OGH schafft Klarheit: Ein Facebook-„Like“ ist nicht automatisch eine Ehrverletzung
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat sich in 6 Ob 26/26f mit der Frage beschäftigt, welche rechtliche Bedeutung ein „Like“ auf Facebook hat. Die Entscheidung bringt mehr Rechtssicherheit für Nutzer sozialer Medien.Worum ging es? Ein Facebook-Nutzer veröffentlichte einen Beitrag über eine Familienfeier. Ein anderer Nutzer kommentierte diesen Beitrag mit ehrverletzenden Aussagen. Insgesamt 77 Personen versahen diesen Kommentar mit einem „Like“. Gegen eine dieser Personen wurde ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht. Der OGH entschied nun: Das bloße Setzen eines „Likes“ reicht in diesem Fall nicht aus, um selbst für eine Ehrenbeleidigung oder Rufschädigung zu haften.
Warum entschied der OGH so? Nach Ansicht des Höchstgerichts kommt es immer auf das Verständnis eines durchschnittlichen Nutzers an. Ein „Like“ ist kein eindeutig festgelegtes Symbol; es kann vielmehr vieles bedeuten, beispielsweise Zustimmung zum Inhalt, aber auch Sympathie für eine Person, Interesse an einer Diskussion oder lediglich Aufmerksamkeit.Gerade weil ein „Like“ unterschiedlich verstanden werden kann, enthält es nach Auffassung des OGH regelmäßig keine ausreichend konkrete Aussage. Deshalb kann daraus nicht automatisch geschlossen werden, dass sich der Nutzer eine ehrverletzende Äußerung zu eigen macht.Die Entscheidung bedeutet jedoch nicht, dass Likes niemals rechtliche Folgen haben können. Der OGH betont ausdrücklich, dass immer die konkreten Umstände des Einzelfalls entscheidend sind. Je nach Kontext kann ein grafisches Symbol durchaus eine rechtliche Aussage enthalten. Das gilt insbesondere dann, wenn weitere Umstände klar erkennen lassen, dass sich jemand mit einer rechtswidrigen Aussage identifiziert oder diese bewusst verbreitet.
Unsere Empfehlung: Die Entscheidung stärkt die Meinungsfreiheit im Internet und verhindert eine übermäßige Haftung für alltägliche Interaktionen in sozialen Netzwerken. Trotzdem sollten Nutzer weiterhin sorgfältig überlegen, welche Inhalte sie mit einem „Like“, einer Reaktion oder einem Teilen unterstützen. Während ein einzelnes „Like“ nach dieser Entscheidung häufig noch keine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellt, kann dies bei anderen Formen der Interaktion – etwa beim Teilen, Zitieren oder Kommentieren – anders zu beurteilen sein. Für Unternehmen empfiehlt sich außerdem, Social-Media-Richtlinien regelmäßig zu überprüfen und Mitarbeiter über die rechtlichen Risiken von Online-Kommunikation zu informieren.
Fazit: Der OGH stellt klar: Ein Facebook-„Like“ ist nicht automatisch eine Zustimmung zu einer beleidigenden Aussage und begründet daher nicht ohne Weiteres eine Haftung. Ob dennoch eine Persönlichkeitsrechtsverletzung vorliegt, hängt immer vom konkreten Kontext ab. Wer sich aktiv an der Verbreitung oder Übernahme rechtswidriger Inhalte beteiligt, kann weiterhin rechtliche Konsequenzen zu befürchten haben. Die Entscheidung schafft damit mehr Rechtssicherheit, ersetzt aber nicht den verantwortungsvollen Umgang mit sozialen Medien.
Zu den Autoren: Dies ist eine Information von Schmelz Rechtsanwälte. Sollten Sie Beratung auf den Gebieten des Strafrechts oder Medienrechts benötigen, steht Ihnen das Team um Eva Schmelz und Dorian Schmelz unterstützend zur Seite.
