Mehr Geld im Ruhestand? – Rechtzeitig mit Altersvorsorge starten!

HUK-COBURG-Experte hat 5 Tipps zum Vermögensaufbau

Mehr Geld im Ruhestand? – Rechtzeitig mit Altersvorsorge starten!

Wer in jungen Jahren mit seiner Altersvorsorge beginnt, hat als Rentner mehr davon.

Ab 2027 geht das Altersvorsorgedepot mit staatlicher Förderung an den Start, doch es gibt schon heute gute Möglichkeiten, flexibel für später vorzusorgen. Denn laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist knapp jeder fünfte Mensch im Lebensalter ab 65 Jahren von Altersarmut betroffen. Der Renten-Experte Michael Pfeiffer von der HUK-COBURG hat fünf wichtige Punkte zusammengestellt, worauf die Sie als Verbraucherin oder Verbraucher achten sollten, wenn Sie vorbeugen möchten.

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1. Früh starten lohnt sich

Je früher Sie mit dem Sparen fürs Alter beginnen, desto länger kann Ihr Geld arbeiten und Marktschwankungen lassen sich besser ausgleichen. Wer bereits in jungen Jahren damit loslegt, kann mit kleineren Summen pro Monat viel erreichen.

2. Auf Flexibilität beim Zugriff auf Ihr Erspartes achten

Ein Vorteil der privaten Rentenversicherungen ist ihr flexibler Aufbau. In der Regel können Sie jederzeit auf Ihr angespartes Kapital zugreifen, ohne eine Rückzahlung staatlicher Förderung befürchten zu müssen. Beiträge werden an veränderte Lebenssituationen angepasst – etwa erhöht, reduziert oder zeitweise ausgesetzt, je nach finanzieller Lage. Das ist vor allem dann interessant, wenn Sie Wert darauflegen, nicht dauerhaft an starre Sparpläne gebunden zu sein.

3. Rendite und Sicherheit ausbalancieren

Eine private Rentenversicherung erlaubt Ihnen, Ihre Anlagestrategie an Ihre persönlichen Ziele und Ihr Sicherheitsbedürfnis anzupassen. Fondsguthaben bieten zum Beispiel höhere Renditechancen, gehen aber mit stärkeren Wertschwankungen einher. Garantieguthaben sorgen für mehr Sicherheit, weil bestimmte Leistungen oder Beiträge zu Rentenbeginn garantiert werden. Sie können hier entscheiden, wie viel Risiko Sie bereit sind einzugehen und welche Sicherheit Sie erwarten. Tipp: gute Anlageprodukte erlauben kostenlose Strategiewechsel.

4. Lebenslange Rente oder Kapitalauszahlung? – Ihre Entscheidung

Zum Rentenbeginn haben Sie mehrere Optionen: Sie können sich Ihr angespartes Kapital vollständig auszahlen lassen. Sie können nur einen Teil auszahlen und aus dem Rest eine lebenslange Rente bilden. Oder Sie wählen eine lebenslange Rente. Eine moderne private Rentenversicherung lässt Ihnen während der Laufzeit Spielräume zur Anpassung:

5. Vor der Unterschrift noch einmal prüfen

Bevor Sie sich für ein Produkt entscheiden, empfiehlt es sich diese Punkte zu checken:

· Die Kosten und Gebühren der Versicherung genau prüfen und vergleichen.

· Lassen Sie sich erläutern, welche Garantien gelten und wie sie sich auf die Renditechancen auswirken.

· Informationen zu Kündigung, Beitragsfreistellung und Auszahlungsvarianten einzuholen.

· Ihr persönliches Budget festlegen: Wieviel möchten Sie monatlich oder jährlich realistisch zurücklegen, ohne sich zu übernehmen?

Fazit:

„Eine flexible private Rentenversicherung kann ein solider Baustein sein, um die eigene Rentenlücke zu verkleinern und gleichzeitig Zugriff auf das Ersparte zu behalten“, sagt Michael Pfeiffer von der HUK-COBURG. Deshalb rät der Experte lieber jetzt als später damit zu starten.

Die HUK-COBURG Versicherungsgruppe
Mit deutlich über 13 Mio. Kunden ist die HUK-COBURG der große Versicherer für private Haushalte mit traditionell preisgünstigen Angeboten von der Kfz-Versicherung über Haftpflicht-, Unfall-, Sach- und Rechtsschutzversicherung bis hin zur privaten Kranken-, der Lebens- sowie der privaten Rentenversicherung. Mit Beitragseinnahmen 2025 von rund 11 Mrd. Euro zählt sie zu den zehn größten deutschen Versicherungsgruppen. Traditioneller Schwerpunkt ist die Kfz-Versicherung: Mit 14,5 Mio. versicherten Fahrzeugen ist sie der größte deutsche Autoversicherer. In der Haftpflicht- und Hausratversicherung ist sie ebenfalls führend. Die HUK-COBURG mit Sitz in Coburg beschäftigte Ende 2025 insgesamt rund 12.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Kontakt
HUK-COBURG Unternehmenskommunikation
Karolin Holland
HUK-COBURG-Platz 1
96444 Coburg
09561-9622603
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https://www.huk.de/

Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • Altersvorsorge (Wikipedia)
    In der Bundesrepublik Deutschland umfasst der Begriff Altersvorsorge die Gesamtheit aller Maßnahmen, die der Einzelne während seines Lebens trifft, um im Alter, regelmäßig nach dem Ende seiner Erwerbstätigkeit, seinen Lebensunterhalt – gegebenenfalls ohne Einschränkungen seines Lebensstandards – bestreiten zu können. Der Altersvorsorge dienen vornehmlich Leistungen der Deutschen Rentenversicherung, der Beamtenversorgung, der betrieblichen Altersversorgung, der berufsständischen Versorgung, der privaten Lebens- und Rentenversorgung, weiterhin Kapitalerträgen aus Sachbesitz und der selbst bewohnten Immobilie. Arbeitslebensbegleitend dienen – insbesondere zum Schutz des Familienverbandes – dazu auch Versorgungen zur Absicherung des Ausfalls des Eigenerwerbs und für den Fall des Wegfalls des Versorgers selbst.
  • Rente (Wikipedia)
    Rente (aus dem Französischen entlehnt, über Vulgärlatein rendita ‚Pachtzins‘, zu reddere ‚zurückgeben, erstatten‘ gebildet) steht für: Rente (Wirtschaft), ein Einkommen, welches ohne aktuelle Gegenleistung bezogen wird, zum Beispiel aus angelegtem Kapital Feudalabgabe (historisch), Geldzahlungen oder Naturallieferungen eines Vasallen im Rahmen eines Grundherrschaftssystems im Gegensatz zur Villikation Rente, in der Kapitalanlage einen Ertrag, siehe Rendite Rente, in der Volkswirtschaftslehre die Teile von Erträgen, Einkommen und Zahlungen, die deren Opportunitätskosten übersteigen, siehe Rentenökonomie Rente, in der Finanzmathematik und in der Rechtswissenschaft eine regelmäßige Zahlung, siehe Rentenrechnung Rente, im Allgemeinen die Altersversorgung nach einem Arbeitsleben siehe Altersrente siehe Gesetzliche Rentenversicherung (Deutschland) (nach dem SGB) siehe Ruhegehalt für Beamte und Gleichgestellte siehe Pensionsversicherungsanstalt in Österreich Rente, bei Minderung der Erwerbsfähigkeit durch einen Arbeits-, Wegeunfall oder Berufskrankheit, siehe Berufsgenossenschaft Rente, in Österreich die dauernden Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung, siehe Allgemeine Unfallversicherungsanstalt AHV-Rente der Schweizer Alters- und Hinterlassenenversicherung (obligatorische Rentenversicherung) AHV-Rente der Liechtensteiner Alters- und Hinterlassenenversicherung (obligatorische Rentenversicherung) Rente steht weiterhin für: Ökonomische Rente, ein Maß für den Nutzen von Individuen oder Gesellschaften Konsumentenrente, in der Wirtschaftswissenschaft zentraler Bestandteil der Wohlfahrtstheorie Produzentenrente, die Differenz aus dem erlösten Marktpreis und dem zur Rentabilität nötigen Preis Politische Rente, bei welcher der Zahlungsempfänger vom Staat oder bürokratischen Institutionen ein Einkommen ohne Gegenleistung erhält Informationsrente, zusätzlich realisierte Gewinne oder entstandene Zusatznutzen durch Informationsasymmetrien nach Vertragsabschluss Rentenversicherung (Erlebensversicherung), Leistung aus einer privaten Versicherung gesetzliche Rentenversicherung, System der Sozialsicherung betriebliche Altersversorgung, innerbetriebliche Fortzahlung …
  • Ruhestand (Wikipedia)
    Ruhestand bezeichnet den Zustand, in dem sich eine Person nach dem Ende der Lebensarbeitszeit befindet. Dieser Status wird durch das Ausscheiden aus dem Arbeitsleben insbesondere im Alter erlangt und kann im Ehren- oder Berufstitel mit der Abkürzung i. R. („im Ruhestand“) versehen werden. Der Ruhestand geht bei Arbeitnehmern bei Erfüllung einer entsprechenden Anwartschaft mit dem Erstbezug der Rente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung einher und bezeichnet den letzten Lebensabschnitt des ehemaligen Arbeitnehmers. Beamte erhalten am Ende ihres Berufslebens bei Vorliegen der Voraussetzungen für einen Eintritt in den Ruhestand (Pensionierung) eine Pension. Selbständige treten dann in den Ruhestand, wenn sie ihre Tätigkeit in ihrem Betrieb einstellen und anschließend nicht anderweitig erwerbstätig sind. Die Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung bewirkt nicht, dass jemand, der in den Ruhestand getreten ist, den Status eines Ruheständlers verliert. Bei einem Professor ist zwischen Pensionierung und Emeritierung zu unterscheiden.
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