitsmodelle, um das Verkehrsaufkommen insgesamt zu reduzieren.

„Mit dem Bundesverband Betriebliche Mobilität als größtem Netzwerk für betriebliche Mobilität haben wir einen weiteren wertvollen Partner für das Bündnis gewonnen. Von den Erfahrungen des BBM bei der Transformation von Mobilitätsstrategien in Unternehmen kann unser Bündnis enorm profitieren“, resümiert Frieß.

www.mobilitaetsverband.de

Der Bundesverband Betriebliche Mobilität (BBM) ist das größte Netzwerk für nachhaltige betriebliche Mitarbeitermobilität in Deutschland. Seit seiner Gründung im Oktober 2010 als Bundesverband Fuhrparkmanagement bündelt der BBM die Expertise für Fuhrpark- und Mobilitätsmanagement. Er setzt sich aktiv für die Belange seiner rund 650 Mitglieder ein und gestaltet die Zukunft der betrieblichen Mobilität mit.

Als Mitbegründer und Mitglied der FMFE Fleet and Mobility Management Federation Europe ist er auch auf europäischer Ebene stark vernetzt.

Vorstandsmitglieder des Verbandes sind Marc-Oliver Prinzing (Vorsitzender), Can Baltaci (stv. Vorsitzender, Fleet-Management Eppendorf Group SE & Co. KG), Heinrich Coenen (stv. Vorsitzender, Fuhrparkleiter
Berliner Verkehrsbetriebe BVG), Dieter Grün (stv. Vorsitzender, Fuhrparkleiter Stadtwerke Heidelberg Netze), Axel Schäfer
(Geschäftsführer und Vorstandsmitglied). Sitz des Verbandes und der Geschäftsstelle ist Mannheim.

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Am Oberen Luisenpark 22
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Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • BBM (Wikipedia)
    BBM steht für: BBM (Band), kurzlebige britische Supergroup BBM (Künstlergruppe), Künstlergruppe (Beobachter der Bediener von Maschinen) Carrozzeria BBM, ein ehemaliger italienischer Hersteller von Automobilkarosserien (1963–1966) Bikini Bottom Mafia, Label und Modemarke des Deutschrappers Sun Diego Blackberry Messenger, ein früheres Instant-Messaging System für Blackberry Mobiltelefone BlackBerry Messenger Enterprise, ein 2019 eingeführter Instant Messenger von BlackBerry Bucket Brigade Memory, siehe Eimerkettenspeicher Battambang Airport (IATA-Code), Flughafen von Battambang, Kambodscha bbm steht für: Babango (ISO-639-3-Code), Bantusprache in der Demokratischen Republik Kongo Siehe auch: Kosak BBM Müller-BBM
  • Bündnis (Wikipedia)
    Ein Bündnis, auch Allianz oder Pakt, ist ein in der Regel vertraglich geregelter Zusammenschluss von nicht zwingend formell gleichberechtigten Partnern zur Erreichung eines bestimmten gemeinsamen Ziels. Bündnisse können von natürlichen, juristischen Personen oder Staaten untereinander eingegangen werden. Bündnisse zwischen Staaten sind durch ihr gemeinsames außenpolitisches Ziel, durch ihre Organisation, durch ihre Gültigkeitsdauer und durch ihre geographische Bestimmung gekennzeichnet. Das Verhältnis der Mitgliedstaaten zum Bündnis ist ein zwischenstaatliches Verhältnis und hat deswegen einen völkerrechtlichen Charakter. Für den Aufbau eines Bündnisses gibt es keine allgemeinen Regelungen im Völkervertragsrecht. Jedes Staatenbündnis ist frei darin, wie es seinen eigenen Vertrag oder seine eigene Bündnissatzung formuliert. Eine Bündnissatzung stellt die wichtigste Rechtsquelle für das Bündnis dar. In ihr wird der Zusammenschluss der Staaten und die Art ihrer Verbindung rechtlich kodifiziert. Durch die Unterschrift und die in der Regel erforderliche Ratifikation verpflichten sich die Mitglieder des Bündnisses mit rechtsgültiger Wirkung. Im Unterschied zum Staatenbund hat die Organisation eines Bündnisses keine selbständige Handlungsvollmacht. Soweit Bündnisverpflichtungen die Aufgaben von Staatsorganen, die Grundrechte von Staatsbürgern oder grundlegende Aspekte des staatlichen Lebens berühren, müssen sie dem jeweiligen Staatsrecht der Mitgliedsstaaten entsprechen. Sie dürfen den verfassungsrechtlichen und den gesetzlichen Regelungen nicht widersprechen. Um eine Übereinstimmung zu erreichen, können Verfassung und Gesetze auch an Bündnisverpflichtungen angepasst werden. Militärbündnisse werden vor allem mit dem Ziel geschlossen, ihren Mitgliedern Unabhängigkeit und Sicherheit vor kriegerischen Angriffen mit militärischen Mitteln zu gewährleisten. Aufgrund des allgemeinen Gewaltverbots sind militärische Bündnisse völkerrechtlich nur als Defensivbündnisse zulässig. Die Artikel 51 bis 54 der UN-Charta bilden den völkerrechtlichen Rahmen für die Gründung bi- und multilateraler (regionaler) Militärbündnisse. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen kann sie als …
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