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- Beleidigung (Wikipedia)
Beleidigung steht für: Beleidigung (Deutschland), Tatbestand des deutschen Strafrechts Beleidigung (Österreich), österreichisches Strafrecht Beschimpfung, schweizerisches Strafrecht Ehrdelikt, in der Kriminologie und Strafrechtsvergleichung Beleidigung (Geisteswissenschaften), nicht-rechtswissenschaftliche Aspekte der Herabwürdigung Siehe auch: rituelle Beleidigung (Sprachwissenschaft) - Facebook (Wikipedia)
Facebook ist ein soziales Netzwerk, das vom US-amerikanischen Unternehmen Meta Platforms betrieben wird. Es ist das am meisten genutzte soziale Netzwerk der Welt. Facebook ermöglicht die Erstellung von drei Arten von Seiten: Seiten zur Darstellung der eigenen Person, Seiten zur Eigenpräsenz von Künstlern, Unternehmen oder sonstigen Organisationen sowie Seiten zur Kommunikation von Gruppen. Vor allem aus den eigenen Abonnements dieser Seiten ergibt sich ein individueller Feed, der wie bei den meisten anderen sozialen Netzwerken eine zentrale Rolle in der Benutzung einnimmt. Von einigen wird dieser Feed als ihr primärer Nachrichtenkanal genutzt, weshalb Facebook auch eine Konkurrenz von Nachrichtenportalen ist. Darüber hinaus bietet Facebook unter anderem einen Messenger sowie eine Entwicklungsplattform zur Erstellung von Anwendungssoftware. Facebook wurde im Februar 2004 gegründet und war jahrelang die unangefochtene Nummer eins der größten sozialen Netzwerke. Mit der Zeit verlor es diese Stellung allerdings aufgrund der steigenden Popularität anderer sozialer Netzwerke. Im Jahr 2019 betrug der Umsatz 70,7 Mrd. USD. Es zählte nach eigenen Angaben im 1. Quartal 2022 rund 2,9 Milliarden Mitglieder, welche die Seite zumindest einmal pro Monat besuchten. Facebook ist eine der 10 meistbesuchten Websites der Welt, fiel in Deutschland 2020 allerdings aus den Top 10 heraus. Noch im Mai 2017 verzeichnete es nach anderen Statistiken in Deutschland 30 Millionen aktive Nutzer, diese Zahl sank bis Ende 2019 aber auf 25,9 Millionen. Facebook-Seiten und -Likes werden auch, teils illegal, in großen Mengen und zu Täuschungszwecken gehandelt. Gerichtlich wurde dies als unlauterer Wettbewerb eingestuft. In Deutschland war Facebook 2022 zwar immer noch das meistgenutzte soziale Netzwerk, 35 % benutzten es mindestens einmal in der Woche, bei jüngeren Menschen lag es allerdings nur noch auf Platz drei hinter Instagram und TikTok. Seit seiner Veröffentlichung steht Facebook aus vielerlei Gründen in der Kritik, unter anderem wegen Überwachung, der bewussten Erzeugung von Suchtverhalten sowie der Manipulation der öffentlichen Meinung. - Instagram (Wikipedia)
Instagram ist ein soziales Netzwerk mit Fokus auf Video- und Foto-Sharing, das vom Unternehmen Meta Platforms betrieben wird. Kern des Angebots ist eine Mischung aus Microblog und audiovisueller Plattform. Nutzer können ihre Fotos und Videos bearbeiten und mit Filtern versehen. Das Netzwerk ist durch Werbung finanziert. Die meisten Inhalte sind ohne eigenen Account nicht verfügbar. Es stehen Apps für Windows 10, Windows 11, Android und iOS zur Verfügung. Die Nutzung der Plattform ist ab 13 Jahren erlaubt. Mit Stand 2022 ist Instagram das am meisten genutzte soziale Netzwerk unter jungen Menschen in Deutschland. Einer der häufigsten Kritikpunkte an der Plattform ist, die psychische Gesundheit junger Menschen negativ zu beeinflussen. Weitere Kritikpunkte sind beispielsweise Zensur und Überwachungskapitalismus. - Like (Wikipedia)
Like steht für: Like (Button), Funktion in sozialen Netzwerken, englisch für „mögen“ oder „gefällt mir“ Like (Kymco), Kraftradmodell von Kymco Like (Bosnien und Herzegowina), Ort in der Gemeinde Srebrenik, Kanton Tuzla der Föderation Bosnien und Herzegowina Like (Nigeria), Ort im Local Government Area Igbo-Eze-South, Enugu (Bundesstaat), Nigeria Like (China), Gemeinde in der Provinz Sichuan, China Mitsuoka Like, japanisches Auto von Mitsuoka Jidōsha, basierend auf dem Mitsubishi i-MiEV Liké, Gewässer im Departement Pool, Republik Kongo Siehe auch: Like for Like (betriebswirtschaftliche Kennzahl) Like Father, Like Son (Begriffsklärung) Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel mit Like beginnt Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel Like enthält Leyk (Begriffsklärung) - Liken (Wikipedia)
Mit einem Like (von englisch to like für „gefallen“) bringen Nutzer sozialer Netzwerke zum Ausdruck, dass ihnen etwas gefällt oder sie etwas unterstützen (das sogenannte „Liken“). In vielen sozialen Netzwerken wird dafür (entweder nur registrierten, teilweise aber auch allen) Besuchern die Möglichkeit gegeben, über bestimmte Schaltflächen (auf Facebook z. B. der „Gefällt mir“-Button) Beiträge anderer zu „liken“. Dabei variieren die Anwendungsarten zwischen der Möglichkeit, lediglich eine positive Stimme abzugeben (z. B. bei Instagram), eine befürwortende oder aber auch ablehnende Wertung („Dislike“) zu vergeben (z. B. bei YouTube) oder abstufende Bewertungen zu benutzen, bei denen z. B. zwischen einem und fünf Sternen gewählt werden kann. - strafbar (Wikipedia)
Mit dem Begriff der Straftat wird im Strafrecht ein Verhalten (Handeln, Dulden, Unterlassen) bezeichnet, welches eine strafrechtliche Sanktion für die jeweilig agierende Person auslöst, weil sie in rechtswidriger und schuldhafter Weise einen Straftatbestand verwirklicht.